Landwirtschaft – Nachhaltigkeit
Förderdatenbank
Land Baden-Württemberg
Baden-Württemberg
Loan
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
18. Dez. 2019
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Land-, Forst- und Fischwirtschaft
Was das Programm sagt
Wenn Sie Investitionen in Ihrem landwirtschaftlichen Betrieb planen, um die Energieeffizienz zu steigern, Emissionen zu senken, Ihre Tierhaltung zu verbessern oder ökologischen Landbau zu betreiben, oder mit Ihrem Vorhaben zur Transformation der Landwirtschaft beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Was gefördert wird
Die L-Bank stellt in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank Ihnen als landwirtschaftlichem Unternehmen zinsgünstige Kredite für Ihre Investitionen im Bereich des betrieblichen Umwelt-, Klima- und Tierschutzes (Top-Konditionen) und in ausgewählten Zukunftsfeldern der Landwirtschaft (Premium-Konditionen) bereit.
Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben zu Top-Konditionen:
- Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz,
- Investitionen zur Minderung von Emissionen (Schutz von Boden, Luft, Wasser),
- gemeinschaftlicher Maschinenkauf von Landwirtinnen und Landwirten,
- Investitionen in den ökologischen Landbau sowie
- Investitionen zur Verbesserung der Tierhaltung.
Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben zu Premium-Konditionen:
- Installation einer Agri-Photovoltaik-Anlage zur Versorgung Ihres Betriebs,
- Umstellung auf ökologischen Landbau innerhalb der ersten 3 Jahre,
- autonome oder umweltschonende Landbewirtschaftung,
- Etablierung und Pflege von Agroforstsystemen sowie Wiedervernässung von Moorstandorten, Bewirtschaftung von Paludikulturen sowie Verarbeitung und Vermarktung von Biomasse aus Paludikulturen,
- Investitionen von Ihnen als Hofnachfolgerin oder Existenzgründerin in Gebäude und Maschinen innerhalb der ersten 5 Jahre Ihrer Selbstständigkeit.
Sie bekommen die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis EUR 10 Millionen je Unternehmen und Jahr. Damit können Sie bis zu 100 Prozent Ihrer förderfähigen Investitionskosten finanzieren.
Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) erhalten Sie für Vorhaben in den „Zukunftsfeldern Landwirtschaft“ einen Zinsbonus (Premium-Konditionen).
Unternehmen – mit Ausnahme des gewerblichen Gartenbaus – und Hausbanken können im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens eine Agrar-Bürgschaft bei der Bürgschaftsbank beantragen.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die L-Bank weitergeleitet.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Landwirtschaft sowie des Garten- und Weinbaus gemäß der KMU-Definition der Europäischen Union.
Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, sind zu beihilfefreien Konditionen antragsberechtigt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Investitionsort liegt in Baden-Württemberg.
- Ihre Investitionen, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgeschrieben ist, sind abgeschlossen und genehmigt.
- Wenn Sie in ein Bioenergieprojekt investieren, muss die erzeugte Bioenergie die Nachhaltigkeitskriterien der EU nachweislich erfüllen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- Unternehmen der Fischerei und Aquakultur,
- Unternehmen in Schwierigkeiten,
- der Erwerb von Betriebsmitteln,
- Erwerb von Anteilen an Unternehmen, Unternehmenskäufe und -übernahmen,
- Erwerb von landwirtschaftlichen Produktionsrechten und Betriebskapital,
- Erwerb und Anpflanzung einjähriger Pflanzen,
- Erwerb von Zahlungsansprüchen,
- Erwerb von Tieren,
- Entwässerungsarbeiten sowie Bewässerungsvorhaben,
- Investitionen zur Erfüllung von geltenden Unionsnormen,
- Investitionen im Zusammenhang mit der Erzeugung von Biokraftstoffen aus Nahrungsmitteln bei Investitionen in die Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnissen,
- Investitionen in Erneuerbare-Energien-Anlagen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) gefördert werden (außer Agri-Photovoltaik-Anlagen),
- Investitionen, die über Leasing finanziert werden,
- Investitionen für Verkabelungen für Datennetze außerhalb des Privatgrundstücks,
- Vorhaben, die den Ausschlusskritieren der Landwirtschaftlichen Rentenbank entsprechen.
Worauf dieser Datensatz beruht
Merkblatt der L-Bank und der Landwirtschaftlichen Rentenbank vom 14. Dezember 2023; Rundschreiben der L-Bank Nr. 10 vom 15. November 2023.
Von der Quelle genannte Themen: Energieeffizienz Erneuerbare Energien Landwirtschaft Darlehen Zuschüsse ökologisch Tierhaltung Zukunftsfelder Landwirtschaft
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Baden-Württemberg
Programm
Loan
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
18. Dez. 2019
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · landwirtschaft-nachhaltigkeit
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