Investitionszuschüsse für neu errichtete Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln
Förderdatenbank
Bund (BMWi)
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
11. Juni 2026
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Ein Unternehmen · Eine Hochschule · Eine Kommune · Eine öffentliche Einrichtung · Ein Verband oder Verein
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Bundesweit
Förderebene
Bund
Branchen
Dienstleistungen · Gastgewerbe und Tourismus · Handel · Produzierendes Gewerbe · Handwerk · Land-, Forst- und Fischwirtschaft
Was das Programm sagt
Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können gewerbliche Nutzer einen Investitionszuschuss für die Errichtung einer Kälte- oder Klimaanlage beantragen, die mit einem nicht-halogenierten Kältemittel betrieben wird.
Was gefördert wird
Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können gewerbliche Nutzer einen Investitionszuschuss / eine Förderung erhalten für die Errichtung einer Kälte- oder Klimaanlage, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben wird.
Ein Förderantrag ist über ein elektronisches Antragsformular einzureichen, das auf der Webseite des BAFA angeboten wird (siehe weiterführende Links). Gefördert werden Kompressionskälte- und Kompressionsklimaanlagen, Ab- und Adsorptionsanlagen und adiabate Verdunstungskühlanlagen sowie zusätzlich: Anlagenkomponenten wie Luftkühler, Rückkühler, Systeme zur Nutzung der Kälteabwärme, Systeme für den Freikühlerbetrieb, Wärme- und Kältespeicher sowie die Einbindung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Die Höhe der möglichen Förderung kann jederzeit über den Förderrechner ermittelt werden. Einen Link zum Förderrechner finden Sie auf der BAFA-Webseite (siehe weiterführende Links).
Bedingungen laut Quelle
Beachten Sie die Regelungen zur Antragsberechtigung, zu den Fördervoraussetzungen und Beihilfevorschriften in der „Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Anwendungen im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative“, die auf der Webseite des BAFA nachgelesen werden kann.
Termine
- Förderanträge können bis zum Ende der Laufzeit der Förderrichtlinien gestellt werden. Anträge auf Förderung sind vor Vorhabenbeginn zu stellen. Mit dem Vorhaben darf nicht vor Erhalt des Zuwendungsbescheids begonnen werden. Als Vorhabenbeginn gilt der rechtsgültige Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden.
- Der Bewilligungszeitraum, der mit Zugang des Zuwendungsbescheides beginnt, beträgt derzeit 24 Monate. In diesem Zeitraum muss die Kälte- oder Klimaanlage abgenommen werden.
- Die Frist zur Vorlage des Verwendungsnachweises ist innerhalb von drei Monaten nach Abnahme der Anlage, spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums vorzulegen (Einreichungsfrist).
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom 12.2.2024, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 7.3.2024, B2.
Von der Quelle genannte Themen: Förderung Investitionszuschuss Kälte- und Klimaanlagen Nicht-halogenierte Kältemittel Nationale Klimaschutzinitiative Klimaschutz
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Bund (BMWi)
Programm
Grant
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
11. Juni 2026
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · kaelte-und-klimarichtlinie
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