Förderung von Kleinprojekten

Offen

Förderdatenbank

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Land Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

28. Jan. 2020

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Förderebene

Land

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie als Einrichtung in Mecklenburg-Vorpommern Angebote schaffen für Menschen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei der Durchführung von kleinen lokalen Projekten, vor allem in den Handlungsfeldern Gesundheit, Sport und Bewegung und bürgerschaftliches Engagement.

Sie erhalten die Förderung für Projekte, die geeignet sind,

  • ein selbstorientiertes und zielorientiertes Handeln von Teilnehmenden zu fördern und dadurch zu deren sozialer und gesellschaftlicher Teilhabe und zur Integration in das Gemeinwesen beizutragen und damit auch deren Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern,
  • in Stadtteilen oder Orten mit besonderen sozialen Problemen den sozialen Zusammenhalt zu fördern oder
  • das Gemeinwesen auf der Basis zivilgesellschaftlichen Engagements zu stärken und demokratische Entwicklungen zu unterstützen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Ihr Zuschuss beträgt pauschal EUR 8.200 bei einer Projektlaufzeit von 12 Monaten und EUR 5.000 bei einer Projektlaufzeit von 6 Monaten.

Richten Sie Ihren Antrag bitte über die Geschäftsstelle des zuständigen Regionalbeirates im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit an das Landesamt für Gesundheit und Soziales.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts. Dazu zählen zum Beispiel Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Verbände und Vereinigungen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Die Laufzeit Ihres Projekts soll 6 oder 12 Monate betragen.
  • Sie müssen in fachlicher und organisatorischer Hinsicht für die Durchführung Ihres Projekts geeignet sein.
  • Vor Antragstellung benötigen Sie ein positives Votum des für Sie zuständigen Regionalbeirats sowie eine kommunale Stellungnahme der für Sie zuständigen Gemeinde, des Landkreises oder der kreisfreien Stadt (stellen Sie als Gebietskörperschaft den Antrag, benötigen Sie eine Stellungsnahme der übergeordneten Gebietskörperschaft).
  • An Ihrem Projekt müssen mindestens 10 Personen aus der Zielgruppe (Menschen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind) teilnehmen und geplante Projektaktivitäten müssen mindestens einen Umfang von 50 Projektstunden bei sechsmonatigen Projekten und 100 Projektstunden (jeweils à 60 Minuten) bei zwölfmonatigen Projekten haben.
  • Sie müssen Ihr Projekt teilnehmer- und zielgruppenübergreifend offen gestalten.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport vom 9. Dezember 2022, Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 1 vom 19. Januar 2023, S. 19.

Von der Quelle genannte Themen: Teilhabe Armut Projektförderung lokal Beschäftigungsfähigkeit Integration Zusammenhalt

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Mecklenburg-Vorpommern

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Mecklenburg-Vorpommern

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

28. Jan. 2020

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · kleinprojekte-mv

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