Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit Kindern und Jugendlichen (Jugendferienwerksrichtlinie)
Förderdatenbank
Land Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
1. Jan. 1970
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Wenn Sie als Jugendamt Kindern und Jugendlichen aus finanziell leistungsschwachen Familien die Teilnahme an Ferien- und Freizeitmaßnahmen und gering verdienenden oder kinderreichen Familien einen Familienurlaub mit ihren Kindern ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Was gefördert wird
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Jugendamt bei Ferien- und Freizeitmaßnahmen für Kinder und Jugendliche (Jugendferienwerkskinder) aus finanziell leistungsschwachen Familien sowie bei Familienurlauben gering verdienender oder kinderreicher Familien.
Zielgruppe der Förderung sind Familien und Erziehungsberechtigte,
- die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten,
- deren regelmäßiges Nettoeinkommen 180 % der geltenden Sozialhilfesätze nicht übersteigt oder
- die 3 oder mehr Kinder haben und über ein regelmäßiges Nettoeinkommen von höchstens 230 % der geltenden Sozialhilfesätze verfügen.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bei
- Ferienwerksmaßnahmen bis zu 12 EUR je Tag und teilnehmendem Jugendferienwerkskind und berücksichtigungsfähiger Betreuungskraft,
- Familienurlauben bis zu 18 EUR je Familienmitglied und Reisetag, jedoch höchstens 65 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des Familienurlaubs.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind die Jugendämter der Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein, der Großen kreisangehörigen Stadt Norderstedt sowie der Landesjugendring Schleswig-Holstein e.V.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Der örtliche Träger der Maßnahme muss sich in angemessener Höhe finanziell beteiligen (außer bei Familienurlauben). Zusätzlich kann die jeweilige Kommune an der Finanzierung beteiligt werden.
- Die geförderten Familien müssen sich mit bis zu 9,70 EUR pro Jugendferienwerkskind und Tag an der Maßnahme beteiligen. Bei finanziell besonders leistungsschwachen Familien kann auf die Erhebung eines Teilnahmebeitrages ganz oder teilweise verzichtet werden, wenn die Belastung nicht zumutbar ist und die Förderung für die Entwicklung des jungen Menschen erforderlich ist (außer bei Familienurlauben).
- Mit der Landeszuwendung, die außer bei Familienurlauben höchstens ein Drittel der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen darf, muss die Gesamtfinanzierung der Maßnahmen sichergestellt sein.
- Die Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit Kindern und Jugendlichen müssen normalerweise mindestens 7 Tage einschließlich An- und Abreisetag und dürfen höchstens 21 Tage einschließlich An- und Abreisetag dauern. In Einzelfällen kann die Mindestdauer auf 5 Tage (3 Tage zuzüglich An- und Abreisetag) unterschritten werden.
- Familienurlaube müssen mindestens 5 Tage einschließlich An- und Abreisetag und höchstens 14 Tage einschließlich An- und Abreisetag dauern. Die maximale Dauer von 14 Tagen pro Jahr kann höchstens auf 2 Urlaube pro Familie aufgeteilt werden.
- Je nach Größe der Gruppe können Betreuungskräfte in die Förderung einbezogen werden.
- Die Ferienwerkskinder und Familien müssen ihren Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein haben.
Worauf dieser Datensatz beruht
Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung vom 25. Oktober 2022, Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 47 vom 21. November 2022, S. 1644.
Von der Quelle genannte Themen: einkommensschwach Geringverdiener kinderreich Familienurlaub
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Schleswig-Holstein
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
1. Jan. 1970
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · jugendferienwerksrichtlinie
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