Landesprogramm Wirtschaft (2021–2027) – Förderung von betrieblichen Innvoationen (BIF-Richtlinie)
Förderdatenbank
Land Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
9. Jan. 2023
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen · Kultur- und Kreativwirtschaft · Produzierendes Gewerbe
Was das Programm sagt
Wenn Sie als Unternehmen innovative und umweltfreundliche Produkte oder Dienstleistungen entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Was gefördert wird
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)“ und des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bei betrieblichen Innovationen, die zur Verringerung von Treibhausgasemissionen, zur Anpassung an den Klimawandel, zur Steigerung von Energie- und Ressourceneffizienz und/oder zur Kreislaufwirtschaft beitragen.
Sie bekommen die Förderung für ein einzelbetriebliches Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in einem der 3 folgenden Module:
- Prozess- und Organisationsinnovationen (Modul 1):Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Erbringung von Dienstleistungen einschließlich wesentlicher Änderungen in den Techniken, Ausrüstungen oder der Software oder
- Anwendung neuer Organisationsmethoden in den Geschäftspraktiken, Arbeitsabläufen oder den Kunden- beziehungsweise Lieferantenbeziehungen.
- Entwicklung oder Weiterentwicklung neuer oder verbesserter vermarktbarer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, die jeweils den unternehmensbezogenen Stand der Technik übersteigen (inklusive Konzeption, Planung und Dokumentation et cetera neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen),
- Übernahme von Techniken in einen anderen Produktionsmaßstab zur Anpassung bestehender Erzeugnisse, Fertigungsverfahren oder eines Produkt- und Dienstleistungsdesigns auf einen anderen Anwendungsbereich oder
- kommerziell nutzbare Prototypen und Pilotprojekte.
- die technisch-wissenschaftliche Voraussetzungen für die Entwicklung neuer zukunftsorientierter Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren schaffen,
- neue marktfähige Produkte und Dienstleistungen oder
- neue zukunftsorientierte Verfahren oder Prozesse schaffen.
Neben einzelbetrieblichen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben können auch Kooperationsprojekte zwischen Unternehmen gefördert werden.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- im Modul 1 für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten,
- im Modul 2 für kleine Unternehmen bis zu 45 Prozent und für mittlere Unternehmen bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
Die zuwendungsfähigen Kosten müssen in Modul 1 und 2 mindestens EUR 60.000 betragen, sind jedoch im Modul 2 auf höchstens EUR 200.000 begrenzt.
Im Modul 3 beträgt die Höhe der Förderung
- für kleine Unternehmen bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für experimentelle Entwicklung und bis zu 70 Prozent für industrielle Forschung,
- für mittlere Unternehmen bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für experimentelle Entwicklung und bis zu 60 Prozent für industrielle Forschung,
- für große Unternehmen bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für experimentelle Entwicklung und bis zu 50 Prozent für industrielle Forschung.
Bei Kooperationsvorhaben im Modul 3 ist darüber hinaus eine Erhöhung der Förderung um 15 Prozent möglich, höchstens jedoch 80 Prozent, wenn mindestens ein KMU im Rahmen der Zusammenarbeit beteiligt ist.
Bei Vorhaben im Modul 3 erfolgt die Antragstellung zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie Ihren Projektvorschlag bitte per Mail oder Post bei der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) ein. Nach positiver Prüfung fordert die WTSH Sie zur Antragstellung auf.
Stellen Sie Ihren Antrag für Vorhaben in den Modulen 1 und 2 bitte vor Beginn des Vorhabens und digital über das Service-Portal des Landes. Vor der Antragstellung ist eine kostenfreie Beratung durch die Expertinnen und Experten der WTSH empfohlen.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.
In den Modulen 1 und 2 sind ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU antragsberechtigt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen die Auswahl- und Fördergrundsätze für das Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027(AFG LPW 2021) berücksichtigen.
- Ihr Vorhaben lässt sich ausschließlich einem Modul zuordnen.
- Grundsätzlich können Sie mehrere Vorhaben in einem oder mehreren Modulen beantragen. Eine zeitlich überlappende Förderung von mehreren Vorhaben ist jedoch ausgeschlossen.
- Ihr Vorhaben muss sich durch einen ausreichend hohen Innovationsgrad auszeichnen und muss für die weitere Entwicklung Ihres Unternehmens wirtschaftlich bedeutend sein.
- Ihr Vorhaben muss den Zielen des EFRE-Programms in Hinblick auf die Anzahl der geplanten neuen Arbeitsplätze und das wirtschaftliche Potenzial durch die Umsatzsteigerung nach Projektende entsprechen.
- Sie müssen das Vorhaben in Schleswig-Holstein durchführen. Die Verwertung der Ergebnisse muss im Land erfolgen.
- Kooperationsvorhaben, die sich auf die in der Regionalen Innovationsstrategie des Landes Schleswig-Holstein (RIS3.SH) definierten Spezialisierungsfelder und deren korrespondierenden Schlüsseltechnologien konzentrieren, werden bevorzugt gefördert.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU.
Worauf dieser Datensatz beruht
Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus vom 1. Dezember 2023, Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 52 vom 27. Dezember 2023, S. 3002.
Von der Quelle genannte Themen: Forschungsförderung Entwicklungsförderung Innovationsförderung klimaschutz Energiewende Dekarbonisierung Ressourceneffizienz Kreislaufwirtschaft
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.
Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Schleswig-Holstein
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
9. Jan. 2023
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · lpw-21-27-bif-richtlinie
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