Förderung des LEADER-Ansatzes im Saarland (FRL-LEADER)

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Saarland

Saarland

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

12. Feb. 2020

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Wo es gilt

Saarland

Förderebene

Land

Branchen

Dienstleistungen · Freie Berufe · Gastgewerbe und Tourismus · Handel · Handwerk · Kultur- und Kreativwirtschaft · Land-, Forst- und Fischwirtschaft · Produzierendes Gewerbe

Was das Programm sagt

Wenn Sie als Gemeinde, Gemeindeverband oder lokale Aktionsgruppe Maßnahmen planen, die zur Entwicklung des ländlichen Raums beitragen und Teil des LEADER-Ansatzes sind, können Sie einen Zuschuss bekommen.

Was gefördert wird

Das Saarland unterstützt Sie als relevanten Akteur der ländlichen Regionen bei Vorhaben zur Umsetzung integrierter lokaler Entwicklungsstrategien (LES) im Rahmen des LEADER-Ansatzes (Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Umwelt- und Naturschutz, Energie, integrierte ländliche Entwicklung).

Sie bekommen die Förderung für

  • Durchführung von Vorhaben im Rahmen der Umsetzung der LES einer lokalen Aktionsgruppe (LAG),
  • Vorbereitung und Umsetzung von gebietsübergreifenden oder transnationalen Kooperationsprojekten der LAG,
  • Unterstützung für laufende Kosten der LAGs einschließlich Regionalmanagement sowie Vorhaben zur Kompetenzentwicklung und Sensibilisierung in dem betreffenden Gebiet.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt für die:

  • Durchführung von Vorhaben im Rahmen der Umsetzung der LES zwischen 80 und 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben,
  • Vorbereitung und Durchführung von Kooperationsmaßnahmen der LAG bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 5.000,
  • Verwaltung der LAG bis zu EUR 70.000 je LAG oder LEADER-Region und Jahr.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 3.000.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe richten Sie Ihren Projektantrag vor Beginn der Maßnahme an die jeweils zuständige lokale Aktionsgruppe. Es gelten besondere Einreichungsfristen. In der 2. Stufe richten Sie Ihren Zuwendungsantrag an das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände, natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie die LAG selbst.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Die lokalen Aktionsgruppen bestimmen ihre Strategie entsprechend den lokalen Erfordernissen selbst (Buttom-up-Prinzip).

  • Das Vorhaben trägt zum Erreichen der Zielsetzungen der LES einer LAG bei und entspricht den Zielsetzungen des Saarländischen Entwicklungsplans für den ländlichen Raum (SEPL 2014–2020).
  • Sie führen das Vorhaben innerhalb der Gebietskulisse des SEPL 2014–2020 durch.
  • Für das Vorhaben liegt ein positiver Beschluss des Entscheidungsgremiums der LAG vor, sofern nicht die LAG selbst Antragsteller ist.
  • Die Auswahl der Projekte durch die LAG erfolgt in einem nicht diskriminierenden und transparenten Verfahren.
  • Sie halten die jeweiligen Zweckbindungsfristen ein.
  • Sie beginnen mit der Maßnahme nicht vor Bewilligung.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 1. April 2019; Informationen des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz, Stand Mai 2020

Von der Quelle genannte Themen: Wettbewerbsförderung Investitionsförderung Infrastrukturförderung

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.

Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Saarland

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Saarland

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

12. Feb. 2020

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · leader-saarland

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Programmdaten werden aus amtlichen Registern übernommen, zu den Bedingungen, die jedes einzelne setzt. EU Funding and Tenders portal, herausgegeben von der Europäischen Kommission. Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, lizenziert unter CC BY-ND 4.0 und unverändert wiedergegeben. Base de Datos Nacional de Subvenciones (IGAE), übernommen nach deren rechtlichem Hinweis. Incentivi.gov.it (MIMIT), lizenziert unter CC BY 3.0 IT. Find a grant (Cabinet Office), unter der Open Government Licence v3.0. Rijksdienst voor Ondernemend Nederland. Base Aides-entreprises, Institut Supérieur des Métiers, aides-entreprises.fr, unter der Licence Ouverte / Open Licence 2.0. Vinnova, data.vinnova.se, veröffentlicht unter einem Public Domain Mark. Bei Förderpilot*in (aws und FFG) und Portugal 2030 (AD&C), die sich ihre Texte vorbehalten, werden nur die Fakten übernommen und die Zusammenfassungen sind unsere. Grantlark steht mit keinem dieser Rechteinhaber in Verbindung und wird von keinem unterstützt. Jedes Programm führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.

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