Kinderwunschbehandlungen (Kinderwunsch-Richtlinie)

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Freistaat Bayern

Bayern

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

30. Okt. 2020

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Eine Privatperson

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Wo es gilt

Bayern

Förderebene

Land

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie sich als heterosexuelles Paar Ihren Kinderwunsch erfüllen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Status laut Quelle

Förderprogramm aktiv, Antragsstellung nicht mehr möglich

Was gefördert wird

Der Freistaat Bayern unterstützt zusammen mit dem Bund Sie als heterosexuelles Paar mit einem unerfüllten Kinderwunsch finanziell bei der Inanspruchnahme von Maßnahmen der assistierten Reproduktion.

Sie erhalten die Förderung für durchgeführte Behandlungen im 1. bis 4. Behandlungszyklus nach Art der In-Vitro-Fertilisations (IVF) und Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI).

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für heterosexuelle Ehepaare für den 1. bis 4. Behandlungszyklus bis zu 50 Prozent des Eigenanteils, der nach Abrechnung mit der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sowie gegebenenfalls der Beihilfestelle verbleibt, und
  • für unverheiratete heterosexuelle Paare für den 1. bis 3. Behandlungszyklus bis zu 25 Prozent und für den 4. Behandlungszyklus bis zu 50 Prozent des Eigenanteils, der nach Abrechnung mit der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sowie gegebenenfalls der Beihilfestelle verbleibt.

Die maximale Höhe des Zuschusses beträgt

  • für den 1. bis 3. Behandlungszyklus EUR 800,00 für eine IVF- und EUR 900,00 für eine ICSI-Behandlung und
  • für den 4. Behandlungszyklus EUR 1.600 für eine IVF- und EUR 1.800 für eine ICSI-Behandlung.

Richten Sie bitte Ihren Antrag vor dem Beginn der Behandlung und für jede Behandlung gesondert über das Online-Antragsportal an das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind heterosexuelle Ehepaare oder heterosexuelle Paare, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie haben Ihren gemeinsamen Hauptwohnsitz in Bayern.
  • Sie erfüllen die sonstigen Voraussetzungen nach § 27a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V).
  • Sie lassen sich in einer Reproduktionseinrichtung in Bayern oder einem angrenzenden Bundesland (Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen, Sachsen) behandeln.
  • Sie führen eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau. Nicht verheiratete Männer müssen die Vaterschaft an dem durch die reproduktionsmedizinische Maßnahme gezeugten Kind anerkennen.

Worauf dieser Datensatz beruht

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 8. Oktober 2020, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 610 vom 28. Oktober 2020; geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 9. September 2022, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 549 vom 28. September 2022.

Von der Quelle genannte Themen: Familie Familienplanung künstliche Befruchtung IVF ICSI

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Freistaat Bayern

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Bayern

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

30. Okt. 2020

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · kinderwunschbehandlungen

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