Förderung des kulturellen Films und anderer kreativer audiovisueller Medien

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Freistaat Thüringen

Thüringen

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

1. Jan. 1970

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Wo es gilt

Thüringen

Förderebene

Land

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie in Thüringen Vorhaben im Bereich des kulturellen Films oder im audiovisuellen Bereich durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Thüringen gewährt Zuwendungen zur kulturellen Filmförderung und zur Medienförderung im audiovisuellen Bereich.

Sie bekommen die Förderung vor allem für folgende im Wesentlichen nicht kommerzielle Vorhaben mit deutlichem Bezug zum Freistaat Thüringen:

  • Entwicklung von Treatments, Drehbüchern und Ähnlichem für kreative audiovisuelle Medienprojekte sowie die Entwicklung innovativer Prozesse und Technologien,
  • Produktion und Postproduktion von kreativen audiovisuellen Medienprojekten,
  • Verleih, Vertrieb, Abspiel und Präsentation von Film und anderen audiovisuellen Medienproduktionen,
  • Projekte der Film- und Medienbildung, Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie
  • Veranstaltungen und andere Maßnahmen, die in besonderer Weise Thüringen als Medienstandort präsentieren beziehungsweise dessen Wahrnehmbarkeit als Medienstandort erhöhen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art Ihrer Maßnahme. Die Bagatellgrenze liegt bei 500,00 EUR.

Ihren Antrag reichen Sie bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme ein. Je nach Maßnahme gilt als Frist der 15. März für das laufende Jahr oder der 15. Oktober für das kommende Haushaltsjahr. Für einige Bereiche gelten abweichende Fristen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Thüringer Staatskanzlei.

Jede Antragstellerin und jeder Antragsteller darf normalerweise maximal 2 Förderanträge je Kalenderjahr für denselben Förderbereich stellen.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Ausnahme von privaten Rundfunkveranstaltern und öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.

Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:

  • Sie müssen Ihren Sitz oder Wohnsitz in Thüringen haben. Dies ist dann nicht unbedingt erforderlich, wenn Ihr Vorhaben einen besonderen Bezug zum Medienland Thüringen aufweist oder in wesentlichen Teilen in Thüringen realisiert wird.
  • Länderübergreifende Projekte sind förderfähig, wenn mindestens 50 Prozent der Kosten in Deutschland, vorrangig in Thüringen, verausgabt werden.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen. Ihr Eigenanteil beträgt mindestens 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Projekte, die Sie als Leistungsnachweis oder Teil einer Ausbildung erbringen, werden nicht gefördert. Ausgenommen davon sind Abschlussprojekte an Thüringer Hochschulen, die zur Erlangung eines akademischen Grades erbracht werden.
  • Der Inhalt des zu fördernden Vorhabens darfweder gegen das Grundgesetz oder in Deutschland geltende Gesetze verstoßen noch
  • pornografisch, rassistisch, Gewalt verherrlichend oder Jugend gefährdend sein oder
  • offenkundig religiöse Gefühle tiefgreifend und unangemessen verletzen.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie der Thüringer Staatskanzlei vom 20. November 2023, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 3 vom 15. Januar 2024, S. 79.

Von der Quelle genannte Themen: Film Medien Filmförderung Medienförderung

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Freistaat Thüringen

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Thüringen

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

1. Jan. 1970

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · kulturelle-filmfoerderung

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