Kinderwunschbehandlungen (Kinderwunsch-Richtlinie)
Förderdatenbank
Freistaat Bayern
Bayern
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
30. Okt. 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Wenn Sie sich als heterosexuelles Paar Ihren Kinderwunsch erfüllen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Status laut Quelle
Förderprogramm aktiv, Antragsstellung nicht mehr möglich
Was gefördert wird
Der Freistaat Bayern unterstützt zusammen mit dem Bund Sie als heterosexuelles Paar mit einem unerfüllten Kinderwunsch finanziell bei der Inanspruchnahme von Maßnahmen der assistierten Reproduktion.
Sie erhalten die Förderung für durchgeführte Behandlungen im 1. bis 4. Behandlungszyklus nach Art der In-Vitro-Fertilisations (IVF) und Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI).
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- für heterosexuelle Ehepaare für den 1. bis 4. Behandlungszyklus bis zu 50 Prozent des Eigenanteils, der nach Abrechnung mit der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sowie gegebenenfalls der Beihilfestelle verbleibt, und
- für unverheiratete heterosexuelle Paare für den 1. bis 3. Behandlungszyklus bis zu 25 Prozent und für den 4. Behandlungszyklus bis zu 50 Prozent des Eigenanteils, der nach Abrechnung mit der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sowie gegebenenfalls der Beihilfestelle verbleibt.
Die maximale Höhe des Zuschusses beträgt
- für den 1. bis 3. Behandlungszyklus EUR 800,00 für eine IVF- und EUR 900,00 für eine ICSI-Behandlung und
- für den 4. Behandlungszyklus EUR 1.600 für eine IVF- und EUR 1.800 für eine ICSI-Behandlung.
Richten Sie bitte Ihren Antrag vor dem Beginn der Behandlung und für jede Behandlung gesondert über das Online-Antragsportal an das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind heterosexuelle Ehepaare oder heterosexuelle Paare, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie haben Ihren gemeinsamen Hauptwohnsitz in Bayern.
- Sie erfüllen die sonstigen Voraussetzungen nach § 27a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V).
- Sie lassen sich in einer Reproduktionseinrichtung in Bayern oder einem angrenzenden Bundesland (Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen, Sachsen) behandeln.
- Sie führen eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau. Nicht verheiratete Männer müssen die Vaterschaft an dem durch die reproduktionsmedizinische Maßnahme gezeugten Kind anerkennen.
Worauf dieser Datensatz beruht
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 8. Oktober 2020, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 610 vom 28. Oktober 2020; geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 9. September 2022, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 549 vom 28. September 2022.
Von der Quelle genannte Themen: Familie Familienplanung künstliche Befruchtung IVF ICSI
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Freistaat Bayern
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
30. Okt. 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · kinderwunschbehandlungen
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