Zuwendungen zur Umsetzung von Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung sowie zur Risikoabschätzung und Prävention von klimawandelbedingten Naturgefahren und Extremwetterereignissen (Klimaanpassungsrichtlinie – KA-RL)

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land NRW

Nordrhein-Westfalen

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

26. Okt. 2023

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte

Förderebene

Land

Branchen

Dienstleistungen · Freie Berufe · Gastgewerbe und Tourismus · Handel · Handwerk · Kultur- und Kreativwirtschaft · Produzierendes Gewerbe

Was das Programm sagt

Wenn Sie Vorhaben zur Verbesserung der Anpassungsfähigkeit natürlicher, gesellschaftlicher und ökonomischer Systeme gegenüber den Folgen des Klimawandels umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Status laut Quelle

Förderprogramm aktiv, Antragstellung nicht mehr möglich

Was gefördert wird

Das Land Nordrhein-Westfalen untertützt Sie teilweise mit Mitteln aus dem EFRE/JTF-Programm NRW bei Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen, die der Klimaanpassung und somit einer verbesserten Resilienz und Risikoprävention gegenüber Klimawandelfolgen auf lokaler und regionaler Ebene dienen.

Sie erhalten die Förderung für investive Vorhaben an oder auf Gebäuden, Liegenschaften, Infrastruktureinrichtungen sowie im öffentlichen Raum

  • zum Schutz vor Überhitzung, Dürre und Trockenheit,
  • zur Schaffung von Verdunstungskühle,
  • zur Wiederherstellung natürlicher Bodenaustausch-Prozesse,
  • zur Verfolgung des Schwammstadt-Prinzips, wie beispielsweise Maßnahmen zum Versickern, Verdunsten, Speichern, Zurückhalten und schadfreiem Ableiten von Niederschlagswasser,
  • zum Schutz vor klimawandelbedingten Naturgefahren und Extremwetterereignissen sowie
  • zur Steigerung der Klimaresilienz.

Außerdem erhalten Sie eine Förderung für nicht investive Vorhaben, die darauf abzielen,

  • die Umsetzung von investiven Vorhaben der Klimaanpassung vorzubereiten,
  • die Umsetzung von investiven Vorhaben fachlich und beziehungsweise oder organisatorisch zu begleiten (zum Beispiel anteilige Personalausgaben),
  • den Kompetenzaufbau bei kommunalen Akteuren sowie möglicher Dritter zu unterstützen und ihre Handlungsbereitschaft zu erhöhen,
  • die Katastrophenresilienz gegenüber klimawandelbedingten Gefahren oder Extremwetterereignissen durch bessere Vorhersageinstrumente und Bewältigungsstrategien zu steigern.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für Unternehmen je nach Vorhaben und Unternehmensgröße bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • für Antragstellende, die keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, für Kommunen in Haushaltsnotlage sowie Forschungs- und Bildungseinrichtungen 90 Prozent.

Die Bagatellgrenze beträgt 50.000 EUR pro Antrag. Werden EU-Mittel aus dem EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027 eingesetzt, müssen die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben eines Vorhabens mehr als 200.000 EUR betragen, wenn die Förderung nicht auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung erfolgt.

Sie erhalten die Förderung grundsätzlich im Rahmen themenorientierter Förderaufrufe. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die zuständige Bezirksregierung.

Ihren Antrag auf Förderung mit Mitteln aus dem EFRE/JTF-Programm reichen Sie bitte über das EFRE-Online-Portal ein.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind

  • Gemeinden und Kreise sowie deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände (Gemeindeverbände), deren Eigengesellschaften und kommunale Unternehmen,
  • sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen und Forschungseinrichtungen,
  • kleine und mittlere Unternehmen sowie sonstige juristische Personen des Privatrechts, zum Beispiel eingetragene Vereine, Verbände, Genossenschaften, und
  • gemeinnützige Träger sozialer Einrichtungen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Investive Vorhaben müssen einen Beitrag zur Klimafolgenanpassung oder Risikoprävention leisten, Sie müssen bei Ihrer Antragstellung daher die mögliche Betroffenheit durch den Klimawandel und die Eignung der von Ihnen beantragten Maßnahmen, dieser Betroffenheit entgegenzuwirken, nachvollziehbar darstellen.
  • Bei einer Förderung von Versickerungsanlagen muss die Niederschlagswasserbehandlung den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen und eine ordnungsgemäße Durchführung und Abrechnung gewährleisten.
  • Beachten Sie bitte, dass bei Förderung von Vorhaben aus dem EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027 die zu fördernden Vorhaben die vom EFRE/JTF-Begleitausschuss NRW aufgestellten Auswahlkriterien erfüllen müssen.

Unternehmen in Schwierigkeiten werden nicht gefördert.

Termine

Bei Förderung mit Mitteln aus dem EFRE/JTF-Programm konnten Anträge zu folgenden Terminen eingereicht werden:

  • 1. Einreichungsrunde: bis 29.02.2024
  • 2. Einreichungsrunde: bis 31.07.2024
  • 3. Einreichungsrunde: bis 28.04.2025

Worauf dieser Datensatz beruht

Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 6. Oktober 2023, Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 41 vom 25. Oktober 2023, S. 1558.

Von der Quelle genannte Themen: Klimawandel Erderwärmung Starkwetter Extremwetter Unwetter Sturm Klimaresilienz Klimawandelfolge

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land NRW

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Nordrhein-Westfalen

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

26. Okt. 2023

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · klimafolgenanpassungsrichtlinie

Können Sie das beantragen?

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