Förderung für Projekte zum Thema KMU -innovativ: Medizintechnik ( Hightech Agenda)

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Bund (BMBF)

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

1. Jan. 1970

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte

Wo es gilt

Bundesweit

Förderebene

Bund

Branchen

Dienstleistungen · Produzierendes Gewerbe

Was das Programm sagt

Wenn Sie als kl eines oder mittelständisches Unternehmen (KMU) in einem Verbund mit Forschungseinrichtungen und Kliniken Medizinprodukte erforschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Im Rahmen der Hightech Agenda Deutschland unterstützt das Bundesministerium kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bei der Erforschung und Entwicklung innovativer medizintechnischer Lösungen und digitaler Gesundheitstechnologien.

Gefördert werden risikoreiche, vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die einen konkreten medizinischen oder pflegerischen Versorgungsbedarf adressieren und zu einer Verbesserung der Patientenversorgung beitragen können. Ziel ist es, die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit von KMU zu stärken und den Transfer neuer Technologien in die Gesundheitsversorgung zu beschleunigen.

Die Förderung umfasst insbesondere die Entwicklung von:

  • innovativen Medizinprodukten und medizintechnischen Systemen,
  • In-vitro-Diagnostika,
  • digitalen Medizinprodukten und Medizinprodukte-Software sowie
  • hochinnovativen digitalen Gesundheitstechnologien mit erkennbarem Potenzial für eine spätere Zulassung beziehungsweise ein späteres Inverkehrbringen als Medizinprodukt.

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.

Die Höhe richtet sich nach der Art des Vorhabens, der Größe des Unternehmens und den jeweils geltenden beihilferechtlichen Bestimmungen. Die Projektlaufzeit beträgt in der Regel bis zu 3 Jahre.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen, die die EU-Definition für KMU erfüllen. – Sie müssen ihre Einstufung gegenüber der Bewilligungsbehörde erklären.
  • Mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von maximal 100 Millionen EUR (100.000.000 EUR?).
  • Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Kliniken im Rahmen von Projekten mit KMU und/oder mittelständischen Unternehmen.

Die antragstellenden Einrichtungen müssen über eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland verfügen. Größere Unternehmen können sich auf eigene Kosten an den Vorhaben beteiligen.

Es gelten darüber hinaus die folgenden Voraussetzungen für eine Förderung:

  • Ihr Vorhaben muss einen konkreten medizinischen oder pflegerischen Versorgungsbedarf adressieren und eine signifikante Verbesserung der Patientenversorgung erwarten lassen.
  • Die technische Machbarkeit des angestrebten medizintechnischen Lösungsansatzes muss wissenschaftlich belegt sein.
  • Der koordinierende Partner eines Verbundprojekts soll ein KMU oder mittelständisches Unternehmen sein und in der Regel als Hauptverwerter auftreten.
  • Bei Verbundprojekten müssen die Partner ihre Zusammenarbeit schriftlich vereinbaren.
  • Sie müssen ein nachvollziehbares Konzept zur Verwertung der Projektergebnisse und zum späteren Marktzugang vorlegen.
  • Einzelprojekte von KMU sind in Ausnahmefällen förderfähig, wenn die erforderlichen Entwicklungs-, Produktions- und Fachkompetenzen sowie der Zugang zur Gesundheitsversorgung nachgewiesen werden.
  • Alle Zuwendungsempfänger müssen sicherstellen, dass im Rahmen des Verbunds keine indirekten Beihilfen an Unternehmen fließen.

Ausschlussgründe: Nicht gefördert werden insbesondere reine Arzneimittelentwicklungen, bloße Weiterentwicklungen, Optimierungen oder Skalierungen bestehender Methoden sowie reine Lifestyle-Produkte.

Termine

Stichtage für die elektronische Einreichung von Projektvorschlägen sind jeweils der 15.04. und der 15.10.

Wiederein­reichungen sind möglich, geänderte Abschnitte sind im Vergleich zu der Vorgängerversion kenntlich zu machen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr für den aktuellen Stichtag berücksichtigt werden.

Von der Quelle genannte Themen: Medizin Medizintechnik Gesundheit Forschung Innovation Technik KMU Digitalisierung

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Bund (BMBF)

Programm

Grant

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

1. Jan. 1970

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · kmu-innovativ-medizintechnik-bund-86930

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