Förderung von Projekten im Programm – KMU -innovativ: Zukunft der Wertschöpfung?

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Bund (BMBF)

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

1. Jan. 1970

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Wo es gilt

Bundesweit

Förderebene

Bund

Branchen

Dienstleistungen · Produzierendes Gewerbe

Was das Programm sagt

Wenn Sie als KMU oder mittelständisches Unternehmen an einem innovativen Projekt in den Bereichen Produktion, Dienstleistung und Arbeit forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Bundesministerium unterstützt Sie als KMU oder mittelständisches Unternehmen bei risikoreichen vorwettbewerblichen und unternehmensgetriebenen Forschungs-, Entwicklungs- und Transformationsvorhaben. Sie bearbeiten in Ihrem Projekt Fragestellungen im Bereich der unternehmerischen, wettbewerblichen Wertschöpfung.

Sie erhalten die Förderung beispielsweise, wenn Sie folgende Themen adressieren:

  • neue und verbesserte Produkte, Maschinen und Anlagen für die industrielle Produktion,
  • neue Fertigungstechnologien und Prozessketten,
  • neue Methoden und Werkzeuge der Produktentstehung,
  • Verbesserung der Produkt- und Prozessqualität,
  • Flexibilisierung der Produktion,
  • Digitalisierung und Virtualisierung von Produktion und Produktionssystemen (Industrie 4.0),
  • Organisation und Industrialisierung produktionsnaher Dienstleistungen,
  • Kundenbezogene, neuartige und komplexe Dienstleistungen und Dienstleistungssysteme,
  • neue Geschäftsmodelle, beispielsweise Monetarisierung von Daten, Blockchain-Technologien, B2B--Business-to-Business-Plattformen,
  • neue Formen der Zusammenarbeit in Wertschöpfungsnetzwerken und Wertschöpfungssystemen,
  • neue Formen der Arbeitsorganisation und Arbeitsgestaltung,
  • Anpassung von Unternehmen und Mitarbeitenden an den Wandel,
  • Innovationen für indirekte Bereiche, beispielsweise Verwaltung, Personalmanagement, Vertrieb,
  • Wissensmanagement und Wissensorganisation für die Produktion,
  • Erhöhung der Kompetenzen und Qualifikationen der Belegschaft, lebenslanges Lernen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für die Dauer von normalerweise 2 Jahren, für ESF-Plus-kofinanzierte Projekte von bis zu 30 Monaten.

  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 % Ihrer förderfähigen Kosten.
  • Als KMU können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
  • Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % erhalten.
  • Für die Oktoberstichtage gilt: Die Höhe der Förderung unterscheidet sich nach den verschiedenen Zielregionen des ESF Plus:bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben für das Zielgebiet für stärker entwickelte Regionen (hierzu gehören die alten Bundesländer mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier),
  • bis zu 60 % der förderfähigen Ausgaben für das Zielgebiet Übergangsregionen (hierzu gehören die neuen Bundesländer mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig).

Interessierte Unternehmen – insbesondere Erstantragsteller – wenden sich bitte an die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes, Lotsendienst für Unternehmen.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU,
  • mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von maximal 100 Millionen EUR (100.000.000 EUR)

sowie im Rahmen von Verbundprojekten auch

  • Hochschulen,
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Weitere Voraussetzungen:

  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
  • Ihr Vorhaben lässt eine klare betriebliche und volkswirtschaftliche beziehungsweise gesellschaftliche Verwertungsperspektive erkennen und geht in der Komplexität deutlich über unternehmensübliche Aktivitäten hinaus.
  • Sie bauen Ihr Vorhaben auf neuesten Forschungsergebnissen auf.
  • Ihr Vorhaben lässt sich dem Programm „Zukunft der Wertschöpfung“ zuordnen und ist für die Positionierung der Unternehmen am Markt von wesentlicher Bedeutung.
  • Für Verbundprojekte legen Sie Ihre Projektskizze in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vor.
  • Wenn Sie ein Verbundprojekt durchführen, stellen Sie sicher, dass das Verhältnis zwischen KMU und institutionellen Partnern angemessen ist und die Summe der Zuwendungen an die beteiligten KMU grundsätzlich mehr als 60 % der Gesamtzuwendungen beträgt.
  • Die Ergebnisse Ihres Projekts nutzen Sie nur in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz.
  • Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Termine

Einreichungsstichtage sind alle 6 Monate, jeweils am 15.04. und am 15.10. des jeweiligen Jahres.

Hiervon ausgenommen sind der

  • der 15.10.2026,
  • der 15.04.2027 und
  • der 15.10.2027.

Zu diesen drei Stichtagen sind keine Einreichungen möglich.

Eingereichte Skizzen werden grundsätzlich dem nächstfolgenden Stichtag zugeordnet.

Von der Quelle genannte Themen: Produktionsforschung Anlagenbau Fahrzeugbau Optik Elektrotechnik Informationstechnik

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.

Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Bund (BMBF)

Programm

Grant

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

1. Jan. 1970

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · kmu-innovativ-produktionsforschung

Können Sie das beantragen?

Beantworten Sie, was Sie wissen. Grantlark gleicht es mit dem ab, was dieses Programm zur Antragsberechtigung veröffentlicht. Es wird nichts gespeichert und Sie brauchen kein Konto.

Programmdaten werden aus amtlichen Registern übernommen, zu den Bedingungen, die jedes einzelne setzt. EU Funding and Tenders portal, herausgegeben von der Europäischen Kommission. Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, lizenziert unter CC BY-ND 4.0 und unverändert wiedergegeben. Base de Datos Nacional de Subvenciones (IGAE), übernommen nach deren rechtlichem Hinweis. Incentivi.gov.it (MIMIT), lizenziert unter CC BY 3.0 IT. Find a grant (Cabinet Office), unter der Open Government Licence v3.0. Rijksdienst voor Ondernemend Nederland. Base Aides-entreprises, Institut Supérieur des Métiers, aides-entreprises.fr, unter der Licence Ouverte / Open Licence 2.0. Vinnova, data.vinnova.se, veröffentlicht unter einem Public Domain Mark. Bei Förderpilot*in (aws und FFG) und Portugal 2030 (AD&C), die sich ihre Texte vorbehalten, werden nur die Fakten übernommen und die Zusammenfassungen sind unsere. Grantlark steht mit keinem dieser Rechteinhaber in Verbindung und wird von keinem unterstützt. Jedes Programm führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.

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