Förderung von innovativen Projekten von gemeinsamem europäischem Interesse für Künstliche Intelligenz (KI)
Förderdatenbank
Bund (BMWi)
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
8. Dez. 2025
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Ein Unternehmen · Eine Hochschule · Eine Forschungseinrichtung · Eine öffentliche Einrichtung
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Bundesweit
Förderebene
Bund
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Sie entwickeln innovative Technologien für Künstliche Intelligenz der nächsten Generation? Mit dieser Förderung erhalten Sie finanzielle Unterstützung für Ihr Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.
Was gefördert wird
Sie können eine Förderung für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Künstlichen Intelligenz erhalten. Im Fokus stehen Vorhaben zur Entwicklung von Software- und Infrastruktur-Ökosystemen. Dazu gehören die Datenverarbeitung, souveräne Basismodelle sowie Cloud- und Edge-Technologien. Der Technologiereifegrad der Vorhaben soll in der Regel zwischen Stufe 5 und Stufe 8 liegen. Die Laufzeit soll 36 Monate nicht überschreiten.
Gefördert werden Personalkosten und Kosten für Instrumente und Ausrüstungen. Zudem sind Kosten für Auftragsforschung, Patente, Beratung und zusätzliche Gemeinkosten förderfähig. Eine pauschalierte Abrechnung von Kosten oder Ausgaben ist jedoch ausgeschlossen.
Die Höhe der Förderung unterscheidet sich nach der Art Ihrer Organisation:
Für Unternehmen: Die Förderung erfolgt auf Basis von Kosten. Hierbei gelten die Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK). Die Basis-Förderquote beträgt 25 % der beihilfefähigen Kosten für experimentelle Entwicklung. Diese Förderquote kann im Einzelfall auf maximal 60 % erhöht werden. Für kleine Unternehmen steigt die Förderquote um 20 Prozentpunkte. Für mittlere Unternehmen steigt die Quote um 10 Prozentpunkte. Bei wirksamer Zusammenarbeit oder weiter Ergebnisverbreitung erhalten Sie einen Zuschlag von 15 Prozentpunkte. Die Förderung beträgt maximal 25 Millionen EUR (25.000.000 EUR) je Unternehmen und Vorhaben. Sie müssen Ihre Gesamtfinanzierung sichern und einen Bonitätsnachweis erbringen.
Für Hochschulen und Forschungseinrichtungen: Für die nichtwirtschaftliche Tätigkeit kann eine Förderung von bis zu 100 % erfolgen. Die Antragstellung erfolgt in der Regel nach den Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA). Anträge können unter bestimmten Voraussetzungen auch nach den Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK) gestellt werden. Erfolgt die Förderung auf Kostenbasis (AZK), wird eine Eigenbeteiligung von mindestens 10 % erwartet.
Bedingungen laut Quelle
Für eine Förderung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Ihr Vorhaben trägt wesentlich zur Künstlichen Intelligenz (KI) bei und bezieht sich auf die europäische Wertschöpfungskette.
- Sie haben mit den Arbeiten am Vorhaben vor der Bewilligung der Zuwendung noch nicht begonnen.
- Sie weisen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland nach.
- Sie sichern die Gesamtfinanzierung und weisen die Erbringung des Eigenanteils nach.
- Sie besitzen die notwendige Qualifikation und ausreichende Kapazität zur Durchführung des Vorhabens.
- Die Konsortialleitung eines Verbundprojekts wird von einem Unternehmen wahrgenommen.
Ausschlussgründe: Sie erhalten keine Förderung, wenn eine offene Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission gegen Sie vorliegt. Ausgeschlossen sind zudem Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren läuft oder beantragt wurde. Das Gleiche gilt bei einer Verpflichtung zur Abgabe einer Vermögensauskunft. Einzelvorhaben sind in der Regel von der Förderung ausgeschlossen. Die vorherige Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren vom Dezember 2025 ist keine Bedingung und kein Ausschlussgrund.
Termine
Sie können Ihre Vorhabenskizze jederzeit einreichen. Eine erste Bewertung der eingereichten Skizzen erfolgt zum Stichtag am 21.08.2026. In der Folgezeit werden Skizzen jeweils zu den Stichtagen am 31.10. und am 30.04. eines Jahres bewertet.
Von der Quelle genannte Themen: IPCEI KI Künstliche Intelligenz Forschung und Entwicklung FuE Föderierte KI-Modelle Hochwertige Datenbestände Open-Source-Technologien Sektorspezifische KI-Modelle Energieeffizienz Cloud- und Edge-Infrastruktur Europäisches KI Ökosystem Wettbewerbsfähigkeit Europas
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Bund (BMWi)
Programm
Grant
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
8. Dez. 2025
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · ipcei-ki-867319
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