Kinoinvestitionsprogramm „Film ab!“
Förderdatenbank
Land Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
30. Aug. 2023
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen · Kultur- und Kreativwirtschaft
Was das Programm sagt
Wenn Sie als Betreiber eines oder mehrerer Kinos Investitionen zur Modernisierung der Kinos planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Die MV Filmförderung GmbH unterstützt Sie als Kinobetreiber bei Investitionen in Ihr Kino beziehungsweise Ihre Kinos in Mecklenburg-Vorpommern.
Sie erhalten die Förderung für die folgenden investiven Umbau-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen, dabei vorrangig für Vorhaben, die zur Reduzierung von Ansteckungsgefahren (vor allem mit dem SARS-CoV-2-Virus) in der Abspielstätte erforderlich sind:
- Einbau von Schutzvorrichtungen (zum Beispiel Plexiglasscheiben an Kassen, Garderoben, Arbeitsplätzen),
- Optimierung der Besuchersteuerung vor und im Kino, beispielsweise durch die Umstrukturierung von Einlasskontrollen und der Wegeführung beziehungsweise Personenleitsysteme wie auch gegebenenfalls Umbau, Erweiterung oder Ersatz von Ausstattungsgegenständen, zum Beispiel fester Bestuhlung und weiterer Kinosaalausstattung,
- Erstellung von Hinweisen für Besucherinnen und Besucher vor und im Kino (zum Beispiel Informationen, Aushänge, Beschilderungen und sonstige Visualisierungen),
- Anschaffung oder Herstellung von technischer und sonstiger Ausstattung (zum Beispiel bargeldlose Kassensysteme, Online-Ticketing-Systeme gegebenenfalls mit Terminvergabetool),
- pandemiebedingt notwendige Erweiterung oder Veränderung der Nutzflächen für Publikum und dessen Organisation,
- Maßnahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit und zum Einsatz umweltschonender Verfahren (Grünes Kino), insbesondere zur Modernisierung und zum Einbau von ressourcenschonenden sanitären Einrichtungen sowie Klima- beziehungsweise Belüftungssystemen inklusive entsprechender Filteranlagen,
- Schaffung von Barrierefreiheit in der Abspielstätte und
- Erwerb von digitaler Projektions- und Tontechnik sowie damit verbundenes Zubehör.
Außerdem können Sie eine Förderung für investive Maßnahmen bekommen, die den besonderen Anforderungen der Entwicklung im ländlichen Raum gerecht werden, beispielsweise für Investitionen in Kassensysteme für das mobile Kino und die Anschaffung oder Erweiterung von mobiler beziehungsweise Open-Air-Projektions- und sonstiger Abspieltechnik, digitale Projektions- und Tontechnik sowie damit verbundenes Zubehör.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für gewerbliche Kinos und Antragsteller und
- 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für nichtgewerbliche Kinos und Antragsteller,
höchstens jedoch EUR 60.000 für Kinos mit 1 Saal beziehungsweise EUR 45.000 pro Leinwand für Kinos mit 2 und mehr Sälen, ingesamt jedoch maximal EUR 100.000 pro Kino.
Zuschüsse in Höhe von mehr als EUR 30.000 werden nur gewährt, wenn Förderungen Dritter (vor allem der FFA) nicht möglich sind.
Im Fall einer Kofinanzierung zum Zukunftsprogramm Kino der FFA kann der Kofinanzierungsanteil für gewerbliche und nichtgewerbliche Kinos bis zu 90 Prozent, gemindert um den Anteil der FFA, betragen, maximal jedoch EUR 60.000.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die MV Filmförderung GmbH.
Bevor Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie eine Beratung in Anspruch nehmen.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie natürliche Personen, die mit oder an mindestens einer in Mecklenburg-Vorpommern gelegenen Kinospielstätte einen Kinobetrieb sicherstellen und bei Auszahlung der Förderung eine inländische Betriebsstätte oder einen inländischen Wohn- oder Geschäftssitz haben.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Bei der Umsetzung der Maßnahmen müssen Sie vorrangig ökologische Investitionsalternativen wählen (wiederverwendbare Materialien und Ausstattung, möglichst geringer Energie- und Ressourcenverbrauch et cetera).
- Als Antragsteller müssen Sie mindestens eines der 4 folgenden Kriterien erfüllen:prämierte Auszeichnung mit dem Kinokulturpreis in Mecklenburg-Vorpommern innerhalb der letzten 3 Kalenderjahre vor dem Jahr der Antragstellung,
- Lage der Abspielstätte in einer Gemeinde mit maximal 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern,
- Engagement für Nachwuchs/Kinder oder
- Besucheranteil von durchschnittlich mindestens 40 Prozent für deutsche und europäische Filme oder ein Programmanteil von durchschnittlich mindestens 40 Prozent deutscher und europäischer Filme in den letzten 3 Kalenderjahren vor dem Jahr der Antragstellung.
Unternehmen in Schwierigkeiten werden nicht gefördert.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie der MV Filmförderung GmbH vom 2. Januar 2023, Stand 1. August 2023.
Von der Quelle genannte Themen: Kino Filmtheater Infektionsschutz Corona Abspielstätte Belüftungssystem Open-Air-Kino Pandemie Schutzvorrichtung
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Mecklenburg-Vorpommern
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
30. Aug. 2023
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · kinoinvestitionsprogramm-film-ab
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