Förderung von Logistik- und Mobilitätsinnovationen
Förderdatenbank
Land Hessen
Hessen
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
9. Aug. 2021
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Eine Forschungseinrichtung · Eine Hochschule · Eine Kommune · Eine öffentliche Einrichtung · Ein Unternehmen · Ein Verband oder Verein
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen · Produzierendes Gewerbe
Was das Programm sagt
Wenn Sie innovative Vorhaben in den Bereichen Logistik, Mobilität und Elektromobilität umsetzen, die den Logistikstandort Hessen stärken und die Elektrifizierung des Verkehrs vorantreiben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Hessen unterstützt Sie bei Projekten und Maßnahmen, die dazu beitragen, die Ziele der Hessischen Innovationsstrategie in den Bereichen Logistik, Mobilität und Elektromobilität zu erreichen.
Sie erhalten die Förderung für
- Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen im Bereich Logistik und Mobilität,
- Innovationen in der Elektromobilität (Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung und Durchführbarkeitsstudien) sowie Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der für den Betrieb notwendigen Ladeinfrastruktur.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen im Bereich Logistik und Mobilität für
- gemeinnützige Einrichtungen aus Logistik und Mobilität sowie kleine und mittlere Unternehmen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
- Universitäten, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und
- alle anderen Hochschulen, die Projekte ohne Unternehmensbeteiligung beantragen, bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Im Fall von Vorhaben im Bereich der Elektromobilität beträgt die Höhe des Zuschusses für
- natürliche und juristische Personen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
- Universitäten, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- alle anderen Hochschulen, die Projekte ohne Unternehmensbeteiligung beantragen, bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst reichen Sie bitte eine Projektskizze ein. Für den Bereich Logistik und Mobilität richten Sie die Skizze bitte an die House of Logistics & Mobility (HOLM) GmbH, für den Bereich Elektromobilität an die HA Hessen Agentur GmbH. Wenn Ihre Skizze positiv bewertet wird, erhalten Sie unabhängig vom Förderbereich eine Aufforderung, Ihren Antrag bei der HA Hessen Agentur GmbH einzureichen.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind im Fall von Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen im Bereich Logistik und Mobilität
- staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen beziehungsweise deren Träger und
- gemeinnützige Einrichtungen aus Logistik und Mobilität sowie kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Hauptsitz in Hessen,
die Mitglied im House of Logistics and Mobility e.V. (HOLM), HOLM Premiumpartner oder HOLM-Cluster-Mitglied sind.
Für den Bereich Elektromobilität sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen antragsberechtigt. Es gibt keine Beschränkung auf KMU.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Im Bereich Logistik und Mobilität erhalten Sie die Förderung für Vorhaben, die auf innovative Lösungen mit konkretem Anwendungs- und Umsetzungsbezug zielen, in folgenden Handlungsfeldern und ihren Themenbereichen:
- Aviation Next Generation,
- urbane Logistik und Mobilität,
- digitale Transformation,
- intelligente Verkehrssysteme,
- Energie & Klimawandel,
- Logistik, Mobilität und Gesellschaft,
- neues Wertschöpfungsdesign.
Sie müssen Ihre Maßnahmen im Bereich Logistik und Mobilität grundsätzlich über die neutrale Plattform des HOLM durchführen. Als Hochschule können Sie ausnahmsweise für geförderte Maßnahmen Ihre apparative Ausstattung an einem anderen Standort nutzen.
Wenn Sie ein innovatives Vorhaben im Bereich Elektromobilität umsetzen, muss es besonders Schwerpunkte in mindestens einem der folgenden Handlungsfelder haben:
- Elektromobilität als Teil urbaner Mobilität,
- Elektromobilität als Teil von Mobilität im ländlichen Raum,
- Vernetzung mit dem ÖPNV,
- Wirtschaftsverkehr und City-Logistik,
- Technologieerprobung in den Bereichen Infrastruktur, Öffentlicher Verkehr und Transport-/Transitverkehr,
- Batterietechnik und elektrische Antriebskomponenten,
- Sicherheit und Lebenszyklusbetrachtung von Fahrzeugbatterien aus Serienfertigung,
- Rohstoffeinsatz und Wiederverwertung von Fahrzeugbatterien,
- Material- und Leichtbautechnologien,
- Anwendungen von Elektromobilität in Nutz- und Sonderfahrzeugen und deren Erprobung unter Alltagsbedingungen,
- Anwendungen von Elektromobilität im öffentlichen Verkehr,
- Entwicklung und Einsatz von Ladetechnologien,
- digitale Technologien zum Energie-, Lade- und Flottenmanagement, Netzmonitoring-, Buchungs- und Abrechnungssysteme,
- Geschäfts-, Betreiber- und Betriebsmodelle,
- Entwicklung, Erprobung und Einsatz von Abrechnungssystemen im Kontext mit Mobilitätskonzepten,
- Evaluierung des Alltagsbetriebs von Elektrofahrzeugen,
- Wasserstoff- und Brennstoffzellensysteme.
Sie müssen den Zweckbindungszeitraum für angeschaffte geförderte Gegenstände von nomalerweise 5 Jahren, mindestens aber 3 Jahren beachten.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vom 26. Juli 2021, Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 32 vom 9. August 2021, S. 1041.
Von der Quelle genannte Themen: Logistik Mobilität Elektromobilität Emissionsminderung Umweltschutz Transport CO2-Reduzierung klimafreundlich Klimaschutz Verkehr
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.
Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Hessen
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
9. Aug. 2021
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · logistik-und-mobilitaetsinnovationen
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