Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben von KMU (EIK) – Transfer-Bonus und HighTech-Bonus

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

14. Juli 2023

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Ein Unternehmen

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte

Förderebene

Land

Branchen

Produzierendes Gewerbe · Dienstleistungen

Was das Programm sagt

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen ( KMU ) Dienstleistungen und Beratungen durch Technologietransfereinrichtungen, Hochschulen oder Forschungseinrichtungen für die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer oder zur Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Was gefördert wird

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) vor allem Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) mit dem Transfer-Bonus und dem HighTech-Bonus, wenn Sie Dienstleistungen und Beratungen von externen Dritten für die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer oder zur Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

Der Technologietransfer kann zwischen Ihnen als KMU und den beauftragten

  • Technologietransfereinrichtungen oder privatwirtschaftlichen Transferpartnern (Transfer-Bonus) oder
  • Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen (HighTech-Bonus)

stattfinden.

Sie bekommen die Förderung beispielsweise für folgende Maßnahmen:

  • Beratung, Unterstützung und Schulung in den Bereichen Wissenstransfer, Erwerb, Schutz und Verwertung immaterieller Vermögenswerte sowie Anwendung von Normen und Vorschriften, in denen diese verankert sind,
  • Konstruktionsleistungen,
  • Prototypenbau,
  • Design,
  • Produkttests zur Qualitätssicherung oder zur Umweltverträglichkeit,
  • Werkstoffstudien,
  • FuE-Leistungen für neue Fertigungstechniken,
  • Service Engineering sowie
  • Zurverfügungstellung von Forschungsinfrastruktur und Laboratorien, Datenbanken, Bibliotheken sowie Tests und Messungen zum Zweck der Entwicklung effizienterer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt im

  • Transfer-Bonus: für mittlere Unternehmen bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, für kleine Unternehmen bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • HighTech-Bonus: für mittlere Unternehmen bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, für kleine Unternehmen bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 15.000 und dürfen nicht mehr als EUR 75.000 betragen.

Sie können die Förderung für insgesamt höchstens 3 Vorhaben bekommen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und über das Serviceportal des Landes an den vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus beauftragten Projektträger Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH).

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben mussdem Innovationsgrad gemäß Definition der RIS3.SH entsprechen,
  • eine ökonomische Bedeutung für die nachhaltige Wertschöpfung erwarten lassen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Bereitstellung von reinen Büroflächen,
  • Skonti und Rabatte,
  • Unternehmen in Schwierigkeiten.

Worauf dieser Datensatz beruht

Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus vom 4. Dezember 2023, Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 52 vom 27. Dezember 2023, S. 3041; geändert durch Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein vom 18. März 2024, Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 14/15 vom 8. April 2024, S. 507.

Von der Quelle genannte Themen: Technologietransfer KMU externe Hochschule Forschungseinrichtung Forschung Prototypen Werkstoffstudien FuE-Leistung

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.

Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Schleswig-Holstein

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Schleswig-Holstein

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

14. Juli 2023

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · lpw-21-27-eik-transfer-hightech-bonus

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