Kulturhauptstadt Europas (2020–2033)

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Europäische Union

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

11. Dez. 2019

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Eine Kommune

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Wo es gilt

Bundesweit

Förderebene

Europäische Union

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Die Aktion „Kulturhauptstadt Europas“ soll die Vielfalt und die Gemeinsamkeiten der europäischen Kulturen herausstellen und das Gefühl der Zugehörigkeit zu einem gemeinsamen Kulturraum fördern. Darüber hinaus soll die Aktion der langfristigen Entwicklung der Städte dienen.

Was gefördert wird

Im Einzelnen soll das Programm „Kulturhauptstadt Europas“ dazu beitragen,

  • das Spektrum, die Vielfalt und die europäische Dimension des kulturellen Angebots in den Städten zu vergrößern, unter anderem durch die länderübergreifende Zusammenarbeit,
  • den Zugang zur Kultur und die Teilhabe an der Kultur zu erweitern,
  • die Leistungsfähigkeit des Kulturbereichs und seiner Verzahnung mit anderen Bereichen auszubauen und
  • das internationale Profil der Städte mittels der Kultur zu schärfen.

Die Förderung erfolgt in Form eines Preisgeldes (Melina-Mercouri-Preis).

Als Preisgeld für die Kulturhauptstädte der Jahre 2020 und 2021 sind EUR 1,5 Millionen je Stadt vorgesehen.

Mindestens 6 Jahre vor Beginn der Veranstaltung soll ein Wettbewerb zwischen interessierten Städten auf nationaler Ebene ermöglicht werden. Eine Auswahljury, bestehend aus Vertretern der Institutionen der Europäischen Union und der betreffenden Mitgliedstaaten, beurteilt die Vorschläge und empfiehlt die Nominierung einer Stadt durch den betreffenden Mitgliedstaat. Der Rat ernennt auf Empfehlung der Kommission, unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Europäischen Parlaments und der Auswahljury, die betreffende Stadt zur Kulturhauptstadt Europas.

Deutschland stellt im Jahr 2025 eine der Kulturhauptstädte. Im Wettbewerbsverfahren um den Titel „Kulturhauptstadt Europas 2025“ in Deutschland hat sich Chemnitz durchgesetzt.

Bewerbungen sind auf dem einheitlichen Bewerbungsformular einzureichen.

Bedingungen laut Quelle

Bewerben können sich nach einer festgelegten zeitlichen Abfolge Städte aus

  • den Mitgliedsländern der Europäischen Union,
  • Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation,
  • Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie
  • aus Kandidatenländern und potenziellen Kandidatenländern.

Den Titel „Kulturhauptstadt Europas“ können jährlich je 2 Städte aus verschiedenen Mitgliedsländern der Europäischen Union führen und etwa jedes dritte Jahr zusätzlich eine aus den Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation, den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes oder den (potenziellen) Kandidatenländern.

Die Städte können auch umliegende Regionen einbeziehen.

Jede Bewerbung muss ein Kulturprogramm mit einer starken europäischen Dimension beinhalten.

Das Kulturprogramm muss auf ein Jahr angelegt sein und eigens für das Kulturhauptstadtjahr erstellt werden.

Termine

Die Frist zur Einreichung von Bewerbungen beträgt mindestens 10 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung des jeweiligen Aufrufs.

Worauf dieser Datensatz beruht

Beschluss Nr. 445/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 132 vom 3. Mai 2014, S. 1; geändert durch Beschluss Nr. 2017/1545 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. September 2017, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 237 vom 15. September 2017, S. 1, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2020/2229 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Dezember 2020, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 437/116 vom 28. Dezember 2020.

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.

Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Europäische Union

Programm

Grant

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

11. Dez. 2019

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · kulturhauptstadt-europas-2020-2033

Können Sie das beantragen?

Beantworten Sie, was Sie wissen. Grantlark gleicht es mit dem ab, was dieses Programm zur Antragsberechtigung veröffentlicht. Es wird nichts gespeichert und Sie brauchen kein Konto.

Programmdaten werden aus amtlichen Registern übernommen, zu den Bedingungen, die jedes einzelne setzt. EU Funding and Tenders portal, herausgegeben von der Europäischen Kommission. Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, lizenziert unter CC BY-ND 4.0 und unverändert wiedergegeben. Base de Datos Nacional de Subvenciones (IGAE), übernommen nach deren rechtlichem Hinweis. Incentivi.gov.it (MIMIT), lizenziert unter CC BY 3.0 IT. Find a grant (Cabinet Office), unter der Open Government Licence v3.0. Rijksdienst voor Ondernemend Nederland. Base Aides-entreprises, Institut Supérieur des Métiers, aides-entreprises.fr, unter der Licence Ouverte / Open Licence 2.0. Vinnova, data.vinnova.se, veröffentlicht unter einem Public Domain Mark. Bei Förderpilot*in (aws und FFG) und Portugal 2030 (AD&C), die sich ihre Texte vorbehalten, werden nur die Fakten übernommen und die Zusammenfassungen sind unsere. Grantlark steht mit keinem dieser Rechteinhaber in Verbindung und wird von keinem unterstützt. Jedes Programm führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.

Nur die sehen, die Ihr Unternehmen beantragen kann

Diese Seite zeigt jedes offene Programm in der Region. Ein Profil grenzt sie auf die ein, für die Sie in Frage kommen - bewertet, mit einer Zeile zu jedem Treffer.