Kooperationen im Naturschutz
Förderdatenbank
Land Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
24. Jan. 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Wenn Sie die Trägerschaft von Kooperationsverbindungen im Bereich Naturschutz, Landwirtschaft oder im kommunalen Bereich übernommen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Kooperationen zwischen verschiedenen Akteurinnen und Akteuren aus den Bereichen Naturschutz, Landwirtschaft, dem kommunalen Bereich und anderen bei der Umsetzung des zusammenhängenden ökologischen Netzes NATURA 2000.
Sie erhalten die Förderung für Organisation, Koordinierung, Maßnahmeninitiierung und -begleitung im Rahmen des Gebietsmanagements sowie der Umsetzung der EU-, Bundes- und der Landesbiodiversitätsstrategie („Kurs Natur 2030“).
Gefördert werden vor allem
- die gebietsspezifische Erarbeitung von Konzepten (gegebenenfalls in Verbindung mit den sich aus der Wasserrahmenrichtlinie ergebenden Erfordernissen),
- die Abstimmung beziehungsweise Kooperation der Projektumsetzung mit allen relevanten Fachbehörden/Facheinrichtungen und Interessengruppen,
- die Umsetzung und Koordinierung der im Konzept erarbeiteten Maßnahmen (Flächensicherung/Entwicklungs- und Begleitmaßnahmen),
- die Umsetzung von Vorhaben im Rahmen der entwickelten Konzepte, Flächenmanagement,
- die Information, Beratung und Aktivierung der Bevölkerung sowie
- begleitende Öffentlichkeitsarbeit und Umweltbildung.
Darüber hinaus sind Beratungen zu nachhaltigen Landnutzungsformen förderfähig, die speziell auf den Schutz von Lebensräumen, Arten und der biologischen Vielfalt insgesamt ausgerichtet sind.
Außerdem können Sie die Förderung für Personalkosten, Miete und gegebenenfalls Ausgaben für eine Ersteinrichtung der Geschäftsstelle bekommen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung hängt vom Einzelfall ab. Der Zuschuss kann bis zu 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen.
Sie können die Förderung für einen Zeitraum von 5 Jahren beantragen und auch Folgeanträge stellen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind Sie als juristische Person des öffentlichen oder des privaten Rechts, wenn Sie den Vorsitz in einem regionalen Zusammenschluss oder einer regionalen Kooperation im Naturschutz übernommen haben und damit Projektträger sind.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen zur Übernahme der Aufgaben einer Lokalen Aktion bereit sein.
- Weiterhin müssen Sie die Umsetzung des Naturschutzes in Ihrer Satzung verankert haben.
- Die Erfüllung Ihrer Aufgaben im Rahmen des Gebietsmanagements muss mit den bereits vorhandenen oder beabsichtigten Strukturen abgestimmt werden.
- Sie müssen sich außerdem mit den vorhandenen Institutionen vernetzen und koordinieren. Diesen Abstimmungsprozess müssen Sie dokumentieren.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur vom 15. September 2023, Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 41 vom 9. Oktober 2023, S. 2305.
Von der Quelle genannte Themen: Umweltschutz Naturschutz NATURA
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Schleswig-Holstein
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
24. Jan. 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · kooperation-naturschutz
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