Förderung der Zusammenarbeit in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft
Förderdatenbank
Freistaat Thüringen
Thüringen
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
26. Mai 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen · Handel · Handwerk · Land-, Forst- und Fischwirtschaft · Produzierendes Gewerbe
Was das Programm sagt
Wenn Sie als Unternehmen der Land-, Forst oder Ernährungswirtschaft mit anderen zusammenarbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen für Ihr gemeinsames Projekt einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Der Freistaat Thüringen unterstützt gemeinsam mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) die Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen Wirtschaftsbeteiligten der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft.
Sie erhalten eine Förderung für folgende Teilmaßnahmen:
- Tätigkeit von operationellen Gruppen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“,
- Zusammenarbeit kleiner Wirtschaftsteilnehmer,
- Zusammenarbeit, um kurze Versorgungsketten und lokale Märkte zu schaffen und zu entwickeln,
- gemeinsames Handeln im Hinblick auf Klimawandel, Umweltprojekte, ökologische Verfahren,
- Zusammenarbeit zur nachhaltigen Bereitstellung von Biomasse,
- Diversifizierung landwirtschaftlicher Tätigkeiten in sozialen Bereichen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses hängt von Art und Umfang Ihrer Maßnahme ab.
In der Teilmaßnahme A (Tätigkeit von operationellen Gruppen der EIP) reichen Sie Ihre Projektbeschreibungen bis zum 30.11. eines Jahres beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) ein, das den innovativen Charakter Ihres Vorhabens prüft.
Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.3. eines Jahres an die Thüringer Aufbaubank (TAB).
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind operationelle Gruppen beziehungsweise Kooperationen mit mindestens 2 Wirtschafts- und/oder Wissenschaftspartnern, in denen mindestens ein aktiver Landwirtschaftsbetrieb, eine Waldbesitzerin und ein Waldbesitzer oder forstlicher Zusammenschluss oder deren berufsständische Vertretung mit direktem Bezug zur praktischen Landwirtschaft oder eine Beratungsorganisation mitwirkt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Projekt mussder Land-, Forst- und/oder Ernährungswirtschaft dienen und
- in Thüringen durchgeführt werden.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) vom 13. Dezember 2017, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 1 vom 2. Januar 2018, S. 3; zuletzt geändert durch Bekanntmachung des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft vom 18. Dezember 2023, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 5 vom 29. Januar 2024, S. 180.
Von der Quelle genannte Themen: Agrarförderung Forstwirtschaft Ernährungswirtschaft Vernetzung
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Freistaat Thüringen
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
26. Mai 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · land-forst-und-ernaehrungswirtschaft
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