Umsetzung von LEADER in Schleswig-Holstein für die Förderperiode 2015–2022/25
Förderdatenbank
Land Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
24. Jan. 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Ein Unternehmen · Eine Bildungseinrichtung · Eine Kommune · Eine öffentliche Einrichtung · Eine Privatperson · Ein Verband oder Verein
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen · Gastgewerbe und Tourismus · Handel · Handwerk · Land-, Forst- und Fischwirtschaft · Produzierendes Gewerbe
Was das Programm sagt
Wenn Sie Projekte zur nachhaltigen Entwicklung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei der Umsetzung von verwaltungsbehördlich genehmigten integrierten Entwicklungsstrategien (IES) im Rahmen von LEADER.
Unterstützt werden die sogenannten „AktivRegionen“ mit Vorhaben zur Umsetzung der Schwerpunkte
- Klimawandel und Energie,
- nachhaltige Daseinsvorsorge,
- Wachstum und Innovation,
- Bildung.
Sie erhalten die Förderung für
- Projekte der jeweiligen integrierten Entwicklungsstrategien einer LAG (lokalen Aktionsgruppe – AktivRegion) zur Umsetzung der Entwicklungsstrategien,
- Vorbereitung und Durchführung von gebietsübergreifenden und transnationalen Kooperationsprojekten der jeweiligen integrierten Entwicklungsstrategien,
- laufende Kosten der lokalen Aktionsgruppe sowie Vorhaben zur Kompetenzentwicklung und Sensibilisierung in dem betreffenden Gebiet.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art Ihrer Maßnahme.
Sie müssen einen finanziellen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben tragen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, die ihren Sitz oder Wirkungsbereich innerhalb der Gebietskulisse einer lokalen Aktionsgruppe (LAG) in Schleswig-Holstein haben.
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
- Ihre integrierte Entwicklungsstrategie wurde von der Verwaltungsbehörde genehmigt.
- Ihr Vorhaben leistet einen Beitrag zu den Zielen der jeweiligen integrierten Entwicklungsstrategie der lokalen Aktionsgruppe.
- Für Ihr Vorhaben liegt ein positiver Projektauswahl-Beschluss durch das Entscheidungsgremium der lokalen Aktionsgruppe vor.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz vom 9. Oktober 2023, Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 44 vom 30. Oktober 2023, S. 2438.
Von der Quelle genannte Themen: LEADER Nachhaltigkeit Wachstum Bildung Klimawandel
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.
Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Schleswig-Holstein
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
24. Jan. 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · leader
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