Förderung von Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft und des Bodenschutzes (Fördergrundsätze – Kreislaufwirtschaft und Bodenschutz)

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

4. Mai 2020

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Eine Kommune · Eine öffentliche Einrichtung

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Wo es gilt

Rheinland-Pfalz

Förderebene

Land

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie in Ihrer Kommune Vorhaben in den Bereichen Stoffstrommanagement, Abfallvermeidung oder Bodenschutz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als Kommune bei Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft und des Bodenschutzes.

Sie erhalten eine Förderung für

  • Managementkonzepte der Kreislaufwirtschaft (Stoffstrommanagement),
  • abfallwirtschaftliche Untersuchungen und Maßnahmen,
  • Untersuchungen und Maßnahmen zum Bodenschutz.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss, dessen Höhe sich nach Ihrem Vorhaben richtet. Einflussfaktoren sind

  • die technologische Bedeutung Ihres Vorhabens,
  • das Risiko, das Sie damit eingehen,
  • das öffentliche Interesse an seiner Verwirklichung und
  • Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit.

Die Mindestsumme der zuwendungsfähigen Ausgaben liegt bei EUR 12.500 und der Mindestbetrag der Förderung bei EUR 5.000.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften und ihre Zusammenschlüsse.

Landkreise, kreisfreie Städte und deren Zusammenschlüsse können als zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger die Zuwendung an beauftragte Dritte weitergeben, wenn diese Maßnahmenträger sind.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihre Maßnahme muss rechtlich zulässig, technisch einwandfrei, zweckmäßig und wirtschaftlich geplant sein.
  • Sie müssen die Maßnahme mit der abfallwirtschaftlichen Planung des Landes Rheinland-Pfalz und dem Abfallwirtschaftskonzept des Entsorgungsträgers abstimmen.
  • Bei der Förderung werden Maßnahmen bevorzugt, die zukunftsträchtige Technologien einsetzen oder modellhaften Charakter haben.

Worauf dieser Datensatz beruht

Verwaltungsvorschrift vom 1. Dezember 2015, Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz Nr. 11 vom 29. Dezember 2015, S. 362; verlängert durch Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten vom 27. Oktober 2020, Ministerialblatt der Landesregierung Rheinland-Pfalz Nr. 9 vom 24. November 2020, S. 190; Informationen des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, Stand September 2023.

Von der Quelle genannte Themen: Recycling Müllverwertung Ressourcen Abfallvermeidung Stoffstrommanagement

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.

Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Rheinland-Pfalz

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Rheinland-Pfalz

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

4. Mai 2020

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · kreislaufwirtschaft-und-bodenschutz

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