Investive Maßnahmen landwirtschaftlicher Unternehmen aus Niedersachsen, Bremen und Hamburg – Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)
Förderdatenbank
Land Niedersachsen
Niedersachsen
Bremen
Hamburg
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
9. Apr. 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Land-, Forst- und Fischwirtschaft
Was das Programm sagt
Wenn Sie in Niedersachsen, Bremen oder Hamburg in Ihren landwirtschaftlichen Betrieb investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Die Länder Niedersachsen, Bremen und Hamburg unterstützen Sie als landwirtschaftliches Unternehmen bei Investitionsmaßnahmen, die zu einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, umweltschonenden, tiergerechten und multifunktionalen Landwirtschaft beitragen.
Sie erhalten die Förderung für
- die Errichtung und Modernisierung von unbeweglichem Vermögen einschließlich der Erschließung und
- allgemeine Aufwendungen für Architektur- und Ingenieurleistungen, Betreuung von baulichen Investitionen bei einem förderfähigen baulichen Investitionsvolumen von mehr als EUR 100.000, das Investitionskonzept und Durchführbarkeitsstudien.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe Ihres Zuschusses hängt von der Art und dem Umfang Ihres Vorhabens ab. Er kann bis zu 40 Prozent Ihres förderfähigen Investitionsvolumens betragen (einschließlich der erforderlichen Erschließungskosten), maximal aber EUR 400.000 je Antrag.
Ihr förderfähiges Investitionsvolumen muss mindestens EUR 20.000 und darf höchstens EUR 2 Millionen betragen. Sie können diese Obergrenze in den Jahren 2023 bis 2027 einmal ausschöpfen.
Als junge Landwirtin oder junger Landwirt bis 40 Jahre können Sie einen zusätzlichen Zuschuss von 10 Prozent erhalten, maximal jedoch EUR 20.000.
Für Betreuungsgebühren beträgt die Höhe des Zuschusses bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Betreuungsgebühren, maximal aber EUR 10.500.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Die Antragstermine erfahren Sie auf der Webseite der Landwirtschaftskammer.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU. Dazu gehören auch Unternehmen, die während eines Zeitraumes von höchstens 2 Jahren vor Antragstellung gegründet wurden und auf eine erstmalige selbstständige Existenzgründung zurückgehen.
Das Unternehmen muss mehr als 25 Prozent seiner Umsatzerlöse durch landwirtschaftliche Erzeugnisse erwirtschaften und die Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (§ 1 Abs. 2 ALG) erreichen oder als landwirtschaftlicher Betrieb unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen mit Ihrem Vorhaben die besonderen Anforderungen des Umwelt- und Klimaschutzes sowie des Tierschutzes erfüllen.
- Sie müssen Ihre beruflichen Fähigkeiten für eine ordnungsgemäße Führung Ihres Betriebes anhand einer Vorwegbuchführung sowie die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens in Form eines Investitionskonzeptes nachweisen. Sind Sie Existenzgründerin oder Existenzgründer, müssen Sie dies durch eine differenzierte Planungsrechnung nachweisen.
- Als junge Landwirtin und junger Landwirt müssen Sie nachweisen, dass Sie den Antrag auf Förderung Ihrer Investition während eines Zeitraums von 5 Jahren nach der erstmaligen Niederlassung als Allein- oder Mitunternehmer in einem landwirtschaftlichen Betrieb stellen.
- Sind Sie Teil einer Kooperation, so müssen Sie den Kooperationsvertrag sowie gegebenenfalls zusätzlich den Geschäftsplan und einen Nachweis über die Konzeption und die Ziele der Kooperation vorlegen.
- Beachten Sie bitte, dass bei Investitionen im Bereich der Tierhaltung der Tierbesatz im Jahresdurchschnitt nicht über 2,0 Großvieheinheiten(GV)/ha liegen darf; liegt Ihr Unternehmenssitz in einer Gemeinde mit hohem Tierbesatz, können Sie keine Förderung für Stallkapazitätserweiterungen – auch bei einzelbetrieblichem Besatz von weniger als 2,0 GV/ha – erhalten.
Nicht gefördert werden Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals beteiligt ist, sowie Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Union.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 18. Oktober 2023, Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 41 vom 8. November 2023, S. 889.
Von der Quelle genannte Themen: Landwirtschaft Junglandwirt Agrarförderung Bauer Bauernhof
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Niedersachsen
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
9. Apr. 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · investive-massnahmen-landwirtschaftlicher-unterne
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