Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben von KMU (EIK) – Seed-Bonus und SeedInvest-Bonus
Förderdatenbank
Land Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
14. Juli 2023
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen · Produzierendes Gewerbe
Was das Programm sagt
Wenn Sie als kleines Start-up-Unternehmen ein innovatives und wachstumsorientiertes Geschäftsmodell aufbauen und skalieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Was gefördert wird
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) Sie als Start-up beim Aufbau und bei der Skalierung innovativer und wachstumsorientierter Geschäftsmodelle mit dem Seed-Bonus oder dem SeedInvest-Bonus.
Im Rahmen des Seed-Bonus bekommen Sie die Förderung für folgende Vorhaben:
- Forschung und Entwicklung,
- Prototypenentwicklung und -test,
- zielgruppenspezifische Anwendungsentwicklungen, Entwicklungen für Pilotanwendungen,
- Produktdesign sowie
- Einrichtung einer Produktfertigung.
Im Rahmen des SeedInvest-Bonus bekommen Sie die Förderung für Investitionen in Instrumente und Ausrüstung, vor allem in Produktionseinrichtungen, Hardware und Software.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt im Seed-Bonus und im SeedInvest-Bonus bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 15.000 und dürfen für den Seed-Bonus nicht mehr als EUR 120.000 und für den SeedInvest-Bonus nicht mehr als EUR 50.000 betragen.
Sie können die Förderung für insgesamt höchstens 3 Vorhaben bekommen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig.
Richten Sie in der 1. Stufe Ihren Projektvorschlag bitte vor Beginn der Maßnahme an den vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus beauftragten Projektträger Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH). Zuvor ist eine kostenfreie Beratung durch die WTSH (StartUp-Förderung & Finanzierung) empfohlen.
Nach Prüfung und positiver Einschätzung der Projektvorschläge können Sie in der 2. Stufe Ihren Förderantrag über das Serviceportal des Landes stellen.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind junge kleine Unternehmen (KU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 5 Jahre sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Start-up muss ein innovatives, skalierbares Geschäftsmodell aufweisen.
- Ihr Vorhaben mussdem Innovationsgrad gemäß Definition der RIS3.SH entsprechen,
- eine ökonomische Bedeutung für die nachhaltige Wertschöpfung erwarten lassen.
- Seed-Bonus: möglichst innerhalb von 8, höchstens jedoch innerhalb von 10 Kalendermonaten,
- SeedInvest-Bonus: innerhalb von 6 Kalendermonaten.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten.
Worauf dieser Datensatz beruht
Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus vom 4. Dezember 2023, Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 52 vom 27. Dezember 2023, S. 3041; geändert durch Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein vom 18. März 2024, Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 14/15 vom 8. April 2024, S. 507.
Von der Quelle genannte Themen: Skalierung Geschäftsmodell innovativ wachstumsorientiert kleine Unternehmen Produktionseinrichtungen Hardware Software
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.
Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Schleswig-Holstein
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
14. Juli 2023
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · lpw-21-27-eik-seed-seedinvest-bonus
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