Förderung von Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs (RL Lastenfahrrad)
Förderdatenbank
Freistaat Sachsen
Sachsen
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
11. März 2021
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen · Freie Berufe · Gastgewerbe und Tourismus · Handel · Handwerk · Kultur- und Kreativwirtschaft · Land-, Forst- und Fischwirtschaft · Produzierendes Gewerbe
Was das Programm sagt
Wenn Sie als Unternehmen, Kommune oder Verein Lastenfahrräder oder Lastenpedelecs anschaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Der Freistaat Thüringen fördert die Neuanschaffung von neuen, gewerblich und institutionell genutzten Lastenfahrrädern und elektrisch unterstützten Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) mit einer Lasten-Zuladung von mindestens 40 kg. Die Räder können als baulich einspurige oder mehrspurige Fahrräder konstruiert sein.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt für pro Lastenfahrrad EUR 500,00 und pro Lastenpedelec EUR 1.500.
Richten Sie Ihren Antrag vor dem Kauf der Räder formgebunden an das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV).
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU, Vereine, Kommunen und Zweckverbände mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Als politische Partei erhalten Sie keine Förderung.
- Sie können die Förderung jährlich für den Kauf von bis zu 5 neuen Lastenrädern oder Lastenpedelecs erhalten.
- Sie dürfen die Räder frühestens nach 5 Jahren weiterverkaufen.
Sie erhalten keine Förderung
- für S-Pedelecs und E-Bikes,
- gebrauchte oder überwiegend aus gebrauchten Teilen gebaute Lastenfahrräder oder Lastenpedelecs,
- Prototypen sowie
- Lastenfahrräder von einer Lasten-Zuladung über 150 kg und/oder einem möglichen Transportvolumen von mehr als 1 Kubikmeter.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 29. Januar 2021, Sächsisches Amtsblatt Nr. 9 vom 4. März 2021, S. 195, geändert durch die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 30. Juni 2023, Sächsisches Amtsblatt Nr. 34 vom 24. August 2023, S. 1193.
Von der Quelle genannte Themen: E-Fahrrad Elektromobilität Lastentransport Entlastung
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Freistaat Sachsen
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
11. März 2021
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · lastenfahrrad
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