Förderung ländlicher Wegenetzkonzepte und der ländlichen Bodenordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz
Förderdatenbank
Land NRW
Nordrhein-Westfalen
Loan
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
9. Apr. 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Ein Unternehmen · Eine Kommune · Ein Verband oder Verein · Eine öffentliche Einrichtung
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Land-, Forst- und Fischwirtschaft
Was das Programm sagt
Wenn Sie in Maßnahmen der Landentwicklung investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen der Landentwicklung.
Sie bekommen die Förderung für
- die Erarbeitung ländlicher Wegenetzkonzepte,
- gemeinschaftliche Angelegenheiten gemäß § 18 Absatz 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) wie
- gemeinschaftliche Anlagen,
- bodenschützende und bodenverbessernde sowie sonstige Maßnahmen und
- Maßnahmen der Dorferneuerung,
- Zwischenerwerb von Land für Zwecke der Flurbereinigung,
- den freiwilligen Landtausch.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss oder Darlehen.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- für Wegenetzkonzepte je Vorhaben 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 50.000 für einen Zeitraum von 7 Jahren,
- im Flurbereinigungsverfahren bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und
- beim freiwilligen Landtausch 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Beim Zwischenerwerb von Land für Zwecke der Flurbereinigung bekommen Sie ein zinsloses Darlehen.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der zuständigen Bezirksregierung.
Bedingungen laut Quelle
Eine Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Antragsberechtigt sind je nach MaßnahmeGemeinden,
- Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz sowie
- natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts.
Worauf dieser Datensatz beruht
Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 25. Juli 2018, Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 24 vom 24. September 2018, S. 519; zuletzt geändert durch Runderlass des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 18. Juli 2023, Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 31 vom 8. August 2023, S. 854.
Von der Quelle genannte Themen: Flurbereinigung ländliche Räume Wegenetzkonzepte Landtausch
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land NRW
Programm
Loan
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
9. Apr. 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · laendliche-wegenetzkonzepte-und-laendliche-bodeno
Können Sie das beantragen?
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