Landwirtschaftliche Beratungsförderung

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

3. Dez. 2019

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Ein Unternehmen · Ein Verband oder Verein

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte

Wo es gilt

Sachsen-Anhalt

Förderebene

Land

Branchen

Land-, Forst- und Fischwirtschaft · Dienstleistungen

Was das Programm sagt

Wenn Sie Beratungen zur Verbesserung der Tierhaltung und der Ressourceneffizienz in landwirtschaftlichen Unternehmen anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt landwirtschaftliche Unternehmen und Erzeugerzusammenschlüsse, die Beratungsdienstleistungen in Anspruch nehmen wollen.

Als Anbieterin und Anbieter der Beratungsdienstleistungen erhalten Sie die Förderung für Beratungen zur Verbesserung

  • des Tierschutzes sowie
  • der Ressourceneffizienz, des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 120,00 je Beratungsstunde (netto) und EUR 1.500 je Beratungsdienstleistung.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 500,00.

Reichen Sie als Beratungsanbieterin oder Beratungsanbieter Ihren Antrag bitte schriftlich beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Anhalt ein. Legen Sie Ihren Antragsunterlagen bitte den Vertragsentwurf zwischen Ihnen und der oder dem Endbegünstigen bei.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind private Anbieterinnen und Anbieter von Beratungsdienstleistungen.

Endbegünstigte sind Erzeugerzusammenschlüsse sowie kleine und mittlere Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion gemäß KMU-Definition der EU mit Betriebssitz in Sachsen-Anhalt.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie als Beratungsanbieterin und Beratungsanbieter müssen sach- und fachkundig sein und die Beratungsdienstleistungen durch qualifizierte Beratungskräfte erbringen.
  • Als Beratungsanbieterin und Beratungsanbieter müssen Sie folgende Anforderungen erfüllen:Vorhandensein von Technik, Logistik und Kapazitäten zur Durchführung der Beratung,
  • Nachweis einer mindestens zweijährigen ununterbrochenen Ausübung der Beratungstätigkeit; Ausnahmen können zugelassen werden, wenn das Beratungspersonal über eine ausreichende Qualifikation verfügt, und
  • Sicherstellung der Trennung von Beratung und Kontrolle.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten vom 3. Mai 2023, Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 16 vom 15. Mai 2023, S. 159.

Von der Quelle genannte Themen: Unternehmensberatung Landwirtschaft Tierschutz Tierhaltung Klimaschutz ressourceneffizient klimafreundlich umweltfreundlich

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Sachsen-Anhalt

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Sachsen-Anhalt

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

3. Dez. 2019

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · landwirtschaft-beratungsfoerderung

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