Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben von KMU (EIK) – Seed-Bonus und SeedInvest-Bonus

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

14. Juli 2023

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte

Förderebene

Land

Branchen

Dienstleistungen · Produzierendes Gewerbe

Was das Programm sagt

Wenn Sie als kleines Start-up-Unternehmen ein innovatives und wachstumsorientiertes Geschäftsmodell aufbauen und skalieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Was gefördert wird

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) Sie als Start-up beim Aufbau und bei der Skalierung innovativer und wachstumsorientierter Geschäftsmodelle mit dem Seed-Bonus oder dem SeedInvest-Bonus.

Im Rahmen des Seed-Bonus bekommen Sie die Förderung für folgende Vorhaben:

  • Forschung und Entwicklung,
  • Prototypenentwicklung und -test,
  • zielgruppenspezifische Anwendungsentwicklungen, Entwicklungen für Pilotanwendungen,
  • Produktdesign sowie
  • Einrichtung einer Produktfertigung.

Im Rahmen des SeedInvest-Bonus bekommen Sie die Förderung für Investitionen in Instrumente und Ausrüstung, vor allem in Produktionseinrichtungen, Hardware und Software.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt im Seed-Bonus und im SeedInvest-Bonus bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 15.000 und dürfen für den Seed-Bonus nicht mehr als EUR 120.000 und für den SeedInvest-Bonus nicht mehr als EUR 50.000 betragen.

Sie können die Förderung für insgesamt höchstens 3 Vorhaben bekommen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

Richten Sie in der 1. Stufe Ihren Projektvorschlag bitte vor Beginn der Maßnahme an den vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus beauftragten Projektträger Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH). Zuvor ist eine kostenfreie Beratung durch die WTSH (StartUp-Förderung & Finanzierung) empfohlen.

Nach Prüfung und positiver Einschätzung der Projektvorschläge können Sie in der 2. Stufe Ihren Förderantrag über das Serviceportal des Landes stellen.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind junge kleine Unternehmen (KU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 5 Jahre sind.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Start-up muss ein innovatives, skalierbares Geschäftsmodell aufweisen.
  • Ihr Vorhaben mussdem Innovationsgrad gemäß Definition der RIS3.SH entsprechen,
  • eine ökonomische Bedeutung für die nachhaltige Wertschöpfung erwarten lassen.
  • Seed-Bonus: möglichst innerhalb von 8, höchstens jedoch innerhalb von 10 Kalendermonaten,
  • SeedInvest-Bonus: innerhalb von 6 Kalendermonaten.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten.

Worauf dieser Datensatz beruht

Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus vom 4. Dezember 2023, Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 52 vom 27. Dezember 2023, S. 3041; geändert durch Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein vom 18. März 2024, Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 14/15 vom 8. April 2024, S. 507.

Von der Quelle genannte Themen: Skalierung Geschäftsmodell innovativ wachstumsorientiert kleine Unternehmen Produktionseinrichtungen Hardware Software

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.

Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Schleswig-Holstein

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Schleswig-Holstein

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

14. Juli 2023

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · lpw-21-27-eik-seed-seedinvest-bonus

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Programmdaten werden aus amtlichen Registern übernommen, zu den Bedingungen, die jedes einzelne setzt. EU Funding and Tenders portal, herausgegeben von der Europäischen Kommission. Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, lizenziert unter CC BY-ND 4.0 und unverändert wiedergegeben. Base de Datos Nacional de Subvenciones (IGAE), übernommen nach deren rechtlichem Hinweis. Incentivi.gov.it (MIMIT), lizenziert unter CC BY 3.0 IT. Find a grant (Cabinet Office), unter der Open Government Licence v3.0. Rijksdienst voor Ondernemend Nederland. Base Aides-entreprises, Institut Supérieur des Métiers, aides-entreprises.fr, unter der Licence Ouverte / Open Licence 2.0. Vinnova, data.vinnova.se, veröffentlicht unter einem Public Domain Mark. Bei Förderpilot*in (aws und FFG) und Portugal 2030 (AD&C), die sich ihre Texte vorbehalten, werden nur die Fakten übernommen und die Zusammenfassungen sind unsere. Grantlark steht mit keinem dieser Rechteinhaber in Verbindung und wird von keinem unterstützt. Jedes Programm führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.

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