Kombi-Darlehen Mittelstand mit Klimaprämie
Förderdatenbank
Land Baden-Württemberg
Baden-Württemberg
Loan
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
13. Juli 2021
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen · Freie Berufe · Gastgewerbe und Tourismus · Handel · Handwerk · Produzierendes Gewerbe
Was das Programm sagt
Wenn Sie in die Energieeffizienz Ihres Betriebsgebäudes und Ihrer Gebäudetechnik investieren und für dieses Vorhaben einen Zuschuss oder ein Darlehen aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude ( BEG ) oder dem Bundesprogramm „Klimafreundlicher Neubau (KFN)“ beantragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen als Ergänzung oder Aufstockung ein Darlehen bekommen. Als kleines oder mittleres Unternehmen können Sie zusätzlich von der Klimaprämie profitieren.
Was gefördert wird
Die L-Bank unterstützt Sie als Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe bei Ihren Investitionen in den Neubau oder in die energetische Sanierung Ihres energieeffizienten Betriebsgebäudes. Mit der Förderung ergänzen Sie die Zuschüsse und Darlehen, die Sie über die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ oder dem Bundesprogramm „Klimafreundlicher Neubau (KFN)“ gleichzeitig für Ihr Vorhaben bekommen. Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) erhalten Sie für besonders energieeffiziente oder nachhaltige Vorhaben eine zusätzliche Förderung (Klimaprämie), die Ihnen als Tilgungszuschuss gutgeschrieben wird.
Die L-Bank bietet Ihnen das Kombi-Darlehen Mittelstand in 3 Programmvarianten an:
- „KDM junge KMU“ für Sie als kleines oder mittleres Unternehmen, wenn Sie seit weniger als 5 Jahren am Markt aktiv sind,
- „KDM etablierte KMU“ für Sie als kleines oder mittleres Unternehmen, wenn Sie seit mehr als 5 Jahren am Markt aktiv sind, sowie
- „KDM Flex“ für Sie als größeres mittelständisches Unternehmen oder für Sie als kleines oder mittleres Unternehmen, wenn die beiden anderen Varianten für Sie nicht geeignet sind.
Sie bekommen die Förderung für
- die Errichtung (Neubau) oder den Ersterwerb eines Nichtwohngebäudes,
- die Sanierung eines bestehenden Nichtwohngebäudes oder den Ersterwerb eines sanierten Betriebsgebäudes,
- Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung Ihres bestehenden Betriebsgebäudes. Dies sind Investitionen in die Gebäudehülle, Anlagentechnik, Anlage zur Wärmeerzeugung, Heizungsoptimierung.
Ausschließlich in der Programmvariante „KDM Flex“ bekommen Sie die Förderung, wenn Ihr Vorhaben anstelle der Bundesförderung im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) in den Förderschwerpunkten Arbeiten oder Grundversorgung gefördert wird.
Sie bekommen die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt normalerweise mindestens EUR 10.000 und höchstens EUR 5 Millionen. Damit können Sie unter Berücksichtigung der Bundesförderung bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren.
Als kleines oder mittleres Unternehmen erhalten Sie eine höhere Zinsverbilligung als ein größeres Unternehmen. Ist Ihr kleines oder mittleres Unternehmen weniger als 5 Jahre am Markt aktiv, wird diese Zinsverbilligung noch weiter aufgestockt.
Als kleines oder mittleres Unternehmen erhalten Sie für bestimmte Vorhaben zusätzlich einen Tilgungszuschuss (Klimaprämie). Der Tilgungszuschuss wird in Prozent der anerkannten energetischen Kosten der BEG- oder KFN-Förderung berechnet. In der Variante „KDM Flex“ entfällt die Klimaprämie.
Falls Sie nicht über ausreichende Kreditsicherheiten verfügen, kann Ihre Hausbank im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens eine 50-prozentige Bürgschaft (Kombi-Bürgschaft 50) bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg bis zu einer Bürgschaftsobergrenze von maximal EUR 2 Millionen zu besonderen Konditionen beantragen. Reicht die 50-prozentige Bürgschaft nicht aus, übernimmt die Bürgschaftsbank bis zu einem Bürgschaftsbetrag von EUR 2 Millionen gegebenenfalls auch höhere Risikoanteile (bis zu 80 Prozent). Für Beträge über EUR 2 Millionen bis EUR 15 Millionen ist die L-Bank zuständig.
Sie können das Kombi-Darlehen Mittelstand mit Klimaprämie gleichzeitig mit der Bundesförderung beantragen.
Sie können ein Darlehen in der KDM-Flex-Variante ohne Bundesförderung zusammen mit dem ELR-Zuschuss oder auch später nach Bewilligung des ELR-Zuschusses beantragen.
Richten Sie bitte Ihren Antrag für das Kombi-Darlehen Mittelstand, gegebenenfalls mit Klimaprämie, an Ihre Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die L-Bank weitergeleitet.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU und Angehörige der Freien Berufe,
- größere mittelständische Unternehmen (GU), die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden,
mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie handeln in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder selbstständigen freiberuflichen Tätigkeit.
- Sie setzen die Investitionen in Baden-Württemberg um.
- Ihr Vorhaben wird gleichzeitig in der Kredit- oder Zuschussvariante eines der folgenden Programme gefördert:Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG-NWG),
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM-NWG) oder
- Klimafreundlicher Neubau (KFN) – Nichtwohngebäude.
- fachlich und kaufmännisch qualifiziert für die unternehmerische Tätigkeit sein,
- einen hinreichenden unternehmerischen Einfluss im Unternehmen haben, zur Geschäftsführung und Vertretung des Unternehmens befugt und auch aktiv in der Unternehmensführung tätig sein,
- erworbene Immobilien oder Mobilien im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit oder aus selbstständiger Tätigkeit vermieten oder verpachten.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- Sanierung und Errichtung von Wohngebäuden sowie Heizungsanlagen, sofern die erzeugte Energie in Wohngebäuden genutzt wird,
- Finanzierung von Betriebsmitteln und Warenlager,
- Leasing oder Mietkauf,
- Umschuldungen und Nachfinanzierungen von bereits begonnenen beziehungsweise abgeschlossenen Vorhaben,
- Sanierungsfälle,
- stille Beteiligungen,
- Unternehmen in Schwierigkeiten.
Worauf dieser Datensatz beruht
Merkblatt der L-Bank vom 1. April 2024; Rundschreiben der L-Bank Nr. 2 vom 19. Januar 2024.
Von der Quelle genannte Themen: Energieeffizienz Betriebsgebäude Nichtwohngebäude Klimaprämie Neubau Sanierung KfW-Effizienzgebäude Einzelmaßnahmen energetisch Gebäudehülle Gebäudetechnik Heiztechnik Heizungsoptimierung Klimafreundlicher Neubau
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.
Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Baden-Württemberg
Programm
Loan
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
13. Juli 2021
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · kombi-darlehen-mittelstand-klimapraemie
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