Förderung für deutsch-koreanische 2+2 Forschungsprojekte zu Halbleitern und Künstlicher Intelligenz-basierter Assistenzrobotik
Förderdatenbank
Bund (BMBF)
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
21. Aug. 2026
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Ein Unternehmen · Eine Hochschule · Eine Forschungseinrichtung
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Bundesweit
Förderebene
Bund
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Wenn Sie als Unternehmen, Hochschule oder Forschungseinrichtung ein deutsch-koreanisches 2+2 Verbundprojekt zu Halbleitern oder Assistenzrobotik planen, können Sie Zuschüsse beantragen. Die Förderung unterstützt forschungsintensive Entwicklungsvorhaben.
Was gefördert wird
Sie können eine Förderung für gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsvorhaben erhalten. Dies gilt, wenn Sie als deutsche Hochschule, Forschungseinrichtung oder Unternehmen mit Partnern aus der Republik Korea kooperieren. Ihr Vorhaben muss sich auf die Schlüsseltechnologien Halbleiter oder Künstliche Intelligenz-basierte Assistenzrobotik beziehen.
Die Zuwendung unterstützt Sie dabei, technische Innovationen zu entwickeln und Ihre Wettbewerbsfähigkeit oder wissenschaftliche Exzellenz auszubauen. Ihr Projekt muss als sogenanntes 2+2 Vorhaben konzipiert sein. Das bedeutet, dass auf beiden Seiten jeweils mindestens ein Unternehmen und eine wissenschaftliche Einrichtung beteiligt sein müssen.
Gefördert werden Projekte mit einer Laufzeit von in der Regel bis zu 36 Monaten. Bei Antragstellung müssen sich Ihre Arbeiten bereits auf einem Technologiereifegrad der Stufe 3 oder 4 befinden. Das Ziel der Förderung ist eine signifikante Steigerung dieses Reifegrades.
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Für Unternehmen bemessen sich die zuwendungsfähigen Kosten nach den Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK). Für Hochschulen gelten die Richtlinien auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV). Hochschulen können bis zu 100%--Prozent gefördert werden und erhalten zusätzlich eine 20%--Prozent Projektpauschale. Für Unternehmen gelten die Förderquoten der europäischen Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).
Bedingungen laut Quelle
- Sie sind ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, eine staatliche oder staatlich anerkannte Hochschule oder eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung mit Sitz in Deutschland.
- Bei Auszahlung der Zuwendung besitzen Sie als gewerblicher Partner eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland; als Wissenschaftspartner dient das Vorhaben der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit.
- Sie beteiligen sich an einem bilateralen Verbundprojekt, das im 2+2 Modus durchgeführt wird.
- Am Verbundprojekt sind insgesamt mindestens 4 und höchstens 6 förderfähige Institutionen beteiligt, davon maximal 3 aus einem Land.
- Aus jedem Land sind mindestens ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und eine wissenschaftliche Einrichtung vertreten.
- Ihre wissenschaftlichen Vorarbeiten befinden sich bei der Antragstellung bereits im Stadium des Technologiereifegrades der Stufe 3 oder 4.
- Die Projektpartner regeln ihre Kooperation in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
- Bei Unternehmen muss das Vorhaben einen nachweisbaren Anreizeffekt gemäß Artikel 6 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) aufweisen, weshalb vor Beginn der Arbeiten ein schriftlicher Beihilfeantrag gestellt werden muss.
- Hochschulen müssen bei Antragstellung das Vorhandensein eines Forschungsdatenmanagementplans bestätigen.
- Alle Partner stellen vertraglich sicher, dass im Rahmen des Verbunds keine indirekten Beihilfen an Unternehmen fließen.
- Sie nutzen die Ergebnisse des Vorhabens ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum, der Schweiz oder der Republik Korea.
Ausschlussgründe:
- Sie haben mit den Arbeiten am Projekt bereits vor Einreichung des schriftlichen Beihilfeantrags begonnen (gilt für gewerbliche Partner).
- Sie gelten als Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß der Definition nach Artikel 2 Absatz 18 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).
- Sie sind einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission aufgrund eines früheren Beschlusses zur Feststellung der Unzulässigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe bisher nicht nachgekommen.
- Über Ihr Vermögen wurde ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet, beziehungsweise Sie sind zur Abgabe einer Vermögensauskunft verpflichtet.
Termine
Die Vorlage von Projektskizzen (Verfahrensstufe 1) ist bis spätestens 04.11.2026 möglich.
Von der Quelle genannte Themen: Halbleiterförderung KI-Roboter Kooperation Zwei-plus-Zwei-Projekt FuE-Zuschuss BMFTR DLR-Projektträger Technologiereifegrad AZA-Ausgabenbasis AZK-Kostenbasis easy-Online
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Bund (BMBF)
Programm
Grant
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
21. Aug. 2026
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · korea-2plus2
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