Förderungen von – KMU -innovativ: Photonik und Quantentechnologien? im Rahmen des Programms „Photonik Forschung Deutschland“

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Bund (BMBF)

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

1. Jan. 1970

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Wo es gilt

Bundesweit

Förderebene

Bund

Branchen

Produzierendes Gewerbe · Dienstleistungen

Was das Programm sagt

Wenn Sie risikoreiche und anwendungsbezogene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben aus den Bereichen der Photonik und Quantentechnologie planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie als kleines und mittleres sowie mittelständisches Unternehmen (KMU) bei der Finanzierung von industriellen Forschungs- und vorwettbewerblichen Entwicklungsvorhaben in den Bereichen der Photonik und Quantentechnologie. Sie können die Förderung als KMU für Ihr Einzelvorhaben erhalten oder im Rahmen von Verbundprojekten mit Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen.

Sie können themenübergreifend beispielhaft folgende Fragestellungen einbeziehen:

  • Photonik in der Produktion,
  • optische Messtechnik und Sensorik,
  • optische Komponenten und Systeme,
  • Beleuchtungs- und Displaytechnologie,
  • organische Elektronik,
  • Photonik in Medizintechnik und Lebenswissenschaften,
  • Photonik für die Kommunikation,
  • Schlüsselkomponenten für Quantentechnologien,
  • Quantentechnologien für Sensorik und Bildgebung,
  • Quantentechnologien für Simulation und Computing,
  • Quantentechnologien für Kommunikation.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für die Dauer von normalerweise bis zu 3 Jahren.

  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
  • Wenn Sie als Hochschule ein Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.

Interessierte Unternehmen – insbesondere Erstantragsteller – wenden sich bitte an die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes, Lotsendienst für Unternehmen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe können Sie Ihre Projektskizzen bei der VDI Technologiezentrum GmbH einreichen.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU,
  • mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von bis zu 100.000.000 EUR

sowie im Rahmen von Verbundprojekten auch

  • Hochschulen,
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und
  • Unternehmen.

Für die Förderung gelten folgende Bedingungen:

  • Ihr Projekt hat ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko.
  • Sie müssen das Vorhaben in Deutschland durchführen und die Ergebnisse nur in Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz nutzen.
  • Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.

Termine

Bewertungsstichtage sind jeweils der 15. April und 15. Oktober jeden Jahres. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise erst zum nächstfolgenden Stichtag berücksichtigt werden.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vom 10.7.2018, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 26.7.2018, B4; geändert durch Änderung von Bekanntmachungen vom 9.11.2023, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 7.12.2023, B3.

Von der Quelle genannte Themen: Forschung Entwicklung Photonik Quantentechnologie optische Messmethode

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.

Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Bund (BMBF)

Programm

Grant

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

1. Jan. 1970

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · kmu-innovativ-photonik-und-quantentechnologien

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