Förderung im Rahmen des ESF Plus-Programm s „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Bund (BMFSFJ)

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

16. Juli 2026

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Eine Kommune

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Wo es gilt

Bundesweit

Förderebene

Von der Quelle nicht angegeben

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

„JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ ist ein Modellprogramm des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Mit dem Programm werden Kommunen dabei unterstützt, lokale Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene zu initiieren, die Hilfe beim Übergang in die Selbstständigkeit benötigen und/oder die von Wohnungslosigkeit bedroht oder betroffen sind. „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ wird mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert.

Was gefördert wird

Das Programm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ unterstützt Sie als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe dabei, Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene zu initiieren, die Hilfe beim Übergang in die Selbstständigkeit benötigen und/oder die von Wohnungslosigkeit bedroht oder betroffen sind. Ziel des Programms ist es, Jugendliche und junge Erwachsene zu einer eigenständigen Lebensweise zu befähigen und sie bei der Unterbringung in stabilen Wohnverhältnissen zu unterstützen.

Zielgruppe des Programms sind junge Menschen im Alter von 14 bis einschließlich 26 Jahren (mit oder ohne Migrationshintergrund), die noch nicht in der Lage sind, ihr Leben eigenständig zu führen und/oder die von Wohnungslosigkeit bedroht oder betroffen sind. Hierzu zählen Jugendliche und junge Erwachsene, die

  • Leistungen der Kinder und Jugendhilfe erhalten und nach Beendigung dieser Hilfen (aller Voraussicht nach) weitere sozialpädagogische Unterstützung benötigen (insbesondere Care Leaver);
  • sozialpädagogische Unterstützung benötigen, aber keine Leistungen der Kinder und Jugendhilfe erhalten (insbesondere sogenannte Entkoppelte, also junge Menschen, die aus allen institutionellen Kontexten herausgefallen sind).

Ihre Aufgabe als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist es, die Umsetzung des Programms vor Ort zu planen, zu steuern und zu koordinieren und dabei eng mit den örtlichen Trägern der freien Jugendhilfe, kommunalen Wohnungsbaugesellschaften, Jobcentern, Agenturen für Arbeit und weiteren lokalen Kooperationspartnern zusammen zu arbeiten.

Um vor Ort bedarfsgerechte Projekte für die jeweilige Zielgruppe/die jeweiligen Zielgruppen zu konzipieren und umzusetzen, stehen Ihnen vier methodische Bausteine zur Verfügung:

  • Aufsuchende Jugendsozialarbeit (zum Beispiel Streetwork oder mobile Beratung)
  • Niedrigschwellige Beratung/Clearing (zum Beispiel Anlaufstellen mit Lotsenfunktion, in denen junge Menschen eine Erstberatung erhalten)
  • Case Management (intensive sozialpädagogische Einzelfallarbeit)
  • Erprobung neuer Wohnformen inklusive sozialpädagogischer Begleitung (Schaffung/Erprobung verschiedener in der jeweiligen Kommune noch nicht vorhandener Wohnformen für junge Menschen, zum Beispiel Housing First)

Die im Rahmen Ihres Vorhabens konzipierten Projekte können entweder durch Sie selbst oder durch örtliche Träger der freien Jugendhilfe (Teilvorhabenpartner bzw. Weiterleitungsempfänger) umgesetzt werden. Im Falle einer Umsetzung durch Träger der freien Jugendhilfe begleitet die von Ihnen eingerichtete kommunale Koordinierungsstelle die Projektumsetzung, führt gemeinsam mit dem Teilvorhabenpartner/den Teilvorhabenpartnern regelmäßig eine Erfolgskontrolle durch und ist für die ordnungsgemäße Durchführung des gesamten Vorhabens verantwortlich. Die kommunale Koordinierungsstelle arbeitet sowohl auf strategischer als auch auf operativer Ebene eng mit weiteren lokalen Kooperationspartnern zusammen, um die Zielgruppe/Zielgruppen möglichst kohärent zu fördern.

Für die Umsetzung Ihres Vorhabens werden Ihnen Mittel aus dem ESF Plus in Form einer Anteilsfinanzierung (Projektförderung) zur Verfügung gestellt. Sie erhalten dazu für maximal sechs Jahre und fünf Monate (im Zeitraum vom 01.08.2022 bis 31.12.2028) einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für Personal- und Restkosten. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der jeweiligen Region, in der Sie Ihre Maßnahme/Maßnahmen durchführen. Hierbei gelten folgende Fördersätze:

  • 40 % für das Zielgebiet „Stärker entwickelte Regionen“ (hierzu gehören die alten Bundesländer mit dem Land Berlin und der Region Leipzig, ohne die Regionen Lüneburg und Trier),
  • 60 % für das Zielgebiet „Übergangsregionen“ (hierzu zählen die neuen Bundesländer mit den Regionen Lüneburg und Trier, ohne das Land Berlin und die Region Leipzig).

Pro Antragstellerin/Antragsteller beträgt die Förderung:

  • im Jahr 2022: bis zu 83.333,33 EUR
  • im Jahr 2023: bis zu 200.000 EUR
  • im Jahr 2024: bis zu 250.000 EUR
  • im Jahr 2025: bis zu 300.000 EUR
  • in den Jahren 2026 bis 2028: jeweils bis zu 340.000 EUR

Leiten Sie die Förderung teilweise an Dritte (Teilvorhabenpartner bzw. Weiterleitungsempfänger) weiter, sind Sie als Vorhabenträger (Zuwendungsempfänger) für die zweckentsprechende Verwendung der weitergeleiteten Mittel durch den/die Teilvorhabenpartner (Weiterleitungsempfänger) verantwortlich.

Ihren Eigenanteil (kommunale Kofinanzierung) erbringen Sie grundsätzlich in Form von Geldleistungen. Er kann aber auch durch Ausgaben für Ihr Personal bzw. Personal des Teilvorhabenpartners erbracht werden, welches für die Mitarbeit im Projekt freigestellt ist (Personalgestellung). Geldleistungen sind grundsätzlich durch eigene öffentliche Mittel (Eigenmittel) oder durch Drittmittel zu erbringen.

Bedingungen laut Quelle

Sie sind antragsberechtigt für das ESF Plus-Programm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“, wenn Sie örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind.

Für die Gewährung einer Zuwendung reichen Sie bitte einen fristgerechten und vollständigen Antrag beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ein.

Das Vorhaben, für das Sie eine Zuwendung beantragen, darf noch nicht begonnen worden sein. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.

Beabsichtigen Sie, das Vorhaben vorzeitig zu beginnen, beantragen Sie im Rahmen der Antragstellung bitte einen vorzeitigen Vorhabenbeginn. Auch in diesem Fall haben Sie einen fristgerechten und vollständigen Antrag einzureichen und im Antrag nachvollziehbar darzulegen, weshalb der vorzeitige Vorhabenbeginn erforderlich ist.

Beabsichtigen Sie, die Zuwendung teilweise an Dritte (Teilvorhabenpartner bzw. Weiterleitungsempfänger) weiterzuleiten, muss der Teilvorhabenpartner bzw. Weiterleitungsempfänger) seinerseits ebenfalls die Voraussetzungen eines Vorhabenträgers (Zuwendungsempfängers) – ordnungsgemäße Geschäftsführung und Buchführung – erfüllen und ein unmittelbares Eigeninteresse an der Projektdurchführung haben. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Weiterleitungsempfänger maßgeblich an der Projektkonzeption und/oder der Projektdurchführung beteiligt ist. Er soll sich durch Eigenmittel angemessen an der Finanzierung beteiligen. Die Weiterleitung an Dritte ist im Wege eines Weiterleitungsvertrages oder durch Bescheid zu regeln.

Termine

Die Einreichung von Interessenbekundungen über das Förderportal Z-EU-S ist fortlaufend bis zum 29.01.2027 (15:00 Uhr) möglich.

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.

Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Bund (BMFSFJ)

Programm

Grant

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

16. Juli 2026

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · jugend-staerken-bruecken-in-die-eigenstaendigkeit

Können Sie das beantragen?

Beantworten Sie, was Sie wissen. Grantlark gleicht es mit dem ab, was dieses Programm zur Antragsberechtigung veröffentlicht. Es wird nichts gespeichert und Sie brauchen kein Konto.

Programmdaten werden aus amtlichen Registern übernommen, zu den Bedingungen, die jedes einzelne setzt. EU Funding and Tenders portal, herausgegeben von der Europäischen Kommission. Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, lizenziert unter CC BY-ND 4.0 und unverändert wiedergegeben. Base de Datos Nacional de Subvenciones (IGAE), übernommen nach deren rechtlichem Hinweis. Incentivi.gov.it (MIMIT), lizenziert unter CC BY 3.0 IT. Find a grant (Cabinet Office), unter der Open Government Licence v3.0. Rijksdienst voor Ondernemend Nederland. Base Aides-entreprises, Institut Supérieur des Métiers, aides-entreprises.fr, unter der Licence Ouverte / Open Licence 2.0. Vinnova, data.vinnova.se, veröffentlicht unter einem Public Domain Mark. Bei Förderpilot*in (aws und FFG) und Portugal 2030 (AD&C), die sich ihre Texte vorbehalten, werden nur die Fakten übernommen und die Zusammenfassungen sind unsere. Grantlark steht mit keinem dieser Rechteinhaber in Verbindung und wird von keinem unterstützt. Jedes Programm führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.

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