Bürgschaftsprogramm der L-Bank – Kombi-Bürgschaft 50

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Baden-Württemberg

Baden-Württemberg

Guarantee

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

1. Jan. 1970

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Förderebene

Land

Branchen

Dienstleistungen · Freie Berufe · Gastgewerbe und Tourismus · Handel · Handwerk · Kultur- und Kreativwirtschaft · Produzierendes Gewerbe

Was das Programm sagt

Wenn Sie als mittelständisches Unternehmen oder als Angehörige oder Angehöriger der Freien Berufe ein Förderdarlehen der L-Bank zur Finanzierung von Investitionen oder Betriebsmitteln beantragen möchten, Ihnen aber dafür die bankmäßig erforderlichen Sicherheiten fehlen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine 50-prozentige Bürgschaft erhalten.

Was gefördert wird

Die L-Bank unterstützt in einigen ihrer gewerblichen Förderprogramme Sie als mittelständiges Unternehmen oder als Angehörige oder Angehörigen der Freien Berufe bei der Finanzierung von Investitionen oder Betriebsmitteln durch Übernahme einer 50-prozentigen Ausfallbürgschaft, um das finanzierende Institut von einem Teil des Risikos zu entlasten.

Sie erhalten die Bürgschaft für Vorhaben in folgenden Darlehensprogrammen der L-Bank:

  • Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (beispielsweise Gründung/Übernahme eines Unternehmens oder Investitionen in Wachstum oder Betriebsmittelfinanzierung),
  • Investitionsfinanzierung (zum Beispiel Investitionen in Erweiterung, Rationalisierung oder Modernisierung),
  • Kombi-Darlehen Mittelstand mit Klimaprämie (unter anderem Investitionen in energieeffiziente Betriebs-und Gebäudetechnik),
  • Innovationsfinanzierung 4.0 (unter anderem Investitionen in eine Innovation oder ein Digitalisierungsprojekt),
  • Energiefinanzierung (Investitionen in Anlagen zur Erzeugung, Verteilung oder Speicherung von Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien),
  • ELR-Kombi-Darlehen (privat-gewerbliche Vorhaben, die bereits durch Zuschüsse aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) in den Schwerpunkten „Arbeiten“ oder „Grundversorgung“ gefördert werden),
  • Liquiditätskredit (zum Beispiel Betriebsmittelfinanzierungen, Konsolidierungen, Betriebsübernahmen),
  • Tourismusfinanzierung Plus (Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen des Hotel- und Gaststättengewerbes in ihre touristischen Einrichtungen),
  • Agrar- und Ernährungswirtschaft – Wachstum und Wettbewerb (beispielsweise Bau, Erwerb und Modernisierung von Betriebsgebäuden sowie baulichen Anlagen) sowie
  • Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und Verbraucherschutz (beispielsweise Investitionen zur Senkung des Energieverbrauchs, zur Minderung von Emissionen, in die Verarbeitung und Vermarktung ökologisch erzeugter Produkte und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes).

Die Höhe der Bürgschaft beträgt maximal 50 Prozent der Kreditsumme.

Die L-Bank verbürgt Kredite mit einem Volumen von über EUR 4 Millionen bis EUR 30 Millionen. Dies entspricht einem Bürgschaftsbetrag von über EUR 2 Millionen bis EUR 15 Millionen je Vorhaben.

Für niedrigere Bürgschaftsbeträge bis EUR 2 Millionen ist die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg zuständig.

Ihren Antrag reichen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens zusammen mit dem Antrag auf das Förderdarlehen bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Finanzinstitut Ihrer Wahl ein. Von dort wird Ihr Antrag an die L-Bank weitergeleitet.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU (abhängig vom Darlehensprogramm der L-Bank gegebenenfalls auch größere Unternehmen) der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie haben Ihren Sitz oder Ihre Betriebsstätte in Baden-Württemberg.
  • Sie setzen Ihr Vorhaben in Baden-Württemberg um.
  • Je nach Art des Vorhabens und des von Ihnen beantragten Förderdarlehens der L-Bank müssen Sie weitere spezifische Bedingungen erfüllen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Umschuldungen im Rahmen des Förderprogramms „Liquiditätskredit“,
  • Investitionen zur Vermietung an Dritte (Fremdvermietung),
  • bereits gewährte Kredite (nachträgliche Verbürgung).

Worauf dieser Datensatz beruht

Merkblatt der L-Bank vom 1. Januar 2024; Rundschreiben der L-Bank Nr. 10 vom 15. November 2023.

Von der Quelle genannte Themen: Betriebsmittel Investitionen Absicherung Mittelstand

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.

Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Baden-Württemberg

Programm

Guarantee

Regionen (NUTS)

Baden-Württemberg

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

1. Jan. 1970

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · kombi-buergschaft-50-bw

Können Sie das beantragen?

Beantworten Sie, was Sie wissen. Grantlark gleicht es mit dem ab, was dieses Programm zur Antragsberechtigung veröffentlicht. Es wird nichts gespeichert und Sie brauchen kein Konto.

Programmdaten werden aus amtlichen Registern übernommen, zu den Bedingungen, die jedes einzelne setzt. EU Funding and Tenders portal, herausgegeben von der Europäischen Kommission. Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, lizenziert unter CC BY-ND 4.0 und unverändert wiedergegeben. Base de Datos Nacional de Subvenciones (IGAE), übernommen nach deren rechtlichem Hinweis. Incentivi.gov.it (MIMIT), lizenziert unter CC BY 3.0 IT. Find a grant (Cabinet Office), unter der Open Government Licence v3.0. Rijksdienst voor Ondernemend Nederland. Base Aides-entreprises, Institut Supérieur des Métiers, aides-entreprises.fr, unter der Licence Ouverte / Open Licence 2.0. Vinnova, data.vinnova.se, veröffentlicht unter einem Public Domain Mark. Bei Förderpilot*in (aws und FFG) und Portugal 2030 (AD&C), die sich ihre Texte vorbehalten, werden nur die Fakten übernommen und die Zusammenfassungen sind unsere. Grantlark steht mit keinem dieser Rechteinhaber in Verbindung und wird von keinem unterstützt. Jedes Programm führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.

Nur die sehen, die Ihr Unternehmen beantragen kann

Diese Seite zeigt jedes offene Programm in der Region. Ein Profil grenzt sie auf die ein, für die Sie in Frage kommen - bewertet, mit einer Zeile zu jedem Treffer.