Förderung für Unternehmen mit großen   Wohnbeständen – Laden im Mehrparteienhaus

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Bund (BMVI)

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

26. Aug. 2026

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Wo es gilt

Bundesweit

Förderebene

Bund

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Sie besitzen oder verwalten große Wohnbestände und möchten Stellplätze für Elektroautos ausrüsten? Das Bundesministerium unterstützt Sie mit einem Zuschuss für die Vorverkabelung und Ladestationen am bestehenden Mehrparteienhaus.

Was gefördert wird

Sie können einen Zuschuss für den Aufbau privater Ladeinfrastruktur an bestehenden Mehrparteienhäusern in Deutschland erhalten. Das Angebot richtet sich an Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und andere Eigentümer großer Wohnungsbestände im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens.

Gefördert wird die Anschaffung und Errichtung von nicht öffentlich zugänglichen Ladeinrichtungen. Diese müssen einen Typ 2- oder CCS-Anschluss besitzen. Die maximale Ladeleistung beträgt 22 kW. Auch der Netzanschluss sowie notwendige Elektroinstallationen und Baumaßnahmen am Gebäude sind förderfähig. Nicht förderfähig sind Ausgaben für die Planung, die Genehmigung und den Betrieb der Anlagen.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss für bis zu 70 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Der Zuschuss ist je Stellplatz auf einen Höchstbetrag begrenzt. Ohne installierten Ladepunkt erhalten Sie eine Pauschale von 1.300 EUR je Stellplatz. Mit einem installierten Ladepunkt beträgt der Höchstbetrag 1.500 EUR. Wenn der Ladepunkt technisch bidirektional laden kann, beträgt der Höchstbetrag 2.000 EUR. Pro Unternehmen können Sie insgesamt eine Förderung von maximal 30 Millionen EUR (30.000.000 EUR) erhalten. Die Auszahlung erfolgt in der Regel nach der erfolgreichen Umsetzung Ihres Vorhabens. Bei großen Projekten können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Teilbetrag von bis zu 90 % vorab abrufen.

Die Vergabe der Zuschüsse erfolgt im Rahmen eines wettbewerblichen Auswahlverfahrens. Eine Bewilligung ist zudem nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel möglich. Handeln Sie daher schnell und planen Sie Ihr Vorhaben frühzeitig.

Bedingungen laut Quelle

Für den Erhalt der Förderung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Stellplatz gehört zu einem bestehenden Mehrparteienhaus in Deutschland mit mindestens 3 Wohneinheiten.
  • Sie nutzen den Stellplatz im Zusammenhang mit der Wohnnutzung von Bewohnern.
  • Sie vorverkabeln mindestens 6 Stellplätze oder mindestens 20 % aller Stellplätze am Wohngebäude.
  • Sie betreiben den Ladepunkt ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien.
  • Sie reichen einen Kostenvoranschlag bereits bei der Antragstellung ein.
  • Sie halten die Zweckbindungsfrist von 3 Jahren ein.
  • Sie haben vor dem Erhalt des Bewilligungsbescheids noch keine Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen.
  • Bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG): Sie müssen den Beschluss über den Ausbau spätestens 6 Monate nach der Erstbescheidung nachreichen.

Ausschlussgründe:

  • Eine Förderung für gewerblich genutzte Stellplätze ist ausgeschlossen.
  • Gebäude mit einem Bauantrag nach dem 24.03.2021 sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Sie dürfen diese Förderung nicht mit anderen öffentlichen Mitteln für dieselben Ausgaben kombinieren.
  • Sie dürfen keine parallelen Anträge für dasselbe Objekt in anderen Förderaufrufen dieser Richtlinie stellen.
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden oder Rückforderungsanordnungen nicht nachgekommen sind, sind ausgeschlossen.
  • Juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die unmittelbar oder mittelbar allein vom Bund getragen werden, sind ausgeschlossen.

Termine

Sie können Ihren Förderantrag vom 15.04.2026 bis zum 15.10.2026 einreichen.

Eine Bewilligung ist nur möglich, solange ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Sie müssen Ihre Arbeiten innerhalb von 9 Monaten nach dem Erhalt des Bescheids verbindlich beauftragen. Das Vorhaben müssen Sie innerhalb von 24 Monaten nach dem Erhalt des Bescheids vollständig abschließen. Ihren Verwendungsnachweis müssen Sie spätestens 3 Monate nach Ablauf des Umsetzungszeitraums einreichen.

Von der Quelle genannte Themen: E-Auto; Elektroauto; Wallbox; Ladestation; Ladeinfrastruktur; Wohnungsunternehmen; Genossenschaft; Immobilienunternehmen; WEG; Wohnungseigentümergemeinschaft; Mehrparteienhaus; Privatperson; Eigentümer; Eigentümerin; Laden im Mehrparteienhaus; Stellplatz; Tiefgarage; Vorverkabelung; Elektromobilität; Wettbewerbliches Verfahren

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.

Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Bund (BMVI)

Programm

Grant

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

26. Aug. 2026

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · ladeinfrastruktur-mehrparteinhauser-unternehmen

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