Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF) – Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP)
Förderdatenbank
Freistaat Bayern
Bayern
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
14. Jan. 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Land-, Forst- und Fischwirtschaft
Was das Programm sagt
Wenn Sie als landwirtschaftlicher Betrieb in Gebäude und technische Einrichtungen investieren, um die Produktions- und Arbeitsbedingungen sowie die Haltungsbedingungen von Nutztieren zu verbessern und die Produktionskosten zu rationalisieren und zu senken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als landwirtschaftliches Unternehmen mit Mitteln des Bundes und der EU bei der Finanzierung von Investitionen in Gebäude und technische Anlagen, mit denen Sie Ihre betriebliche Gesamtleistung und Nachhaltigkeit verbessern und die ausschließlich der Produktion tierischer Primärerzeugnisse unter besonderer Berücksichtigung der Verbesserung des Verbraucher-, Tier-, Umwelt- oder Klimaschutzes dienen.
Sie erhalten die Förderung für
- die Errichtung oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen wie Bauten oder baulichen Anlagen,
- den Kauf neuer technischer Einrichtungen der Innenwirtschaft (wie Melkstand, Kühltechnik) einschließlich der für die Produktion notwendigen Hard- und Software,
- Ihre Aufwendungen für Architektinnen oder Architekten und Ingenieurinnen oder Ingenieure, für Beratung, Betreuung von Baumaßnahmen, Durchführbarkeitsstudien und den Erwerb von Patentrechten und Lizenzen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- je nach Investitionsvorhaben bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Das förderfähige Investitionsvolumen liegt zwischen mindestens EUR 20.000 und maximal EUR 1,2 Millionen (ohne Ausgaben für Betreuung) je Unternehmen beziehungsweise EUR 2,4 Millionen je Betriebszusammenschluss von Landwirtinnen und Landwirten. In der aktuellen Planungsperiode darf eine Obergrenze in Höhe von EUR 2 Millionen zuwendungsfähige Ausgaben je Zuwendungsempfänger (EUR 4 Millionen bei Betriebszusammenschlüssen) höchstens einmal ausgeschöpft werden;
- zur Förderung der fachkundigen Betreuung bis zu 60 Prozent der Betreuungskosten, jedoch mindestens EUR 6.000 und maximal EUR 17.500. Die Ausgaben für die Betreuung von Investitionsvorhaben können Sie nur bei einem anerkannten zuwendungsfähigen Investitionsvolumen (ohne Ausgaben für die Betreuung) von mehr als EUR 100.000 bekommen.
Der Gesamtzuschuss je Zuwendungsempfänger darf 65 Prozent der förderfähigen Kosten nicht überschreiten.
Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn der Maßnahme ausschließlich online in iBALIS zu festgelegten Terminen beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF). Alle Anträge werden einem Auswahlverfahren mit Punktesystem unterzogen. Gefördert werden nur Anträge, die dabei mindestens 70 Punkte erreichen.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU, die ihren Sitz in Bayern haben.
Ihr Unternehmen muss
- mehr als 25 Prozent seiner Umsatzerlöse aus mit Bodenbewirtschaftung verbundener Produktion pflanzlicher oder tierischer Erzeugnisse erzielen,
- die Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (§ 1 Absatz 2 ALG) erreichen beziehungsweise überschreiten oder
- einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften, der unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben musszur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen, Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten oder Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung beitragen und
- besondere Anforderungen mindestens in einem der Bereiche Verbraucher-, Umwelt- oder Klimaschutz und zusätzlich im Falle von Stallbauinvestitionen im Bereich Tierschutz erfüllen.
- Ihre beruflichen Fähigkeiten belegen, einen Betrieb ordnungsgemäß zu führen,
- die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens und des durchzuführenden Investitionskonzeptes nachweisen,
- bei Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben (ohne Ausgaben für Betreuung) von mehr als EUR 200.000 einen fachkundigen, zugelassenen Betreuer einschalten und eine Buchführung, die dem BMEL-Jahresabschluss entspricht, für 5 Jahre ab Schlusszahlung fortführen,
- die Zweckbindungsfristen beachten.
Worauf dieser Datensatz beruht
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 6. Juni 2023, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 354 vom 26. Juli 2023; Merkblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Stand Juni 2023.
Von der Quelle genannte Themen: Bauern Agrarförderung Ställe Nutztiere Tierschutz Umweltschutz Klimaschutz Baumaßnahme Anhang-I-Produkte
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Freistaat Bayern
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
14. Jan. 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · investitionsfoerderung-afp
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