Wohnraumförderung – Wohnraum für „Junges Wohnen“ (Studierenden- und Auszubildendenwohnheime)

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz

Loan

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

4. Mai 2020

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Wo es gilt

Rheinland-Pfalz

Förderebene

Land

Branchen

Dienstleistungen

Was das Programm sagt

Wenn Sie als Bauherrin oder Bauherr Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende bauen oder modernisieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen und einen Tilgungszuschuss bekommen.

Was gefördert wird

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie im Rahmen der sozialen Mietwohnraumförderung bei der Bereitstellung von klimagerechten Individualwohnheimplätzen, Mehrpersonenwohnheimplätzen und Eltern-Kind-Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende zu sozial verträglichen Mietpreisen.

Mit dem ISB-Darlehen Bau von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen erhalten Sie die Förderung für

  • Neubau einschließlich Ersterwerb neu geschaffenen Wohnraums innerhalb von 2 Jahren nach Bezugsfertigkeit, den Ersatzneubau innerhalb von 18 Monaten nach Abriss und Erweiterungsmaßnahmen an bestehenden Wohnheimen für Studierende und Auszubildende, sofern die Gebäude die technischen Anforderungen an den Neubaustandard gemäß der am 1.1.2023 geltenden Fassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllen (Effizienzhausstandard EH 55 BEG), sowie
  • Ausbau, Umbau von Wohnheimen und Umwandlung in Wohnheimen.

Mit dem ISB-Darlehen Modernisierung von Studierendenwohnheimen erhalten Sie die Förderung für

  • Modernisierungsmaßnahmen zur nachhaltigen Einsparung von Energie und Wasser, zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswerts der Wohnung beziehungsweise zur Verbessrung der allgemeinen Wohnverhältnisse und zur Beheizung und Wassererwärmung durch die Nutzung alternativer oder regenerativer Energien,
  • die Erweiterung eines bestehenden Gebäudes,
  • Baumaßnahmen für barrierefreies Wohnen,
  • Wohnumfeldmaßnahmen,
  • Instandsetzungsmaßnahmen sowie
  • klimagerechte Modernisierungsmaßnahmen, mit denen der Wohnraum mindestens den Effizienzhausstandard 85 (BEG) erreicht.

Darüber hinaus können Sie die Förderung auch für den Erwerb von allgemeinen Belegungsrechten an Wohnheimplätzen in bestehenden Studierendenwohnheimen bekommen.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen und als Tilgungszuschuss.

ISB-Darlehen Bau von Studierendenwohnheimen:

  • Die Höhe des Grunddarlehen beträgt für den 1. Wohnheimplatz in Gemeinden der Fördermietstufen 1 bis 7 zwischen EUR 78.000 und EUR 92.000 und für jeden weiteren Wohnheimplatz für Neubauten in Gemeinden der Fördermietstufen 1 bis 7 zwischen EUR 61.000 und EUR 76.000.
  • Bei Umbau-, Umwandlungs-, Ausbau- oder Erweiterungsmaßnahmen erhalten Sie den für Neubauten bestimmten Fördersatz nur anteilig: Für den Ausbau beträgt die Höhe des Darlehens 50 Prozent, für die Umwandlung und den Umbau 70 Prozent, für die Erweiterung 90 Prozent der Fördersätze des Grunddarlehens.
  • Neben dem Grunddarlehen können Sie ein Zusatzdarlehen bekommen für Abrisskosten im Zusammenhang mit einem Ersatzneubau, für nachgewiesene, standortbedingte Mehrkosten, für den Einbau von Aufzügen, für Bauvorhaben mit einem deutlich nachgewiesenen Anteil an Holz, das aus nachhaltigen Quellen stammt (zertifiziert durch PEFC, FSC oder Umweltzeichen natureplus) und fest im Gebäude verbaut ist (zum Beispiel Hybridbauten, Massivholzgebäude), für die Verwendung von ökologischen Dämmstoffen und für die Erreichung des Effizienzhausstandards BEG 55 NH/EE oder 40, BEG 40 NH/EE oder BEG 40 Plus.
  • Die Höhe des Tilgungszuschusses beträgt bei Grunddarlehen abhängig von Art der Maßnahme, der jeweiligen Fördermietenstufe sowie der Dauer der Belegungs- und Mietbindung bis zu 50 Prozent des Grunddarlehens und bei Zusatzdarlehen in allen Fördermietenstufen und unabhängig von der Dauer der Belegungs- und Mietbindung bis zu 50 Prozent des Zusatzdarlehens.

ISB-Darlehen Modernisierung von Studierendenwohnheimen:

  • Die Höhe Darlehens bemisst sich nach der Höhe der Investitionskosten und beträgt höchstens EUR 60.000 und bei der klimagerechten Modernisierung EUR 100.000 je Wohnheimplatz. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 5.000 je Wohnheimplatz.
  • Die Höhe des Tilgungszuschusses beträgt bis zu 25 Prozent des Darlehens und erhöht sich bei der Erreichung mindestens des Effizienzhausstandards 85 um 10 Prozent, bei der ausschließlichen Verwendung von ökologischen Dämmstoffen oder bei der Erreichung des Effizienzhausstandards 70 um 15 Prozent und bei der Erreichung des Effizienzhausstandards 55 um 20 Prozent des Darlehens.

Erwerb von Belegungsrechten:

  • Die Förderung für den Erwerb von Belegungsrechten erhalten Sie nur einmal. Die Höhe des Zuschusses wird nach folgender Formel berechnet: Differenz zwischen der ortsüblichen Vergleichsmiete und der höchstzulässigen Miete mal einem bestimmten Multiplikator mal Wohnfläche.

Für die Darlehen können Sie eine Landesbürgschaft in Höhe von 80 Prozent für den Förderzeitraum beantragen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind

  • für den Bau oder die Modernisierung von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen: natürliche und juristische Personen, die ein förderfähiges Bauvorhaben durchführen (Bauherrinnen und Bauherren),
  • für den Erwerb von Belegungsrechten der Verfügungsberechtigte.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Am jeweiligen Hochschulstandort liegt ein nachhaltiger Bedarf an Wohnheimplätzen nachvollziehbar vor.
  • Sie überlassen die geförderten Wohnheimplätze an Studierende und Auszubildende, deren Einkommen die vorgeschriebenen Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
  • Bei Bauvorhaben werden Ihre Ausbau-, Umbau-, Umwandlungs- und Erweiterungsmaßnahmen nur gefördert, wenn die veranschlagten Baukosten mindestens EUR 1.000 pro Quadratmeter Wohnfläche betragen (wesentlicher Bauaufwand).
  • Bei einem Neubauvorhaben mit mehr als 60 Wohnplätzen führen Sie einen Planungswettbewerb durch.
  • Sie halten die Mietpreisbindung ein.
  • Ihre Eigenleistung beträgt 15 Prozent der Gesamtkosten.
  • Sie müssen eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experte einbeziehen, wenn Sie ein Zusatzdarlehen für Bauen mit Holz, Erreichung des Effizienzhausstandards BEG 55 NH/EE oder 40, BEG 40 NH/EE oder BEG 40 Plus oder die Verwendung ökologischer Dämmstoffe beantragen.

Worauf dieser Datensatz beruht

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen vom 7. März 2023, Ministerialblatt der Landesregierung Rheinland-Pfalz Nr. 3 vom 5. April 2023, S. 58; Verwaltungsvorschrift „Tilgungszuschüsse Wohnraumförderung“ des Ministeriums der Finanzen vom 7. März 2023, Ministerialblatt der Landesregierung Rheinland-Pfalz Nr. 3 vom 5. April 2023, S. 69.

Von der Quelle genannte Themen: Wohnraumförderung Neubau Ersatzneubau Umbau Ausbau Erweiterung Studierende Auszubildende klimagerecht Klimaschutz

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.

Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Rheinland-Pfalz

Programm

Loan

Regionen (NUTS)

Rheinland-Pfalz

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

4. Mai 2020

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · isb-darlehen-zum-bau-von-studierendenwohnheimen

Können Sie das beantragen?

Beantworten Sie, was Sie wissen. Grantlark gleicht es mit dem ab, was dieses Programm zur Antragsberechtigung veröffentlicht. Es wird nichts gespeichert und Sie brauchen kein Konto.

Programmdaten werden aus amtlichen Registern übernommen, zu den Bedingungen, die jedes einzelne setzt. EU Funding and Tenders portal, herausgegeben von der Europäischen Kommission. Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, lizenziert unter CC BY-ND 4.0 und unverändert wiedergegeben. Base de Datos Nacional de Subvenciones (IGAE), übernommen nach deren rechtlichem Hinweis. Incentivi.gov.it (MIMIT), lizenziert unter CC BY 3.0 IT. Find a grant (Cabinet Office), unter der Open Government Licence v3.0. Rijksdienst voor Ondernemend Nederland. Base Aides-entreprises, Institut Supérieur des Métiers, aides-entreprises.fr, unter der Licence Ouverte / Open Licence 2.0. Vinnova, data.vinnova.se, veröffentlicht unter einem Public Domain Mark. Bei Förderpilot*in (aws und FFG) und Portugal 2030 (AD&C), die sich ihre Texte vorbehalten, werden nur die Fakten übernommen und die Zusammenfassungen sind unsere. Grantlark steht mit keinem dieser Rechteinhaber in Verbindung und wird von keinem unterstützt. Jedes Programm führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.

Nur die sehen, die Ihr Unternehmen beantragen kann

Diese Seite zeigt jedes offene Programm in der Region. Ein Profil grenzt sie auf die ein, für die Sie in Frage kommen - bewertet, mit einer Zeile zu jedem Treffer.