Förderung im Rahmen des ESF Plus - Programmes JUVENTUS Mobilität stärken – für ein soziales Europa
Förderdatenbank
Bund (BMAS)
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
19. Okt. 2022
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Eine Bildungseinrichtung · Eine Forschungseinrichtung · Eine Kommune · Eine öffentliche Einrichtung · Ein Unternehmen · Ein Verband oder Verein
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Bundesweit
Förderebene
Bund
Branchen
Dienstleistungen
Was das Programm sagt
Wenn Sie transnationale Mobilitätsmaßnahmen ins europäische Ausland für junge Menschen mit erschwertem Zugang zum Arbeitsmarkt durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Status laut Quelle
Förderprogramm aktiv, Antragsstellung derzeit nicht möglich
Was gefördert wird
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert Kooperations- und Projektverbünde, die junge Menschen ohne Arbeit und Berufsausbildung (englisch abgekürzt „NEET?s“) individuell durch transnationale Mobilitätsmaßnahmen unterstützen. Im Zentrum stehen Maßnahmen, damit Jugendliche und junge Erwachsene (Lern-)Erfahrungen in anderen Ländern sammeln können und hierdurch ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern.
Zielgruppe der Förderung sind arbeitslose und arbeitsuchende junge Menschen im Alter von 18 bis 30 Jahren, die einen erschwerten Zugang zu Arbeit oder Ausbildung haben, beispielsweise
- Schulabbrecherinnen und Schulabbrecher und Menschen ohne Schulabschluss,
- Ausbildungsabbrecher und Menschen, die keinen Ausbildungsplatz finden,
- Langzeitarbeitslose,
- Geringqualifizierte,
- Menschen, die einen Migrationshintergrund haben oder einer nationalen Minderheit angehören,
- Alleinerziehende,
- Menschen mit Behinderungen.
Die Förderung umfasst
- Kooperations- und Projektverbünde sowie
- transnationale Maßnahmen, die 2 bis 6 Monate dauern und der Zielgruppe einen begleiteten Aufenthalt im europäischen Ausland ermöglichen und betriebliche Trainings in lokalen Betrieben anbieten.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Zuschüsse beträgt maximal 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Für die verschiedenen Zielregionen des ESF-Plus gilt:
- für stärker entwickelte Regionen (hierzu gehören die alten Bundesländer mit dem Land Berlin und der Region Leipzig, ohne die Regionen Lüneburg und Trier) bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben,
- für das Zielgebiet Übergangsregionen (hierzu zählen die neuen Bundesländer mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig) bis zu 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Die Eigenbeteiligung muss mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen. Die Projektlaufzeit beträgt 4 Jahre. Für die zuwendungsfähigen vorhabenbezogenen Gesamtausgaben gilt eine Obergrenze von maximal 3 Millionen EUR.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Interessenbekundung ein. Im Förderzeitraum sind 2 Interessenbekundungsverfahren vorgesehen.
Wurde Ihr Vorhaben ausgewählt, werden Sie in der 2. Stufe aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag über das Förderportal einzureichen.
Bewilligungsstelle ist die Deutsche Rentenversicherung, Knappschaft-Bahn-See (KBS).
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, zum Beispiel freie und öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Träger der freien Wohlfahrtspflege, Bildungsträger sowie sonstige gemeinnützige Träger, Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Verbände.
Weitere Voraussetzungen:
- Sie arbeiten mit mindestens einem Jobcenter oder einer Agentur für Arbeit im Rahmen eines Kooperations-/Projektverbunds zusammen.
- Ihre Projekte entsprechen den Anforderungen der regionalen Arbeitsmärkte und sind in die regionalen arbeitsmarktpolitischen Strategien eingebettet.
- Sie vermeiden mit Ihrem Projekt Insellösungen und sichern die Nachhaltigkeit im Anschluss an die Förderung.
- Sie haben die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sichergestellt.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die zu den Pflichtaufgaben der Antragstellenden gehören beziehungsweise für die es bereits gesetzliche oder sonstige öffentlich-rechtliche Finanzierungsregelungen gibt.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 13.10.2022, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 17.10.2022, B2; geändert durch Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 12.4.2023, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 21.4.2023, B2.
Von der Quelle genannte Themen: Langzeitarbeitslosigkeit Schulbildung Ausbildung Qualifikationen NEET Auslandsaufenthalt Training Arbeitsmarkt Beschäftigung Integration
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Bund (BMAS)
Programm
Grant
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
19. Okt. 2022
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · juventus
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