Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in Gebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen (Ausgleichszahlung)
Förderdatenbank
Land NRW
Nordrhein-Westfalen
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
1. Jan. 1970
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Land-, Forst- und Fischwirtschaft
Was das Programm sagt
Wenn Sie Dauergrünlandflächen in Gebieten mit umweltspezifischen Nutzungseinschränkungen landwirtschaftlich nutzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt mit Mitteln der Europäischen Union Sie als landwirtschaftlichen Betrieb, der Dauergrünlandflächen in Gebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen bewirtschaftet, durch einen Ausgleich für Ihre Mehrausgaben für die Bewirtschaftung der Flächen sowie die mit den umweltspezifischen Nutzungseinschränkungen verbundenen weiteren wirtschaftlichen Belastungen.
Sie erhalten die Förderung in folgender Fördergebietskulisse:
- Natura-2000 Gebiete, dazu gehören ausgewiesene Fauna-Flora-Habitat-Gebiete gemäß der Richtlinie 92/43/EWG und ausgewiesene Europäische Vogelschutzgebiete gemäß der Richtlinie 2009/147/EG, und
- Naturschutzgebiete außerhalb dieser Gebiete, die der Verbesserung der ökologischen Kohärenz des Schutzgebietsnetzes Natura 2000 dienen (Kohärenzflächen).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt in Natura-2000-Gebieten EUR 95,00 je Hektar und in Kohärenzgebieten EUR 135,00 je Hektar. Die Prämie erhöht sich je Hektar bei folgenden Festsetzungen:
- bei einem Verbot der Nachsaat um EUR 30,00,
- bei einem Verzicht auf Pflanzenschutzmittel um EUR 35,00,
- bei einer Einschränkung der Frühjahrsbearbeitung (mit der Mindestvorgabe des Verbots von Schleppen, Walzen nach dem 15.3. im Tiefland, beziehungsweise nach dem 1.4. im Bergland) um EUR 45,00 und
- bei einer Beschränkung auf eine zweimalige Mahd um EUR 235,00.
Die Bagatellgrenze beträgt EUR 95,00 beziehungsweise 1 Hektar.
Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 15.5. für das laufende Jahr elektronisch an die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind Landwirtinnen und Landwirte sowie andere Landbewirtschafter und Landbewirtschafterinnen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
- Mindestens 1 Hektar Ihrer förderfähigen landwirtschaftlich genutzten Fläche muss in den ausgewiesenen Gebieten liegen.
- Für Flächen, für die Sie eine Förderung beantragen, müssen die Nutzungscodes 93, 459, 480 oder 492 angegeben sein.
- Bei Förderung von Kohärenzflächen dürfen diese 5 Prozent der von NRW gemeldeten Natura-2000-Kulisse nicht überschreiten.
- Sie müssendie einschlägigen Grundanforderungen an die Betriebsführung, die GLÖZ-Standards (gute landwirtschaftliche und ökologische Bedingungen), die einschlägigen Mindestanforderungen für die Anwendung von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln und sonstige einschlägige verpflichtende Anforderungen einhalten,
- auf den Antragsflächen auf Brutvögel und deren Gelege Rücksicht nehmen, auf zusätzliche Entwässerungsmaßnahmen verzichten und keine Auffüllungen, Aufschüttungen oder Abgrabungen vornehmen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- Flächen im öffentlichen Eigentum,
- Flächen im Eigentum der Nordrhein-Westfalen-Stiftung Naturschutz, Heimat und Kulturpflege und
- Flächen von Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.
Worauf dieser Datensatz beruht
Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 5. Juli 2023, Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 31 vom 8. August 2023, S. 855.
Von der Quelle genannte Themen: Naturschutz Umweltschutz Naturschutzgebiet Schutzgebiet Landwirtschaft
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.
Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land NRW
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
1. Jan. 1970
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · landwirtschaft-umweltspezifische-einschraenkungen
Können Sie das beantragen?
Beantworten Sie, was Sie wissen. Grantlark gleicht es mit dem ab, was dieses Programm zur Antragsberechtigung veröffentlicht. Es wird nichts gespeichert und Sie brauchen kein Konto.
Programmdaten werden aus amtlichen Registern übernommen, zu den Bedingungen, die jedes einzelne setzt. EU Funding and Tenders portal, herausgegeben von der Europäischen Kommission. Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, lizenziert unter CC BY-ND 4.0 und unverändert wiedergegeben. Base de Datos Nacional de Subvenciones (IGAE), übernommen nach deren rechtlichem Hinweis. Incentivi.gov.it (MIMIT), lizenziert unter CC BY 3.0 IT. Find a grant (Cabinet Office), unter der Open Government Licence v3.0. Rijksdienst voor Ondernemend Nederland. Base Aides-entreprises, Institut Supérieur des Métiers, aides-entreprises.fr, unter der Licence Ouverte / Open Licence 2.0. Vinnova, data.vinnova.se, veröffentlicht unter einem Public Domain Mark. Bei Förderpilot*in (aws und FFG) und Portugal 2030 (AD&C), die sich ihre Texte vorbehalten, werden nur die Fakten übernommen und die Zusammenfassungen sind unsere. Grantlark steht mit keinem dieser Rechteinhaber in Verbindung und wird von keinem unterstützt. Jedes Programm führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.
Nur die sehen, die Ihr Unternehmen beantragen kann
Diese Seite zeigt jedes offene Programm in der Region. Ein Profil grenzt sie auf die ein, für die Sie in Frage kommen - bewertet, mit einer Zeile zu jedem Treffer.
