ISB-Darlehen Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

4. Mai 2020

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Eine Privatperson · Ein Unternehmen

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Wo es gilt

Rheinland-Pfalz

Förderebene

Land

Branchen

Dienstleistungen

Was das Programm sagt

Wenn Sie ein Haus besitzen und es so herrichten, dass Flüchtlinge und Asylsuchende darin untergebracht werden können, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsgünstiges Darlehen und einen Tilgungszuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als Hausbesitzerin oder Hausbesitzer im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung bei der Herrichtung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende.

Sie erhalten eine Förderung für Baumaßnahmen, durch die ein Gebäude ganz oder teilweise als Wohnraum nutzbar wird.

Sie bekommen die Förderung als Darlehen und als Tilgungszuschuss.

Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu EUR 1.150 je Quadratmeter förderungsfähiger Wohnfläche, die Höhe des Tilgungszuschusses bis zu 25 Prozent des Darlehens.

Das ISB-Darlehen wird durch das Land Rheinland-Pfalz bis zu 80 Prozent verbürgt.

Richten Sie bitte Ihren Antrag an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen, Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte von Gebäuden, die für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden hergerichtet werden.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssendie höchstzulässigen Mieten und die Belegungs- und Mietbindung von 10 Jahren einhalten,
  • eine Stellungnahme der zuständigen Gemeinde vorlegen, dass Ihr Bauvorhaben hinsichtlich des örtlichen Bedarfs, der Lage und der Art für eine Förderung infrage kommt.

Worauf dieser Datensatz beruht

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen vom 8. Dezember 2015, Ministerialblatt der Landesregierung Rheinland-Pfalz Nr. 1 vom 28. Januar 2016, S. 26; zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen vom 10. Juni 2022, Ministerialblatt der Landesregierung Rheinland-Pfalz Nr. 8 vom 14. Juli 2022, S. 128; verlängert durch Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen vom 5. Oktober 2020, Ministerialblatt der Landesregierung Rheinland-Pfalz Nr. 9 vom 24. November 2020, S. 190; Verwaltungsvorschrift „Tilgungszuschüsse Wohnraumförderung“ des Ministeriums der Finanzen vom 2. April 2020, Ministerialblatt der Landesregierung Rheinland-Pfalz Nr. 4 vom 6. Mai 2020, S. 90, zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen vom 10. Juni 2022, Ministerialblatt der Landesregierung Rheinland-Pfalz Nr. 8 vom 14. Juli 2022, S. 129.

Von der Quelle genannte Themen: Migranten Flüchtlingsheime Flüchtlingsunterkünfte

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Rheinland-Pfalz

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Rheinland-Pfalz

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

4. Mai 2020

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · isb-darlehen-wohnraum-fuer-fluechtlinge

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