Förderrichtlinien Kommunaler Klimaschutz ? KommKlimaFöR
Förderdatenbank
Freistaat Bayern
Bayern
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
16. Juli 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Eine Kommune · Eine öffentliche Einrichtung · Ein Verband oder Verein
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Wenn Sie als Kommune strategische oder investive Vorhaben zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Status laut Quelle
Förderprogramm aktiv, Antragstellung nicht mehr möglich
Was gefördert wird
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Kommune bei der Durchführung strategischer und investiver Vorhaben zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung.
Sie erhalten die Förderung für folgende Vorhaben:
- Einführung, Erweiterung und Weiterführung eines Energiemanagements in öffentlichen Gebäuden (Kommunales Energiemanagement – KEM),
- Erstellung, Erweiterung und Aktualisierung von Klimaschutzkonzepten,
- Teilnahme an Qualitätsmanagementverfahren mit Klimaschutzbezug,
- Einrichtung einer interkommunalen Koordinierungsstelle zum Klimaschutz (Klimaschutzlotse),
- Erstellung von Mobilitätskonzepten,
- weitere Konzepte mit Klimaschutzbezug, die die Minderung von Treibhausgasemissionen zum Ziel haben,
- Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung, Lichtsignalanlagen, Innen- und Hallenbeleuchtung in öffentlichen Gebäuden,
- weitere Umsetzungsvorhaben zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen,
- Vorhaben zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen (Partner der Bayerischen Klima-Allianz),
- Erstellung, Erweiterung und Aktualisierung von Klimaanpassungskonzepten durch externe Dienstleister, die möglichst alle klimaanpassungsrelevanten Bereiche einer Kommune berücksichtigen,
- Umsetzung investiver Vorhaben, die sich aus einem Konzept zur Klimaanpassung ergeben.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Vorhaben
- zwischen bis zu 50 Prozent und bis zu 70 Prozent, in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
- jedoch maximal zwischen 5.000 EUR und 500.000 EUR.
Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die Regierung, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind kommunale Körperschaften und deren Zusammenschlüsse sowie Kommunalunternehmen in Bayern, bei Vorhaben zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen auch die Partner der Bayerischen Klima-Allianz.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Andere Energieförderprogramme des Freistaates Bayern dürfen für Ihr Vorhaben nicht infrage kommen.
- Sie müssendie Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sichern,
- die Zweckbindungsfrist von normalerweise 5 Jahren für beschaffte Anlagegüter einhalten,
- fachtechnische Bescheinigungen vorlegen, die von einem Sachverständigenbüro erstellt und eine ausführliche Darstellung der erwirkten Effekte (Treibhausgasminderung, Beitrag zur Klimaanpassung) enthalten.
Worauf dieser Datensatz beruht
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 2. Dezember 2022, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 740 vom 21. Dezember 2022.
Von der Quelle genannte Themen: Erderwärmung Nachhaltigkeit Energiewende Kohlendioxidemissionen
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Freistaat Bayern
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
16. Juli 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · kommunaler-klimaschutz-kommklimafoer
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