Investitionskredit Nachhaltige Mobilität – Individualvariante
Förderdatenbank
Bund (KfW)
Loan
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
27. Okt. 2021
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Eine öffentliche Einrichtung · Ein Unternehmen · Ein Verband oder Verein
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Bundesweit
Förderebene
Bund
Branchen
Dienstleistungen · Freie Berufe · Gastgewerbe und Tourismus · Handel · Handwerk · Kultur- und Kreativwirtschaft · Produzierendes Gewerbe
Was das Programm sagt
Wenn Sie in grüne Verkehrsprojekte investieren möchten, können Sie für Ihre Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Was gefördert wird
Die KfW Bankengruppe unterstützt Sie bei der Umsetzung von Investitionen in ambitionierte Klimaschutzmaßnahmen im Bereich der Mobilität in Deutschland.
Sie erhalten das Darlehen für Investitionen in
- klimafreundliche Fahrzeuge für die Personenbeförderung und leichte Nutzfahrzeuge,
- klimafreundliche Fahrzeuge für die Güterbeförderung,
- Infrastruktur für klimafreundlichen Verkehr an Land, zu Wasser und in der Luft,
- nachhaltige Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) für Mobilität.
Sie können ein Darlehen von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten ab einem Mindestbetrag von 25.000.000 EUR pro Vorhaben erhalten. Die Konditionen wie beispielsweise Kreditbetrag, Laufzeit, Zinsbindung, Abruffrist und Tilgung können Sie individuell bei der KfW anfragen. Die KfW bietet einen beihilfefreien Zinssatz oberhalb des EU-Referenzzinssatzes an.
Die Laufzeit des Darlehens beträgt mindestens 4 Jahre.
Den Antrag stellen Sie über Ihre Hausbank. Diese leitet den Antrag weiter an die KfW Bankengruppe.
Sie können das Darlehen innerhalb der zulässigen Beihilfeobergrenzen mit anderen Fördermitteln kombinieren.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt für Vorhaben in Deutschland sind
- natürliche Personen, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die gewerblich oder freiberuflich handeln und ihren Unternehmenssitz in Deutschland oder im Ausland haben,
- juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mindestens 50-prozentiger öffentlich-rechtlicher Beteiligung, die gewerblich handeln,
- Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund sowie
- gemeinnützige Antragstellerinnen und Antragsteller.
Weitere Voraussetzungen:
- Sie investieren in klimafreundliche Mobilität, beispielsweise in Fahrzeuge mit direkten CO2-Abgasemissionen von null oder in emissionsarme Fahrzeuge gemäß Definition sowie in die jeweils dazugehörige Infrastruktur.
- Sie erfüllen die technischen Mindestanforderungen.
- Ihr Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein und die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.
- Von der Finanzierung ausgeschlossen sind Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben, Leasingfinanzierungen sowie entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen.
Worauf dieser Datensatz beruht
Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand 4/2024.
Von der Quelle genannte Themen: Infrastruktur Klimafreundlich Verkehr kommunal Fuhrpark IKT Mobilität Fahrzeug
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Bund (KfW)
Programm
Loan
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
27. Okt. 2021
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · investkredit-nachhaltige-mobilitaet-individual
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