Zuwendungen im kulturellen Bereich in Mecklenburg-Vorpommern (Kulturförderrichtlinie – KultFöRL M-V)

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

1. Jan. 1970

Deutsch (German)

Für wen das gilt

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Von der Quelle nicht angegeben

Förderebene

Land

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern Vorhaben im Kulturbereich umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei der Durchführung von Vorhaben im kulturellen Bereich.

Sie erhalten die Förderung für

  • Maßnahmen der kulturellen Grundversorgung, die sich auf den lokal und regional wirkenden Erwerb von kulturellen und künstlerischen Kompetenzen (zum Beispiel in Musik- und Jugendkunstschulen) sowie auf ausgewählte Einrichtungen der Kulturvermittlung (zum Beispiel Bibliotheken) richten; dazu gehören auch niedrigschwellige Angebote mit breiten Teilhabemöglichkeiten (zum Beispiel von soziokulturellen Zentren),
  • kulturelle Projekte von überregionaler oder landesweiter Wirksamkeit und Bedeutung, Projekte von Bundes- und Landesverbänden sowie überregionalen Zusammenschlüssen, die zwar einen Sitz, aber keine gebietskörperschaftliche Zuordnung haben, und Projekte, die regional grenzüberschreitend stattfinden, sowie
  • sonstige herausragende Projekte aus allen Genres sowie Projekte im Rahmen von Landesprogrammen im kulturellen Bereich.

Als Einrichtung, die einen ganzjährigen laufenden Betrieb zur Erbringung ihres kulturellen Angebots gewährleisten muss, können Sie außerdem eine Projektförderung zur Deckung Ihrer laufenden Basisausgaben erhalten.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

  • Die Höhe der Förderung ist bei Maßnahmen der kulturellen Grundversorgung und bei einer Projektförderung zur Deckung laufender Basisausgaben abhängig von der Art des Vorhabens und der Höhe der Ausgaben; bei Musikschulen beträgt die Höhe der Förderung bis zu 30 Prozent der als zuwendungsfähig anerkannten Personalausgaben und im Fall von Bibliotheken ist die Höhe der Förderung abhängig vom Standort und vom Erwerbungsetat pro Einwohnerin und Einwohner. Der Förderzeitraum beträgt jeweils bis zu 24 Monate.
  • Für kulturelle Projekte von überregionaler oder landesweiter Wirksamkeit und Bedeutung, Projekte von Bundes- und Landesverbänden sowie überregionalen Zusammenschlüssen und Projekte, die regional grenzüberschreitend stattfinden, beträgt die Höhe der Förderung bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten.
  • Im Fall sonstiger herausragender Projekte und Projekte im Rahmen von Landesprogrammen im kulturellen Bereich beträgt die Höhe der Förderung bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten.
  • Die Zuwendung muss mindestens EUR 3.000 betragen.

Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens bis zum 1.10. des vorangehenden Jahres an das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechtes und natürliche Personen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben muss einen inhaltlichen Bezug zu Mecklenburg-Vorpommern aufweisen oder Sie müssen es in Mecklenburg-Vorpommern durchführen oder eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern haben.
  • Ihr Projekt muss von landesweiter oder besonderer künstlerischer oder kulturpolitischer Bedeutung sein und es muss ein erhebliches Landesinteresse an ihm bestehen.
  • Bei der Umsetzung Ihrer Projekte müssen Sie mindestens den gesetzlichen Mindestlohn und Honorare gemäß der bundeseinheitlichen Empfehlung „Matrix zu Basishonoraren“ zahlen, soweit diese vorliegen, im Übrigen wenigstens branchenübliche Mindesthonorarsätze.
  • Dritte müssen sich soweit wie möglich an der Finanzierung Ihres Projekts beteiligen. Auch Sie selbst müssen sich angemessen beteiligen.
  • Bitte beachten Sie, dass für die Förderung von Kinder- und Jugendkunstschulen, von Musikschulen, Bibliotheken und von soziokulturellen Einrichtungen besondere Voraussetzungen gelten.

Von der Förderung ausgeschlossen sind kommerzielle, gewinnorientierte Projekte oder solche, die überwiegend unternehmerische Ziele verfolgen, sowie Veranstaltungen mit überwiegend internem Begegnungscharakter.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie des Ministeriums für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten vom 24. Juli 2023, Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 33 vom 14. August 2023, S. 528.

Von der Quelle genannte Themen: Kultur Kunst Musik Kulturförderung Projekt Theater Musikschule Kunstschule soziokulturell

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.

Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Mecklenburg-Vorpommern

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Mecklenburg-Vorpommern

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

1. Jan. 1970

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · kulturfoerderrichtlinie-mv

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