Förderung von Klimaschutz und Energieeffizienz bei Unternehmen, bei öffentlichen Trägern und Kultureinrichtungen (Richtlinie „Klimaschutz und Energieeffizienz“)

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Niedersachsen

Niedersachsen

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

16. Nov. 2022

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte

Wo es gilt

Niedersachsen

Förderebene

Land

Branchen

Dienstleistungen · Gastgewerbe und Tourismus · Handel · Handwerk · Kultur- und Kreativwirtschaft · Produzierendes Gewerbe

Was das Programm sagt

Wenn Sie in Ihrem Betrieb oder Ihrer Einrichtung Vorhaben zur Einsparung von Energie umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Energieeinsparung.

Sie erhalten die Förderung für

  • Investitionen in die energetische, über den gesetzlichen Standard hinausgehende Sanierung von Nichtwohngebäuden in Ihrem Eigentum,
  • Investitionen in energieeffiziente oder treibhausgasmindernde Produktionsprozesse und -anlagen in Ihrem Eigentum,
  • die Errichtung von Wärmenetzen im Zusammenhang mit energetischen Sanierungen von Gebäuden und Anlagen und der Nutzung von Abwärme, die nicht ausschließlich für diesen Zweck hergestellt wurde, sowie
  • die Organisation betrieblicher Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerkeprojekte in Niedersachsen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses aus EFRE-Mitteln beträgt normalerweise bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Programmgebiet „stärker entwickelte Region – SER“ und 60 Prozent im Programmgebiet „Übergangsregion – ÜR“.

Die Förderung kann durch Landesmittel auf 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Programmgebiet SER und 70 Prozent im Programmgebiet ÜR erhöht werden, für Kultureinrichtungen kann die Ergänzung höher ausfallen.

Der Zuschuss beträgt maximal EUR 2 Millionen (gilt nicht für Kultureinrichtungen), für die Organisation von Netzwerk-Projekten maximal EUR 200.000, und muss EUR 25.000 übersteigen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Es können Antragsstichtage festgelegt werden, die im Internet veröffentlicht werden.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind

  • für Investitionen und die Errichtung von Wärmenetzen juristische Personen des öffentlichen Rechts und andere Träger öffentlicher Gebäude, KMU der gewerblichen Wirtschaft mit Eintrag in das Handelsregister oder in die Handwerksordnung, kommunale Unternehmen und Unternehmen der Sozialwirtschaft, Bürgerenergiegenossenschaften sowie gemeinnützige Organisationen, Landesgesellschaften mit privater Rechtsform sowie Kultureinrichtungen, wenn der Investitionsort in Niedersachsen liegt, und
  • für Klimaschutz-Projekte insbesondere Einrichtungen, Verbände, Vereine, Kammern, Branchenvertretungen, Klimaschutz- und Energieagenturen sowie kommunale Unternehmen mit Sitz in Niedersachsen, die KMU in Fragen der Energie- und Ressourceneffizienz beraten und unterstützen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen Ihr Projekt in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ oder „stärker entwickelte Region – SER“) durchführen, für das Sie die Förderung beantragen.
  • Mobile Anlagen, für die Sie eine Förderung erhalten, müssen Sie überwiegend in Niedersachsen einsetzen.
  • Bei interregionalen, grenzüberschreitenden oder transnationalen Klimaschutz-Netzwerkeprojekten mit Akteurinnen und Akteuren aus anderen Mitgliedsstaaten, auch außerhalb der Europäischen Union, und/oder anderen deutschen Ländern muss die Kooperation auch im Interesse des Landes Niedersachsen liegen.
  • Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie die erwartete Einsparung an Energie je EUR der Investition und die Einsparung an CO2-Äquivalenten nachweisen.
  • Sie müssen Ihrem Antrag eine Prognose einer Energieeffizienzexpertin oder eines Energieeffizienzexperten (autorisiert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz oder vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) beifügen, die die erzielte jährliche Einsparung an Tonnen CO2-Äquivalenten und die eingesparte Energie je EUR der Investition ausweist.
  • An Klimaschutz-Netzwerkeprojekten sollen zwischen 7 und 15 Betriebe (normalerweise mehrheitlich KMU) teilnehmen. Sie müssen neben einzelbetrieblichen auch ein gemeinsames CO2-Minderungsziel für das Netzwerk und ein gemeinsames Energieeffizienzziel für den Projektzeitraum vereinbaren.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sicherstellen.
  • Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie die Einhaltung bestimmter Qualitätskriterien nachweisen.
  • Beachten Sie, dass Vorhaben an Sakralbauten und Neubauten nicht gefördert werden.

Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.

Worauf dieser Datensatz beruht

Gemeinsame Richtlinie des Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz und des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur vom 16. November 2022, Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 46 vom 16. November 2022, S. 1492; geändert durch gemeinsame Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz und des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur vom 9. August 2023, Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 29 vom 9. August 2023, S. 587.

Von der Quelle genannte Themen: Ressourceneffizienz Energieeffizienz Wärmenetz Treibhausgasminderung Investition Klimaneutralität Abwärme Energieeinsparung

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.

Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Niedersachsen

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Niedersachsen

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

16. Nov. 2022

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · klimaschutz-und-energieeffizienz

Können Sie das beantragen?

Beantworten Sie, was Sie wissen. Grantlark gleicht es mit dem ab, was dieses Programm zur Antragsberechtigung veröffentlicht. Es wird nichts gespeichert und Sie brauchen kein Konto.

Programmdaten werden aus amtlichen Registern übernommen, zu den Bedingungen, die jedes einzelne setzt. EU Funding and Tenders portal, herausgegeben von der Europäischen Kommission. Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, lizenziert unter CC BY-ND 4.0 und unverändert wiedergegeben. Base de Datos Nacional de Subvenciones (IGAE), übernommen nach deren rechtlichem Hinweis. Incentivi.gov.it (MIMIT), lizenziert unter CC BY 3.0 IT. Find a grant (Cabinet Office), unter der Open Government Licence v3.0. Rijksdienst voor Ondernemend Nederland. Base Aides-entreprises, Institut Supérieur des Métiers, aides-entreprises.fr, unter der Licence Ouverte / Open Licence 2.0. Vinnova, data.vinnova.se, veröffentlicht unter einem Public Domain Mark. Bei Förderpilot*in (aws und FFG) und Portugal 2030 (AD&C), die sich ihre Texte vorbehalten, werden nur die Fakten übernommen und die Zusammenfassungen sind unsere. Grantlark steht mit keinem dieser Rechteinhaber in Verbindung und wird von keinem unterstützt. Jedes Programm führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.

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