Weiterbildungsbonus für eine berufliche Weiterbildung

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

3. Nov. 2022

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Eine Privatperson

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Förderebene

Land

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Mit dem Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein wird ein Teil der Seminarkosten von berufsbezogenen Fort- und Weiterbildungen von Erwerbstätigen in einem Arbeitsverhältnis in Schleswig-Holstein gefördert.

Was gefördert wird

Mit dem Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein wird ein Pauschalsatz in Höhe von 40 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 EUR pro Antragsteller oder Antragstellerin beziehungsweise Zuwendungsempfänger oder Zuwendungsempfängerin pro Kalenderjahr gewährt. Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin muss sich mit 60 Prozent an der Finanzierung der förderfähigen Gesamtausgaben beteiligen.

Bedingungen laut Quelle

  • Ihre Weiterbildung muss Ihrem beruflichen Fortkommen beziehungsweise der Weiterentwicklung des beruflichen Qualifikationsprofils dienen.
  • Ihre Weiterbildung beinhaltet kein begleitendes Coaching beziehungsweise Training.
  • Bei Ihrer Weiterbildung handelt es sich nicht um den Erwerb eines rechtlich vorgegebenen Befähigungs- und Fachkundenachweises.
  • Ihre Weiterbildung dient nicht dem Erlernen und/oder dem Erwerb von Sprachen.
  • Ihre Weiterbildung dient nicht dem Erwerb eines Führerscheins jeglicher Art.
  • Ihre Weiterbildung wird nicht durch eine andere Stelle gefördert beziehungsweise Sie haben keinen Antrag für diese Weiterbildung gestellt.
  • Ihre Förderung wird nicht im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) gefördert beziehungsweise Sie haben keinen Antrag gestellt.
  • Ihre Weiterbildungsmaßnahme wird nicht von Landwirtschaftskammern durchgeführt.
  • Ihre Arbeitsstelle liegt in Schleswig-Holstein.
  • Sie sind nicht Beamter/Beamtin in einer Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts (Bund, Land, Kommune), in einer Anstalt des öffentlichen Rechts oder in einem Amt.
  • Sie sind nicht Beschäftigter/Beschäftigte in einer Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts (Bund, Land, Kommune), in einer Anstalt des öffentlichen Rechts oder in einem Amt.
  • Sie sind nicht Beschäftigter/Beschäftige in einer Religionsgemeinschaft (ausgenommen Kirche).
  • Sie sind nicht Beschäftigter/Beschäftigte einer Transfergesellschaft.
  • Sie sind nicht Beschäftigter/Beschäftigte eines Weiterbildungsträgers/einer Weiterbildungsträgerin beziehungsweise der Weiterbildungseinrichtung, die die Weiterbildungsmaßnahme durchführt.
  • Sie sind nicht Auszubildender/Auszubildende.
  • Sie sind nicht Selbständiger/Selbständige.
  • Sie sind nicht bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet.
  • Ihre Weiterbildung umfasst nicht weniger als 16 Zeitstunden (einschließlich pädagogischer Pausen).

Termine

Antragsfrist: 4 Wochen vor Beginn der Weiterbildung.

Von der Quelle genannte Themen: Fortbildung Weiterbildung berufliche Bildung Seminarkosten Kompetenzentwicklung lebenslanges Lernen Erwerbstätige Fachkräftemangel Fachkräftesicherung

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Schleswig-Holstein

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Schleswig-Holstein

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

3. Nov. 2022

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · landesprogramm-arbeit-weiterbildungsbonus

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