Wohnraumförderung – Bildung von selbst genutztem Wohnraum und Erwerb von Genossenschaftsanteilen
Förderdatenbank
Land Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz
Loan
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
4. Mai 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Wenn Sie als Privatperson Wohneigentum bauen oder kaufen oder Genossenschaftsanteile erwerben möchten und unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen bleiben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsverbilligtes Darlehen erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Rheinland-Pfalz und die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützen Sie als Privatperson beim Bau oder Kauf von Wohneigentum zur Selbstnutzung, wenn Sie sich aus eigener Kraft am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können.
Die Förderung gliedert sich in 2 Schwerpunkte. Sie erhalten
- das ISB-Darlehen „Wohneigentum“ für Neubau, Ersterwerb innerhalb von 2 Jahren nach Bezugsfertigkeit, Ersatzneubau innerhalb von 18 Monaten nach Abriss, Ankauf, Ankauf mit baulichen Maßnahmen, Ausbau, Umwandlung, Umbau und Erweiterung,
- das ISB-Darlehen „Erwerb von Genossenschaftsanteilen“ für die Zeichnung von Genossenschaftsanteilen, sodass Sie Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft werden und damit das Anrecht erwerben, gegebenenfalls eine Wohnung der Genossenschaft zu beziehen.
Die Förderung gilt für eine Wohnung, die Sie selbst nutzen, entweder eine abgeschlossene Wohnung in einem Gebäude mit nicht mehr als 2 Wohnungen oder eine Eigentumswohnung.
ISB-Darlehen „Wohneigentum“:
- Sie erhalten die Förderung als Grund- und als Zusatzdarlehen, wenn Sie sozialen und städtebaulichen Aspekten Rechnung tragen.
- Die Höhe des Grunddarlehens beträgt bis zu 30 Prozent, die Höhe der Zusatzdarlehen jeweils 5 Prozent der Gesamtkosten.
- Der Darlehenshöchstbetrag ist abhängig von der Fördermietenstufe und liegt zwischen EUR 150.000 und EUR 190.000. Für das 3. und jedes weitere Kind in Ihrem Haushalt erhöht sich dieser Betrag jeweils um 10 Prozent.
- Darüber hinaus können Sie, abhängig von Ihrem Einkommen, einen Tilgungszuschuss von bis zu 5 Prozent beziehungsweise bis zu 7,5 Prozent auf das ISB-Darlehen bekommen. Der Tilgungszuschuss erhöht sich bei Erreichung mindestens des Effizienzhausstandards 55 (BEG) um 2,5 Prozent des Darlehens.
ISB-Darlehen „Erwerb von Genossenschaftsanteilen“:
- Sie erhalten die Förderung als Darlehen von bis zu 80 Prozent der Kosten für die Geschäftsanteile, höchstens jedoch EUR 50.000. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 5.000.
Für die Darlehen in beiden Förderschwerpunkten können Sie eine Landesbürgschaft in Höhe von bis zu 80 Prozent für den Förderzeitraum beantragen.
Ihren Antrag richten Sie bitte vor Baubeginn beziehungsweise höchstens 2 Monate nach Abschluss Ihres Kaufvertrags über die zuständige Stadt- oder Kreisverwaltung an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Eheleute und Alleinerziehende, die Partnerinnen und Partner von eingetragenen Lebenspartnerschaften sowie die Partnerinnen und Partner von auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaften, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenzen nach Paragraf 13 Absatz 2 des Landeswohnraumförderungsgesetzes (LWoFG) um nicht mehr als 60 Prozent übersteigt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihre Wohnung mussin Rheinland-Pfalz liegen,
- die vorgeschriebenen Wohnflächenobergrenzen einhalten,
- einen ausreichenden Wohn- und Wiederverkaufswert haben und
- während der Darlehenslaufzeit von Ihnen selbst genutzt werden.
Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem
- Wohnobjekte, bei denen der Abschluss des Kaufvertrags länger als 2 Monate zurückliegt,
- begonnene oder bereits abgeschlossene Vorhaben und
- der Erwerb von Wohneigentum von Verwandten in gerader Linie.
Worauf dieser Datensatz beruht
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen vom 2. April 2020, Ministerialblatt der Landesregierung Rheinland-Pfalz Nr. 4 vom 6. Mai 2020, S. 82; zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen vom 7. März 2023, Ministerialblatt der Landesregierung Rheinland-Pfalz Nr. 3 vom 5. April 2023, S. 68; Verwaltungsvorschrift „Tilgungszuschüsse Wohnraumförderung“ des Ministeriums der Finanzen vom 7. März 2023, Ministerialblatt der Landesregierung Rheinland-Pfalz Nr. 3 vom 5. April 2023, S. 69.
Von der Quelle genannte Themen: Immobilie Eigenheim Neubau Ersterwerb Ankauf Ausbau Umbau Erweiterung Wohnungsgenossenschaft klimagerecht Klimaschutz
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Rheinland-Pfalz
Programm
Loan
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
4. Mai 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · isb-darlehen-erwerb-von-genossenschaftsanteilen
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