Jugend für Entwicklungszusammenarbeit

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Brandenburg

Brandenburg

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

2. Apr. 2020

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Eine Privatperson · Ein Verband oder Verein

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Wo es gilt

Brandenburg

Förderebene

Land

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie Maßnahmen planen, um jungen Menschen eine praktische Mitarbeit in Bildungs-, Sozial- und Jugendprojekten in Entwicklungsländern zu ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Brandenburg unterstützt Arbeits- und Lernaufenthalte von jungen Menschen aus Brandenburg in einem außereuropäischen Entwicklungsland (Outgoing-Projekte) sowie Rückbegegnungen von jungen Menschen aus diesen Entwicklungsländern in Brandenburg (Incoming-Projekte).

Die Förderung erhalten Sie für Projekte mit einer Dauer zwischen 3 und 12 Wochen mit einer Vor- und Nachbereitungsphase.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses zu den Reisekosten richtet sich nach der Zone, in der der Zielort liegt, und beträgt zwischen EUR 600,00 und EUR 1.300. Für Incoming-Besuche gelten die gleichen Konditionen.

Für die Vor- und Nachbereitung des Aufenthalts gelten folgende Höchstbeträge:

  • Für Einzelvorbereitung EUR 360,00 für 3 Treffen zu je 3 Stunden und für die Vorbereitung von Kleingruppen mit bis zu 15 Personen EUR 1.280 für 2 Wochenendseminare.
  • Für Einzelnachbereitung EUR 120,00 für 1 Treffen zu je 3 Stunden und für die Nachbereitung von Kleingruppen mit bis zu 15 Personen EUR 640,00 für 1 Wochenendseminar.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte mindestens 3 Monate vor Reisebeginn bei der Stiftung Nord-Süd-Brücken.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine und Einzelpersonen.

Incoming-Projekte müssen Sie als brandenburgische Organisation für Ihre ausländischen Partner beantragen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Bei dem Land, in dem die Begegnung stattfindet, muss es sich um ein außereuropäisches Entwicklungsland gemäß der Development Assistance Commitee-Liste (DAC) handeln.
  • Sowohl bei Outgoing- als auch bei Incoming-Projekten müssen Sie ein qualifiziertes Programm vorlegen.
  • Sie müssen den Nachweis erbringen, dass der Aufenthalt im Gastland bei einer gemeinwohlorientierten Organisation stattfindet.
  • Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Outgoing-Projekten müssen ihren Wohnsitz in Brandenburg haben.
  • Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines Incoming-Projekts müssen in einem Bildungs-, Jugend- oder Sozialprojekt der Partner in Brandenburg mitarbeiten.
  • Zielgruppe sind hauptsächlich junge Menschen im Alter zwischen 18 und 27 Jahren. Unter bestimmten Voraussetzungen können Jugendliche ab 14 Jahren teilnehmen. Sie müssen in einer Gruppe mit Erwachsenenbegleitung reisen.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie vom 1. Januar 2020.

Von der Quelle genannte Themen: Entwicklungsländer Bildungsprojekt Sozialprojekt Jugendprojekt Jugendliche Ausland

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.

Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Brandenburg

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Brandenburg

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

2. Apr. 2020

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · jugend-fuer-entwicklungszusammenarbeit

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