Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER
Förderdatenbank
Land Brandenburg
Brandenburg
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
17. Juli 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Ein Unternehmen · Eine Kommune · Eine Privatperson · Ein Verband oder Verein · Eine öffentliche Einrichtung
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen · Freie Berufe · Gastgewerbe und Tourismus · Handel · Handwerk · Kultur- und Kreativwirtschaft · Land-, Forst- und Fischwirtschaft · Produzierendes Gewerbe
Was das Programm sagt
Wenn Sie ländliche Räume nachhaltig sichern und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei Vorhaben, die der nachhaltigen Sicherung und Entwicklung der ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume dienen.
Sie erhalten die Förderung für folgende Maßnahmen:
- Regionalmanagement,
- Umsetzung von nicht investiven (immateriellen) Vorhaben im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie,
- nationale und transnationale Kooperationen Lokaler Aktionsgruppen (LAG) und die Vorbereitung von Kooperationen,
- Umsetzung von investiven (materiellen) Vorhaben im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie sowie
- Regionalbudgets im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- für Regionalmanagement: bis zu 90 % der förderfähigen Gesamtausgaben,
- für die Umsetzung von nicht investiven (immateriellen) Vorhaben im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie: bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtausgaben,
- für nationale und transnationale Kooperationen lokaler Aktionsgruppen sowie für die Vorbereitung von Kooperationen: bis zu 90 % der förderfähigen Gesamtausgaben,
- für die Umsetzung von investiven Vorhaben im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie: je nach Antragsteller und Vorhaben zwischen höchstens 65 % beziehungsweise 200.000 EUR und höchstens 80 % beziehungsweise 2 Millionen EUR (2.000.000 EUR) der förderfähigen Gesamtausgaben,
- für Regionalbudgets im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie: 100 % der förderfähigen Gesamtausgaben eines Regionalbudgets zur Umsetzung von Kleinprojekten gemäß Aktionsplan und höchstens 200.000 EUR jährlich pro Regionalbudget; die förderfähigen Gesamtkosten eines Kleinprojekts müssen mindestens 500,00 EUR und dürfen höchstens 20.000 EUR betragen.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben
- Lokale Aktionsgruppen als rechtsfähige Zusammenschlüsse von Akteuren im ländlichen Raum,
- Gemeinden und Gemeindeverbände,
- eingetragene Vereine,
- gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts und öffentlichen Rechts,
- natürliche Personen und juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts.
Eine Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen Ihr Vorhaben in der definierten Fördergebietskulisse durchführen.
- Grundlage einer Förderung von Vorhaben ist eine regionale Entwicklungsstrategie (RES) der jeweiligen lokalen Aktionsgruppe.
- Sie müssen die Sicherung der Gesamtfinanzierung nachweisen.
- Ihre vorhabenbezogenen Ausgaben müsssen ab dem 01.01.2023 entstanden sein.
- Sie müssen die Zweckbindungsfrist von 5 Jahren einhalten.
Von der Quelle genannte Themen: Regionalförderung Entwicklungsvorhaben Ländlicher Raum
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Brandenburg
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
17. Juli 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · laendliche-entwicklung-leader
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