Landarztprämienrichtlinie (LAPR)

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Freistaat Bayern

Bayern

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

3. Apr. 2020

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Wo es gilt

Bayern

Förderebene

Land

Branchen

Freie Berufe

Was das Programm sagt

Wenn Sie sich als Ärztin, Arzt, Psychotherapeutin oder Psychotherapeut in einer bayerischen Region niederlassen, die medizinisch schlechter versorgt ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Prämie erhalten.

Was gefördert wird

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Ärztin, Arzt, Psychotherapeutin oder Psychotherapeut mit einer Prämie, wenn Sie in medizinisch schlechter versorgten Regionen vertragsärztlich tätig werden.

Sie bekommen die Prämie, wenn

  • Sie sich als Hausärztin oder Hausarzt, Frauenärztin oder Frauenarzt, Kinderärztin oder Kinderarzt, Augenärztin oder Augenarzt, Chirurgin oder Chirurg, Orthopädin oder Orthopäde, Hautärztin oder Hautarzt, HNO-Ärztin oder HNO-Arzt, Nervenärztin oder Nervenarzt, Urologin oder Urologe, Psychotherapeutin oder Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendpsychiaterin oder Kinder- und Jugendpsychiater niederlassen,
  • Sie mit Kolleginnen und Kollegen der genannten Arztgruppen ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) gründen oder
  • Sie eine Filialpraxis gründen.

Sie erhalten die Förderung als Prämie.

Die Höhe der Prämie beträgt:

  • als Ärztin/Arzt: für eine Niederlassung oder Gründung eines MVZ (ohne Fachrichtung Psychotherapie) bis zu EUR 60.000, für eine Filialpraxis bis zu EUR 15.000,
  • als Psychotherapeutin/Psychotherapeut: für eine Niederlassung oder Gründung eines MVZ mit der Fachrichtung der Psychotherapie bis zu EUR 20.000, für eine Filialpraxis EUR 5.000.

Unter besonderen Voraussetzungen können Sie die Förderung zur Niederlassung im ländlichen Raum mit Förderungen kombinieren, die die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns auf Grundlage der Sicherstellungsrichtlinie gewährt. Dadurch ändert sich die Höhe der Zuwendung des Freistaates Bayern.

Ihren Antrag richten Sie bitte spätestens innerhalb von 6 Monaten ab Aufnahme Ihrer ärztlichen Tätigkeit über den Bayerischen Formularserver an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind zugelassene Vertragsärztinnen und -ärzte und Vertragspsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten sowie nach Maßgabe des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB V) zulässige Rechtsträger von MVZ.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die bayerische Gemeinde, in der Sie Ihre Praxis, Ihr MVZ oder Ihre Filiale gründen, muss im Landarztprämiengebiet liegen und darf eine bestimmte Einwohnerzahl nicht überschreiten:20.000 bei Fach- und Hausärztinnen/-ärzten und Psychotherapeutinnen/-therapeuten,
  • 40.000 bei Kinder- und Jugendpsychiaterinnen/-psychiatern.

Worauf dieser Datensatz beruht

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 23. November 2020, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 729 vom 9. Dezember 2020; geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 13. Oktober 2022, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 590 vom 26. Oktober 2022.

Von der Quelle genannte Themen: Versorgungssicherheit Medizin Praxisgründung Land Medizinisches Versorgungszentrum Unterversorgung

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Freistaat Bayern

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Bayern

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

3. Apr. 2020

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · landarztpraemienrichtlinie-lapr

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