Kooperationen im Rahmen der Pflegeberufereform
Förderdatenbank
Saarland
Saarland
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
5. Juli 2022
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Eine Bildungseinrichtung · Eine Hochschule · Ein Verband oder Verein
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Wenn Sie sich als Pflegeschule oder Hochschule an dem Aufbau nachhaltiger Kooperationen zwischen Einrichtungen und Trägern der Pflegeausbildung im Rahmen der Pflegeberufereform beteiligen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Was gefördert wird
Das Saarland unterstützt Sie bei dem Aufbau von Kooperationsbeziehungen zwischen Einrichtungen und Trägern der Pflegeausbildung im Rahmen der Pflegeberufereform.
Sie bekommen die Förderung für Maßnahmen in folgenden Bereichen:
- Einrichtung oder Unterstützung einer zentralen Koordinierungsstelle, mehrerer dezentraler Koordinierungsstellen oder einer Kombination von diesen,
- Zusammenschluss oder Ausbau eines Zusammenschlusses von Einrichtungen zur dauerhaften Durchführung der (hoch)schulischen und praktischen Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz,
- Förderung von Pflegeschulen bei der Etablierung der Zusammenarbeit mit den Einrichtungen hinsichtlich der den Pflegeschulen nach § 10 Pflegeberufegesetz zugewiesenen Aufgaben,
- Förderung der Hochschulen beim Aufbau von Zusammenschlüssen mit Einrichtungen zur dauerhaften Durchführung der Ausbildung nach Teil 3 des Pflegeberufegesetzes.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses hängt von Ihrem Vorhaben ab.
Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind
- staatlich anerkannte Pflegeschulen, Altenpflegeschulen und Krankenpflegeschulen sowie deren Träger,
- Hochschulen, die einen primärqualifizierenden Pflegestudiengang nach dem Pflegeberufegesetz anbieten beziehungsweise beabsichtigen anzubieten,
- Ausbildungsverbünde
mit Sitz im Saarland.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Aufgabe einer zentralen Koordinierungsstelle ist, landesweit Einrichtungen, Pflegeschulen sowie Hochschulen bei der Suche von Kooperationspartnern zur Durchführung der (hoch)schulischen und praktischen Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz zu unterstützen.
- An einem Zusammenschluss von Einrichtungen zur dauerhaften Durchführung der (hoch)schulischen und praktischen Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz müssen sich mindestens ein Träger der praktischen Ausbildung beziehungsweise weitere zur Vermittlung neuer Ausbildungsinhalte geeignete Einrichtungen oder eine oder mehrere Pflegeschulen beteiligen.
- Sie müssen eine Projektbeschreibung mit Finanzierungs- und Zeitplan vorlegen.
- Sie müssen das Projekt bis zum 31.12.2023 abschließen.
- Mit der Zuwendung des Landes muss die Gesamtfinanzierung der Maßnahme sichergestellt sein.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit vom 7. Juni 2022, Amtsblatt des Saarlandes Teil 1 Nr. 38, S. 923.
Von der Quelle genannte Themen: Pflegeausbildungsindex PIX Koordinierungsstelle Pflegeschulen Ausbildungsverbund Ausbildungsplätze nachhaltige Zusammenarbeit
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Saarland
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
5. Juli 2022
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · kooperationen-rahmen-pflegeberufreform
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