Landes-Technologieförderung – E – Innovations- und technologiepolitisch bedeutsame Veranstaltungen
Förderdatenbank
Freistaat Sachsen
Sachsen
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
20. Juli 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Eine Forschungseinrichtung · Eine Hochschule · Ein Unternehmen · Ein Verband oder Verein
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen · Produzierendes Gewerbe
Was das Programm sagt
Wenn Sie Veranstaltungen durchführen, um die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu erhöhen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Der Freistaat Sachsen fördert die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft.
Sie erhalten die Förderung für die Vorbereitung und Durchführung von
- Durchführung und Vorbereitung nationaler und internationaler Veranstaltungsformate, um die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft zu stärken
- Es werden Zuwendungen für Veranstaltungen in Sachsen gewährt, die den sächsischen Unternehmen den Zugang zu nationalen und internationalen Kapitalgebenden erleichtern und nationale und internationale Kapitalgebende auf den Freistaat Sachsen aufmerksam machen sollen.
- Zuwendungen für internationale Veranstaltungen dienen außerdem dem Zweck, die Sichtbarkeit des Technologiestandorts Sachsen zu erhöhen.
- Gegenstand der Förderung sind innovations- und technologiepolitisch bedeutsame Veranstaltungsformate wie Workshops, Kooperationsforen, internationale Fachkongresse, mehrtägige Fachsymposien und andere geeignete Veranstaltungen, die der Stärkung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft dienen.
Folgende Ausgaben sind förderfähig
- Personalausgaben/-kosten zur Erstellung der Feinkonzeption, für Organisation, Umsetzung und Dokumentation von Veranstaltungen
- Sachausgaben/-kosten zur Erstellung der Feinkonzeption, für Organisation, Umsetzung und Dokumentation von Veranstaltungen
- Eine Förderung entfällt, wenn für dasselbe Vorhaben vom Antragstellerinnen und Antragsstellern die zuwendungsfähigen Ausgaben mit öffentlichen Mitteln aus anderen Programmen in Anspruch genommen werden.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch 60.000 EUR pro Veranstaltung.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen,
- Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Industrieforschungseinrichtungen, Verbände oder
- sonstige Organisationen der Wirtschaft.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen die Veranstaltungen im Freistaat Sachsen durchführen.
- Sie müssen sich verpflichten, den Zuschussbedarf durch eigene Einnahmen wie Teilnahmegebühren oder Sponsoring zu reduzieren.
Von der Quelle genannte Themen: Technologieförderung Innovation Wettbewerbsfähigkeit
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.
Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Freistaat Sachsen
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
20. Juli 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · land-technologiefoerderung-e-innovations-techno
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