Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge II

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

16. März 2021

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Ein Unternehmen

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte

Förderebene

Land

Branchen

Dienstleistungen · Freie Berufe · Gastgewerbe und Tourismus · Handel · Handwerk · Land-, Forst- und Fischwirtschaft · Produzierendes Gewerbe

Was das Programm sagt

Wenn Sie planen, Ladevorrichtungen für Elektrofahrzeuge zu errichten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Maßnahmen zum Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.

Sie bekommen die Förderung für

  • Errichtung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses des Ladestandorts und der Montage der Ladestation sowie das Lastmanagement, sowie
  • Errichtung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur im Rahmen eines besonderen Vorhabens mit einem oder mehreren Ladepunkten einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses, sofern dieses Vorhaben einen bedeutenden Beitrag zur Energiewende im Mobilitätssektor leistet.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

  • Die Höhe des Zuschusses beträgt bei öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren LadepunktenEUR 1.000 pro Ladepunkt mit einer Leistung von mindestens 11 kW,
  • EUR 2.000 pro Ladepunkt mit einer Leistung von mindestens 22 kW,
  • EUR 7.500 pro Ladepunkt mit einer Leistung von mindestens 50 kW,
  • EUR 500,00 für ein zusätzliches Lastmanagement pro Standort bei mindestens 3 Ladepunkten, jedoch höchstens 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Je nach Vorhaben richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahmen über das jeweilige Online-Antragsportal an die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH).

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind

  • natürliche Personen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben (beispielsweise Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer, Gewerbetreibende, Freiberuflerinnen und Freiberufler), sowie
  • Personengesellschaften und juristische Personen des privaten Rechts.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die geförderte Ladeinfrastruktur in Schleswig-Holstein errichten.
  • Sie lassen die Installation sowie Inbetriebnahme der geförderten Ladeinfrastruktur durch einen qualifizierten Fachbetrieb vornehmen.
  • Sie kaufen die Ladeinfrastuktur.
  • Ihre geförderte Landeinfrastruktur muss zu 100 Prozent mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden.
  • Die geförderte Ladeinfrastruktur muss die technischen Mindestanforderungen nach der Ladesäulenverordnung (LSV) in der jeweils geltenden Fassung erfüllen.
  • Öffentlich zugängliche Ladepunkte müssen normalerweise 24/7 zugänglich sein.
  • Bei öffentlich zugänglichen Ladeinfrastrukturen müssen Sie eine Mindestbetriebsdauer von 3 Jahren sicherstellen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Unternehmen in Schwierigkeiten,
  • Leasing von Ladeinfrastruktur,
  • Ladevorrichtungen in Eigenbau oder Prototypen,
  • Reparatur oder Ersatzbeschaffungen für Ladevorrichtungen.

Worauf dieser Datensatz beruht

Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein vom 6. September 2023, Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 40 vom 2. Oktober 2023, S. 2263.

Von der Quelle genannte Themen: Energiewende Elektromobilität Ladesäule Elektrofahrzeug E.Auto

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Schleswig-Holstein

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Schleswig-Holstein

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

16. März 2021

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · ladeinfrastruktur-elektrofahrzeuge-sh

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