Zuwendungen zur Stärkung der kommunalen Migrationsarbeit

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

24. Jan. 2020

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Eine Kommune

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Wo es gilt

Sachsen-Anhalt

Förderebene

Land

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie als Landkreis oder kreisfreie Stadt in Sachsen-Anhalt Vorhaben im Bereich der Migrationsarbeit umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei der Aufnahme und Integration von Zugewanderten.

Sie erhalten eine Förderung für diese Maßnahmen:

  • Einrichtung und Betrieb von Stellen für Migration, denen die Koordinierung der Aufnahme und Betreuung von Zuwanderinnen und Zuwanderern sowie die Organisation der kommunalen Integrationsarbeit zugeordnet sind (Koordinierungsstellen Migration) sowie
  • ergänzende Maßnahmen zur Verbesserung der kommunalen Integrationsarbeit.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, dabei je Personalstelle und Haushaltsjahr bis zu EUR 56.340, maximal aber EUR 112.680 je Antragstellerin oder Antragsteller und Haushaltsjahr.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte in Sachsen-Anhalt.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Die Koordinierungsstelle, die gefördert wird, muss vor allem die folgenden Aufgaben erfüllen:Aufbau eines lokalen Netzwerkes für Integration,
  • Koordinierung der Erstbetreuungs- und Integrationsangebote vor Ort,
  • Erarbeitung, Weiterentwicklung und Umsetzung eines Integrationskonzeptes des Landkreises oder der kreisfreien Stadt,
  • Mitwirkung bei der Erarbeitung, Weiterentwicklung und Umsetzung von Unterbringungskonzepten,
  • Öffentlichkeitsarbeit.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie des Ministeriums für Inneres und Sport vom 25. November 2015, Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 45 vom 7. Dezember 2015, S. 745; geändert durch Bekanntmachung des Ministeriums für Inneres und Sport vom 18. Dezember 2023, Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 7 vom 19. Februar 2024, S. 129.

Von der Quelle genannte Themen: Migration Asylsuchende Eingliederung Zuwanderer Integration Geflüchtete

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Sachsen-Anhalt

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Sachsen-Anhalt

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

24. Jan. 2020

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · kommunale-migrationsarbeit

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