Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen (DKU)

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

27. Juni 2023

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Ein Unternehmen

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte

Förderebene

Land

Branchen

Dienstleistungen · Freie Berufe · Gastgewerbe und Tourismus · Handel · Handwerk · Kultur- und Kreativwirtschaft · Produzierendes Gewerbe

Was das Programm sagt

Wenn Sie als kleines Unternehmen Maßnahmen planen, um Ihre Produkte, Dienstleistungen und Prozesse zu digitalisieren und Ihre IT -Sicherheit zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Was gefördert wird

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als kleines Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)“ und des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bei niedrigschwelligen Digitalisierungsmaßnahmen, die der Einsparung von Treibhausgasen und der Einführung von umweltfreundlichen Produktionsverfahren und Ressourceneffizienz in Ihrem Unternehmen dienen.

Die Förderung erfolgt in 2 Modulen, die aufeinander aufbauen:

  • Modul Beratung: Sie bekommen die Förderung für externe Beratungsleistungen, die individuelle Lösungen und Handlungsempfehlungen zur konkreten Umsetzung von Digitalisierungsprozessen einschließlich der hierfür erforderlichen Hard- und Software erarbeiten, die zu neuen oder wesentlich verbesserten Methoden beziehungsweise Prozessen führen (vor allem Reduzierung von Medienbrüchen, höherer Grad an Kundenorientierung, höherer Grad an Flexibilisierung, Einbezug von Zulieferern beziehungsweise Kunden in die digitale Wertschöpfungskette, Beschleunigung der Prozesse, Ergänzung Produktportfolio, Entwicklung neuer Geschäftsmodelle, verbesserter Ressourceneinsatz und Erhöhung der Energieeffizienz durch Digitalisierung, IT-Sicherheit).
  • Modul Umsetzung: Sie bekommen die Förderung für Vorhaben, mit denen Sie die im Modul Beratung gefundenen individuellen Lösungen in Ihren Betrieb implementieren. Hierzu gehören der Kauf und die Installation von Hard- und Software sowie notwendige Qualifizierungsmaßnahmen für Ihre Beschäftigten.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt im

  • Modul Beratung bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 20.000,
  • Modul Umsetzung bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 200.000.

Ihre kalkulierten Kosten müssen im

  • Modul Beratung mindestens EUR 2.500,
  • Modul Umsetzung mindestens EUR 10.000,

betragen (Bagatellgrenze).

Sie können jedes Modul jeweils nur einmal beantragen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme zusammen mit den erforderlichen Unterlagen über das Service-Portal des Landes an die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH).

Vor Antragstellung ist eine kostenfreie Beratung durch die Innovationsberatung der WTSH empfohlen.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die geförderte Hard- und Software in Ihrem Unternehmen in Schleswig-Holstein einsetzen.
  • Bei Vorhaben im Modul Beratung müssen Ihre Beratungsdienstleistenden (Unternehmen, Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen)für eine go-digital-Beratung des Bundes lizenziert sein und
  • einen schriftlichen Bericht anfertigen, aus dem die Details zur konkreten Umsetzung von Digitalisierungsprozessen einschließlich der hierfür erforderlichen Hard- und Software hervorgehen.
  • eine substanziell verbesserte digitale Aufstellung Ihres Unternehmens ermöglichen,
  • zum Ziel der Landesregierung beitragen, 50 Prozent der EFRE-Mittel für klimaschutz- und energiewenderelevante Vorhaben einzusetzen,
  • Treibhausgase durch die beantragten Digitalisierungsprozesse nachweislich einsparen und/oder umweltfreundliche Produktionsverfahren und Ressourceneffizienz unterstützen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Unternehmen in Schwierigkeiten,
  • Unternehmen der Fischerei/Aquakultur sowie der Primärerzeugung und der Verarbeitung/Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.

Worauf dieser Datensatz beruht

Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus vom 20. April 2023, Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 22 vom 30. Mai 2023, S. 1237; zuletzt geändert durch Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus vom 14. Februar 2024, Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 18 vom 29. April 2024, S. 641.

Von der Quelle genannte Themen: Beratung Hard- und Software Transformation Qualifizierungsmaßnahme Server BI-Tools CRM DMS ECM ERP

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.

Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Schleswig-Holstein

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Schleswig-Holstein

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

27. Juni 2023

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · lpw-21-27-digitalisierungsmassnahmen-ku

Können Sie das beantragen?

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Programmdaten werden aus amtlichen Registern übernommen, zu den Bedingungen, die jedes einzelne setzt. EU Funding and Tenders portal, herausgegeben von der Europäischen Kommission. Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, lizenziert unter CC BY-ND 4.0 und unverändert wiedergegeben. Base de Datos Nacional de Subvenciones (IGAE), übernommen nach deren rechtlichem Hinweis. Incentivi.gov.it (MIMIT), lizenziert unter CC BY 3.0 IT. Find a grant (Cabinet Office), unter der Open Government Licence v3.0. Rijksdienst voor Ondernemend Nederland. Base Aides-entreprises, Institut Supérieur des Métiers, aides-entreprises.fr, unter der Licence Ouverte / Open Licence 2.0. Vinnova, data.vinnova.se, veröffentlicht unter einem Public Domain Mark. Bei Förderpilot*in (aws und FFG) und Portugal 2030 (AD&C), die sich ihre Texte vorbehalten, werden nur die Fakten übernommen und die Zusammenfassungen sind unsere. Grantlark steht mit keinem dieser Rechteinhaber in Verbindung und wird von keinem unterstützt. Jedes Programm führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.

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